TIroler Arbeiterzeitung

5 Nr. 108, Juni 2018 Berechnung der Leistung Was beimAMS zu melden ist Beschäftigung Bezieher von Arbeitslosengeld dürfen bis zur Geringfügigkeitsgrenze (438,05 Euro brutto pro Monat) dazu verdienen, ohne dass ihr Bezug gekürzt wird.Wichtig ist aber, jede Erwerbstätigkeit, auch eine nur geringfügige, sofort bekannt zu geben. Notstandshilfe Weil bei der Berechnung das Partner­ einkommen berücksichtigt wird, sind Veränderungen zu melden. Achtung: Ab 1. Juli entfällt die Anrechnung des Partner­ einkommens! Auch Kredite, Belastungen oder Unterhalt können berücksichtigt werden. Falls Sie eine Mitteilung zum Ende der Notstandshilfe erhalten, vergessen Sie nicht, diese neu zu beantragen. Krankenstand Wenn Sie krankgeschrieben werden, müssen Sie beimAMS anrufen oder die Krankmeldung abgeben. Ist darauf das Enddatum des Krankenstandes vermerkt, reicht dies. Sonst muss eine Gesund­ schreibung binnen einer Woche bekannt gegeben werden. Dauert der Krankenstand länger als 62 Tage, unbedingt persönlich zumAMS kommen! Verstreichen die Fristen, erhalten Sie erst wieder ab Ihrer nächsten Vorsprache Leistungen. Kein Job Sie haben das AMS bereits informiert, dass Sie zu arbeiten beginnen? Falls sich der Job zerschlägt oder verschiebt, müssen Sie dies sofort melden. Sonst bekommen Sie ab diesemDatum kein Geld mehr. Ausland Auch Reisen ins Ausland sind zu melden. In dieser Zeit besteht kein Leistungsan­ spruch. Bei Vorliegen von berücksichti­ gungswürdigen Gründen können Sie beim AMS aber beantragen, vom „Ruhen der Leistung“ abzusehen. GUT ZU WISSEN FACTS T rotz vorläufiger Entspannung in der Arbeitswelt: Mehr als 23.000 Arbeitssuchende wa- ren Ende April 2018 in Tirol beim Arbeitsmarktservice (AMS) vorgemerkt. Österreichweit waren mehr als 308.000 Menschen ohne Arbeit. Das Arbeitslosengeld soll die Le- bensgrundlage finanziell absichern – so lange, bis eine neue Beschäf- tigung gefunden ist. Der Arbeitslo- sengeldanspruch ist jedoch je nach Alter und Beschäftigungsdauer zeitlich begrenzt. Aber was ist da- bei zu beachten? Die Arbeitslosigkeit beginnt, sobald man ein Arbeitsverhältnis oder ein freies Dienstverhältnis be- endet oder nach der Selbstständig- keit keine Beschäftigung hat. Dann sollte man sofort persönlich beim AMS Arbeitslosengeld be- antragen. Zuständig ist das AMS im jeweiligen Wohnbezirk bzw. in jenem Bezirk, in dem sich der Arbeitssuchende ständig aufhält. Falls schon vorab bekannt ist, dass das Arbeitsverhältnis endet, kön- nen dies Beschäftigte auch schon frühzeitig mitteilen (auch elektro- nisch über das eAMS-Konto). Termine einhalten! Wenn Sie Arbeitslosengeld beantragen, be- kommen Sie das Antragsformu- lar zurück. Darauf ist vermerkt, wann Sie es mit den nötigen Un- terlagen zurückbringen müssen. Halten Sie diesen Abgabetermin ein, selbst wenn noch Unterlagen fehlen. Wenn Sie ihn versäumen, verlieren Sie Ihren Anspruch bis zu Ihrer nächsten Vorsprache. Ähn- lich verhält es sich mit den vorge- schriebenen Kontrollterminen: Sie bekommen erst wieder Geld, wenn Sie sich persönlich zurückmelden und einen Verhinderungsgrund nachweisen können. Achtung: Auch dieArt, wie das Ar- beitsverhältnis beendet wurde, hat Auswirkungen. Bei fristloser Ent- lassung oder freiwilliger Lösung eines (freien) Dienstverhältnisses erhalten Sie die ersten vier Wochen (28 Tage) kein Arbeitslosengeld. Weitere Informationen gibt es bei den Experten der AK Sozialabtei- lung unter Tel. 0800/22 55 22 – 1616 oder unter www.ak-tirol.com Arbeitslos – was nun? Arbeitslosengeld. Wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird, sollten