TIroler Arbeiterzeitung

A RBEIT & R ECHT 9 Nr. 107, Mai 2018 S törungen in der Freizeit sind alltäglich: Das zeigt eine AK Online-Umfrage zum Thema „Permanente Erreichbarkeit“ , an der sich rund 3.500 Personen beteiligten. • 81 % sind in der Freizeit, imUrlaub oder im Krankenstand für die Arbeit erreichbar. • 54 % gaben an, es werde erwartet, dass man auf Anrufe oder eMails sofort oder kurzfristig reagiert. • 13 % bekommen dafür bezahlt, 11 % manchmal. 75 % sehen keinen Cent. • 61 % fühlen sich gestört und belastet. • Die Befragten sagten, dass es oft um kurzfristige Dienstplanänderungen geht. Das wirkt sich natürlich auf das Privatle- ben aus. „Man muss nur erreichbar sein, wenn Rufbereitschaft vereinbart wurde. Diese ist auch extra abzugelten!“, stellen die AK Arbeitsrechtsexperten klar. Wenn der Chef dauernd anruft Foto: kab-vision/Fotolia.com Geld ist viel zu selten Thema Keine Blockade bei Krankengeld U m im Krankheitsfall Krankengeld von der Gebietskrankenkasse zu erhalten, sind Arbeitnehmer darauf angewiesen, dass ihr Arbeitgeber eine Entgeltbestäti- gung an die Krankenkasse übermittelt. Häufig kommt es vor, dass Dienstgeber dieser Verpflichtung nicht oder erst nach einem längeren Zeitraum nachkommen. Das heißt für Betroffene: Bitte warten! Zwar ist der Arbeitgeber zur Übermittlung einer Entgeltbestätigung an die GKK nach dem Sozialversicherungsgesetz verpflichtet, aber der Arbeitnehmer selbst hat darauf keinen unmittelbar durchsetz- baren Anspruch. Außerdem fehlt sowohl imGesetz als auch in den Satzungen der Krankenversicherungsträger eine Frist zur Übermittlung. Erkrankte Arbeitnehmer sind jedoch auf das Krankengeld drin- gend angewiesen. Umso schlimmer ist es für die Betroffenen, wenn das benötigte Geld wegen derartiger unnötiger Verzöge- rungen ausbleibt. Deshalb fordert die AK, dass die Be- schäftigten selbst einen gerichtlich durch- setzbaren arbeitsrechtlichen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf unverzügliche Übermittlung der Entgeltbestätigung an die zuständige Gebietskrankenkasse erhalten, längstens binnen drei Tagen. Die Sozialministerin wird aufgefordert, diese Gesetzeslücke zu beseitigen, damit solche Fälle nicht mehr vorkommen. AK FORDERUNG UMFRAGE F ast möchte man meinen, es handelt sich um einen frei- willigen „Service“. Doch weit gefehlt: Arbeitgeber undArbeitsvermittler sind seit 2011 per Gesetz verpflichtet, in Stellen- anzeigen ein Mindestentgelt anzu- geben! Dies scheint mehr als die Hälfte, stolze 58,40 %, nicht zu interessieren. Soweit die Auswer- tung von Stellenanzeigen der AK Tirol, für die im Februar und März 2018 insgesamt 7.602 Inserate in der Samstagsausgabe der TT, im Basics und in den Bezirksblättern untersucht wurden. 3.163 enthielten eine Gehaltsangabe, bei 4.439 fehl- te diese. Damit hält derAnteil der Inserate, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, seit 2015 bei mehr als 58 %! AK Präsident Erwin Zangerl: „Wunder ist das keines. Denn das Gesetz ist zahnlos. Verstöße können nur von Stellenbewerbern, Gleich- behandlungs- und Regionalanwäl- ten angezeigt werden, und als Strafe drohen maximal 360 Euro.“ Die Details. Am häufigsten wur- de das Gesetz von Klein- und Mittelbetrieben ignoriert. 