Steuer sparen 2019
94 www.arbeiterkammer.at AK Infoservice Zusätzlich zum monatlichen Freibetrag können Sie Folgendes absetzen: ■■ Ausgaben für Hilfsmittel ■■ Kosten der Heilbehandlungen ■■ Fahrtkosten zur Schule ■■ Ausgaben für eine Sonder-/Pflegeschule ■■ Aufwendungen für eine Behindertenwerkstätte Außerdem können Sie Kinderbetreuungskosten bis zum 16. Lebens- jahr geltend machen. Es gilt der Höchstbetrag von 2.300 Euro jährlich. Kinderbetreuungskosten, die diesen Betrag übersteigen, können von Alleinerziehenden bis zur Vollendung der Schulpflicht mit Selbstbehalt abgesetzt werden. Ihr Kind wohnt in einem Vollinternat und Sie machen den mo- natlichen Freibetrag geltend? In diesem Fall müssen Sie die 262 Euro für jeden Internatstag um 1/30 reduzieren. Haben Sie und Ihre (Ehe-)Partnerin bzw. –Partner Anspruch auf den Freibetrag, können Sie sich diesen teilen: und zwar in dem Verhältnis, in dem Sie die Kosten tragen. Aber auch bei Teilung des Freibetrags stehen Ihnen insgesamt nur 262 Euro monatlich zu. Die Freibeträge für Kinder mit Behinderungen in der Übersicht ab 25 % ohne erhöhte Familienbeihilfe ab 50 % mit erhöh- ter Familienbeihilfe, ohne Pflegegeld ab 50 % mit erhöh- ter Familienbeihilfe, mit Pflegegeld Pauschaler Freibetrag nach Behinderungsgrad ✔ – – Pauschaler Freibetrag von € 262,00 mtl. – ✔ ✔ um Pflegegeld gekürzt Pauschaler Freibetrag für Diätverpflegung ✔ – – Freibetrag für Taxikosten bzw. eigenes Kfz – – –
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