Steuer sparen 2019

97 www.arbeiterkammer.at Wohnsitz in Österreich und ausländische Einkünfte Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, sind Sie in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig. Das bedeu- tet: Ihr gesamtes Welteinkommen ist in Österreich steuerpflichtig. Auch das Einkommen, das Sie im Ausland erzielt haben. Unter dem Stichwort „Steuern bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen“ finden Sie auf www.arbeiterkammer.at ausführliche Informationen. Zur Abgabe einer ANV sind Sie dann verpflichtet, wenn während eines Kalenderjahres 1 Ihr Einkommen mehr als 12.000 Euro beträgt, 2 und alle nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegenden Einkünfte - z. B. Gehälter und Pensionen aus dem Ausland - mehr als 730 Euro betragen. Dazu benötigen Sie das zusätzliche Formular L 1i. Haben Sie mit Ihrem Einkommen auch Sonderzahlungen bekommen, brauchen Sie außer- dem noch das Formular L 17 – sonst entgeht Ihnen die Steuerbegüns- tigung für diese Sonderzahlungen (z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Ihre ANV müssen Sie bis zum 30. April (Papierformular) bzw. 30. Juni (FinanzOnline) des Folgejahres beim Finanzamt einreichen. Grenzgängerinnen und Grenzgänger Grenzgängerinnen bzw. Grenzgänger sind Personen, die in Österreich leben und im grenznahen Ausland arbeiten. Die Doppelbesteuerungs- abkommen (DBA) mit Deutschland, Italien und Liechtenstein schreiben vor, dass diese Personen ihre Einkünfte in Österreich versteuern müs- sen. Sind Sie Grenzgängerin bzw. Grenzgänger, dann müssen Sie also Ihre Einkünfte selbst mit der ANV in Österreich versteuern. Diese Regelung gilt für die Grenzgebiete in Deutsch- land, Italien und Liechtenstein, nicht aber für andere Nachbarländer. Wie versteuern Sie ausländische Einkünfte?

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