Steuer sparen 2019
93 www.arbeiterkammer.at Krankheitskosten und Ausgaben für Behinderungen von Kindern Hat Ihr Kind eine Behinderung von unter 25 Prozent, können Sie die tatsächlichen krankheitsbedingten Aufwendungen abschreiben. In diesem Fall werden die Ausgaben mit Selbstbehalt berücksichtigt. Muss Ihr Kind eine ärztlich verordnete Diät einhalten, können Sie zudem einen der pauschalen Freibeträge für Diätverpflegung geltend machen. Für folgenden Krankheiten gibt es Freibeträge: ■■ Diabetes, Tuberkulose, Zöliakie, Aids ■■ Gallen-, Leber- Nierenerkrankungen ■■ Magenerkrankung und andere innere Krankheiten Die Höhen dieser Steuerfreibeträge finden Sie im Abschnitt „Behin- derung ab 25 Prozent und Diätverpflegung“ dieses Kapitels. Wie der Selbstbehalt berechnet wird, lesen Sie im Kapitel 7. Für den Freibetrag müssen 2 Voraussetzungen erfüllt sein: 1 Der Grad der Behinderung Ihres Kindes muss mind. 25 % betragen 2 Die Behinderung, wegen der Sie Diät halten müssen, muss mind. 20 Prozent ausmachen Kosten bei Behinderungen zwischen 25 und 49 Prozent In diesem Bereich können Sie die behinderungsbedingten Krankheits- kosten sowie die Ausgaben für Hilfsmittel und Heilbehandlungen ohne Selbstbehalt abschreiben. Zudem gibt es je nach Behinderungsgrad Ihres Kindes pauschale Freibeträge. Was Sie im Einzelnen geltend machen können und wie hoch die Freibeträge sind, entnehmen Sie bitte dem zweiten Abschnitt dieses Kapitels „Behinderung ab 25 Prozent und Diätverpflegung“. Behinderungen ab 50 Prozent Hat Ihr Kind eine Behinderung von mindestens 50 Prozent, steht Ihnen die erhöhte Familienbeihilfe zu. Sie haben die Wahl, ob Sie Ihre tat- sächlichen Kosten oder einen monatlichen Freibetrag von 262 Euro geltend machen. Wenn Sie Pflegegeld beziehen, wird dies mit den Kosten bzw. dem Freibetrag gegengerechnet. Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt
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