4.013 (70,7 %) der 5.675 Inserate enthielten kein Mindestent- gelt! Damit wurden die schlechten Werte der letzten Jahre (2014: 61,44 %, 2015: 64,94 %, 2016: 65,60 %; 2017: 69,20%) noch unter- boten. Am besten schneiden zwar Großbetriebe sowie Personalberatungs- und Arbeitskräfteüberlas- sungsfirmen ab. Den- noch ist erschreckend, dass bei Großbetrie- ben, die meistens über eigene Per- sonalabteilungen verfügen, in 18,7 % der 1.431 Stellen- anzeigen das Gesetz verletzt wurde. Bei den Arbeits- kräfte- und Personalbe- ratungsfirmen hat sich der Wert von 7,5 % (2017) auf 23,3 % extrem verschlechtert. Auch nicht gerade mit gutem Bei- spiel gehen Bund und Universitäten voran, hier fehlten dieAngaben in 37 % der 92 Inserate, Land und Gemeinden waren bei 39,2 % der 189 Anzeigen säumig. 780 Stellenanzeigen im Hotel- und Gastgewerbe wurden auch ge- sondert ausgewertet. Hier waren 569 (72,9 %) nicht vorschriftsge- mäß! Die Gehaltsangaben fehlten in 67,8 % der 388 Inserate von Hotels und in 78,1 % der 392 Inserate von Gasthäusern, Cafés etc. Die AK Tirol fordert, dass • Verstöße auch von den In- teressenvertretungen der Arbeitnehmer angezeigt werden können. • Verwaltungsstrafen ab dem ersten Verstoß verhängt und die Strafen von 360 auf zumindest 500 Euro erhöht werden. Die Tiroler Arbeiterkam- mer untersucht die Ge- haltsangaben seit 2013. Seit 2016 gibt es die Son- derauswertung Hotel- und Gastgewerbe. AK Erhebung zu Stellenanzeigen. In 58,8 % der Inserate fehlten die vorgeschriebenen Angaben zum Mindestentgelt. Bei Hotel- und Gastgewerbe traf dies sogar bei 72,9 % zu. © FotoAndalucia /stock.adobe.com © Minerva Studio /stock.adobe.com W elche Bedeutung hat das Hotel- und Gastgewerbe für den Arbeitsmarkt in der Europaregion Tirol? Wie kann diese Branche auch für heimische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Attraktivität gewinnen, um den Fachkräftebedarf ausreichend zu decken? Zu diesen Fragen gibt es am Mo. 28. Mai ab 13.30 Uhr Fachvorträge und eine Po- diumsdiskussion mit hochkarätigen Referenten in der AK Tirol, Maximi- lianstraße 7 . Diese Veranstaltung ist eine Kooperation von AK Tirol mit AFI Bozen und Europaregion Tirol. Anmeldung unter 0800/22 55 22 – 1480 oder per eMail an wirtschaftspo- litik@ak-tirol.com S elbstbestimmtes Handeln im Krankheitsfall oder am Lebensende ist vielen Menschen ein wichtiges Anliegen. Beim Infoabend „Recht auf Selbstbestim- mung“ am Do. 7. Juni, um 19 Uhr in der AK Imst, Rathausstraße 1 , klärt Dr. Günter Atzl, Direktor der Ärztekammer Tirol, über das neue Erwachsenenschutzgesetz auf und bietet einen Überblick, mit welchen Dokumenten Sie IhrenWillen erklären können. Der Experte erläutert auch Details zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfü- gung, mit der Sie schon vorab bestimmte medizinische Behandlungen ablehnen können, für den Fall, dass sie als Patient dazu nicht mehr in der Lage sind. Gleich anmelden unter 0800/22 55 22 – 3150 oder imst@ak-tirol.com Ebenfalls zumThema referiert Notar Mag. Josef Reitter beim kostenlosen Infoabend „Rechtzeitige Vorsorge“ in der AK Schwaz, Münchner Straße 20, amDo. 21. Juni, um 19 Uhr . Ab Juli 2018 sieht das neue Erwachse- nenschutzgesetz verschiedene Möglich- keiten der Vertretung vor, falls Betroffene durch Krankheit, Unfall etc. ihre Ent- scheidungsfähigkeit verlieren. Mit einer Patientenverfügung kann man bereits vorab spezielle medizinische Maßnahmen ablehnen – Reitter erklärt dazu alle Details und spricht auch zu Vorsorgevollmacht, Sachwalterrecht und Testamentserrich- tung. Anmelden unter 0800/22 55 22 – 3737 oder schwaz@ak-tirol.com Das Recht auf Selbstbestimmung und richtig Vorsorgen Arbeiten imGastgewerbe INFOABENDE IMST & SCHWAZ © nyul/stock.adobe.com © Viacheslav Iakobchuk/stock.adobe.com TOURISMUS NEU

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