Steuer sparen 2019

90 www.arbeiterkammer.at AK Infoservice Ausgaben für die Kinderbetreuung Für jedes Ihrer Kinder können Sie die Kosten für die Betreuung bis zu einer Höhe von 2.300 Euro pro Kalenderjahr absetzen. Zu diesen Kosten zählen: ■■ Kindergarten oder Betreuung in der schulfreien Zeit, z. B. Nach­ mittagsbetreuung ■■ Alle Kosten für die Ferienbetreuung, z. B. Aufenthalt im Ferienlager ■■ Verpflegungskosten ■■ Bastelgeld Das Schulgeld, z. B. für eine Privatschule, können Sie nicht geltend machen. Die Ausgaben für die Kinderbetreuung können Sie dann abschreiben, wenn die 3 folgenden Bedingungen erfüllt sind: 1 Sie oder Ihre (Ehe-)Partnerin bzw. Ihr -Partner haben mehr als 6 Monate im Kalenderjahr für das Kind Anspruch auf Familienbeihilfe, bzw. Sie hatten Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag (UHAB) 2 Ihr Kind hat zu Beginn des Veranlagungsjahres das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet 3 Die Betreuung Ihres Kindes erfolgt in einer Kinderbetreuungsein- richtung oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person Was gilt als Kinderbetreuungseinrichtung? ■■ Öffentliche und private institutionelle Betreuungseinrichtungen wie Kindergarten, Hort, Internat, die den landesgesetzlichen Vorschrif- ten zu Kinderbetreuungseinrichtungen entsprechen ■■ Die Betreuung durch eine ausgebildete Tagesmutter bzw. einen aus- gebildeten Tagesvater Wer gilt als pädagogisch qualifizierte Person? Wer als Betreuungsperson arbeiten möchte, muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und eine Ausbildung zur Kinderbetreuung und -erzie- hung nachweisen können:

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