sich die Beschäftigten möglichst schnell beim AMS melden. Vorgegebene Termine sind unbedingt einzuhalten! D er Grundbetrag des Arbeitslo­ sengeldes beträgt 55 % des täg­ lichen Nettoeinkommens, das sich aus der Beitragsgrundlage ergibt. Falls der Grundbetrag niedriger als der Ausgleichszulagenrichtsatz ist, gibts einen Ergänzungsbetrag bis auf 60 bzw. 80 % des täglichen Netto­ einkommens. Für den ersten Antrag auf Arbeitslosengeld muss man für die letzten 24 Monate mindestens 52 Wochen an arbeitslosenversi­ cherungspflichtiger Beschäftigung nachweisen, bei weiteren Anträgen mindestens 28 Wochen in den letz­ ten 12 Monaten. Bis 25 Jahre gelten eigene Regelungen. Suche Arbeit. Einen ordentlichen Arbeitsplatz mit einem existenzsichernden Einkommen suchen immer mehr Menschen in Tirol. Am seidenen Faden. Obwohl die Arbeitslosenzahlen sinken, bleiben vor allem ältere und unqualifizierte Arbeitnehmer auf der Strecke. Deshalb ist die Angst unter den Beschäftigten groß, sozial nicht abgesichert zu sein. © pressmaster /stock.adobe.com © Gina Sanders /stock.adobe.com Schwierige Lage. Zwar wächst in Tirol die Zahl der Beschäftigten, aber die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist nach wie vor zu hoch. Durch die von der Regierung gestoppte Aktion 20.000 dürften viele Betroffene auf der Strecke bleiben! A rbeiterkammer Präsident Erwin Zangerl: „Wir wol- len nicht nur Qualität bei den heimischen Produkten, sondern auch ein Qualitätssiegel für Tirols Arbeitsplätze. Es herrscht ein beinharter Konkurrenzkampf unter dem Motto: Immer schnel- ler, immer billiger. Gut bezahlte Vollzeitarbeitsplätze werden im- mer seltener, Teilzeit und atypische Formen nehmen immer stärker zu. Dazu führt die Öffnung des Arbeits- marktes gerade bei den niedrig qua- lifizierten Arbeitnehmern zu einem Verdrängungswettbewerb. Hier muss sichergestellt werden, dass bei den ausländischen Arbeitnehmern die arbeits- und sozialrechtlichen Standards eingehalten werden.“ Zwar sinken seit 2017 die Ar- beitslosenzahlen, doch das ändert nichts an der Tatsache, dass vor allem ältere und unqualifizierte Beschäftigte auf der Strecke blei- ben. Zangerl: „Leider hat die Regierung die Aktion 20.000 ge- stoppt und auch bei den Sprach- kursen wird massiv eingespart. Das hat zur Folge, dass neuerlich die ohnehin vom Arbeitsmarkt benachteiligten Personengruppen auf der Strecke bleiben. Ein wei- teres Problem ist, dass immer noch viele ältere Arbeitnehmer aus dem Arbeitsprozess gekündigt werden. Für sie ist es besonders schwer, eine adäquate Beschäf- tigung zu finden. Zangerl: „Angesichts dieser Pro- bleme ist es jetzt entscheidend, dass eine aktive Arbeitsmarkt- und Be- triebsansiedelungspolitik betrieben wird. Die ersten Schritte müssten folgende sein: Unternehmen, die ältere Mitarbeiter beschäftigen, sol- len über ein Bonus-Malus-System belohnt werden. Alle Behörden, die gegen Lohn- und Sozialdumping eingesetzt werden, müssen perso- nell aufgestockt werden, damit Un- ternehmen wirksam kontrolliert werden können. Und schließlich müssen die Strafen für Lohn- und Sozialdumping empfindlich erhöht werden. Parallel dazu müssen noch mehr Anstrengungen unternommen wer- den, um die Bildungsoffensive für die Beschäftigten voranzutreiben. Die möglichst breite Vermittlung von Qualifikation und guter Fach- ausbildung ist für den Einzelnen nach wie vor das beste Rezept ge- gen das Gespenst Arbeitslosigkeit. Mehr Arbeitsplätze mit Qualität © vipman4 /stock.adobe.com A RBEIT & Z UKUNFT

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