Tiroler Arbeiterzeitung
Horrorurlaub: AK erkämpfte 1.380 Є AK Erfolg. Statt Erholung in der Dominikanischen Republik erwarteten ein Tiroler Paar eine Baustelle, verdorbenes Essen und nur eingeschränkte Bademöglichkeit wegen Partybooten. Jetzt gewann die AK Tirol den Reiserechtsprozess gegen TUI. Hypo lenkt bei Mahnspesen ein G estaffelte Mahnspesen sind nicht nur ein sperriger Fachbegriff, sondern auch eine Unsitte von Banken, die zu Lasten der Konsumenten ins Geld gehen können. Konkret geht es darum, dass Ban- ken Mahnspesen nicht grundlos in die Höhe treiben dürfen, es ist sachlich auch nicht gerechtfertigt, dass die Kosten für die einzelnen Mahnstufen unterschiedlich hoch sind, da der damit verbundene Auf- wand nicht mehr wird. Dies stellte auch der Oberste Gerichtshof in einemUrteil klar. Nach demOGH-Urteil wies die AK Tirol die Tiroler Bankinstitute auf die gel- tende Rechtslage hin. Mit Ausnahme der Hypo Tirol Bank AG folgten alle Institute der Aufforderung und glichen die Mahn- gebühren an, teilweise wurden sie sogar zugunsten der Konsumenten gesenkt. Um der Hypo Tirol Bank noch einmal die Möglichkeit zu geben, ein gerichtliches Verbandsklageverfahren abzuwenden, wurde sie aufgefordert, eine mit Vertrags- strafe besicherte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese wurde mit 21. August von der Hypo Tirol Bank unterzeichnet. Mit der dadurch erreichten durchgehend rechtskonformen Mahnspesengestaltung konnten die Konsumentenschützer der AK Tirol einen weiteren Erfolg für die Tiroler Konsumenten erzielen. O b Salzburger Festspiele, Volksbühne oder Rock- konzert: Kaum ein Event, für das es auf der Schwei- zer Online-Plattform vi- agogo.at nicht Tickets zu überhöhten Preisen gäbe. Schon im August 2017 hatten die Kon- sumentenschützer der AK Tirol vor den Machenschaf- ten von viagogo gewarnt. Mittler- weile mehren sich Beschwer- den von Kunden und Künstler und Veranstalter setzen sich zur Wehr. Die Kabarettisten Monika Gruber und Viktor Gernot und die Veranstaltungsagentur „Stage“ hatten sogar Klage eingereicht: Mehr als 100 Euro kosteten Tickets auf viagogo.at für deren Show 2017, die auf der Künstler- Homepage für 25 Euro zu haben waren. Der Vorwurf u. a.: viagogo würde im Internet einen Dienst be- reitstellen, durch den registrierte Nutzer den Schwarzmarkt mit Kar- ten bedienen können und viagogo dafür eine hohe Provisionsgebühr erhalte. Urteil. Nun gibt es einen ersten Erfolg, wie der Kurier berichtete: Laut (nicht rechtskräftigem) Ver- säumungsurteil des Landesgerichts Linz darf viagogo.at in Österreich keine Tickets für Vorstellungen der beiden Kabarettisten vertreiben. Außerdem muss die Plattform jene entschädigen, die in den letzten drei Jahren dafür überteuerte Ti- ckets gekauft hatten, und die Pro- zesskosten übernehmen. Auch die Salzburger Festspiele prüfen rechtliche Schritte: So wur- de eine Karte für eine ausverkaufte „Salome“-Vorstellung, die regu- lär 265 Euro kostete, um mehr als 2.900 Euro angeboten. Zornige Fußball-Fans wiederum gründeten die Initiative ViaNoGo. Das Konzept der Ticket-Platt- form mit Sitz in Genf, dessen Web- site viagogo.com allerdings im US- Steuerparadies Delaware registriert wurde, ist einfach: Obwohl die Sei- te wie ein offizielles Verkaufsportal aussieht, ist es eine Online-Börse, auf der Private Karten anbieten und von viagogo zu überhöhten Prei- sen animiert werden. Die Plattform kassiert von Käufer und Verkäufer eine Provision. Hinzu kommen Be- arbeitungs- und Liefergebühren, die erst am Ende der Buchung er- sichtlich werden. Rücktrittsrecht gibt es keines. Wucher mit Tickets viagogo als Aufreger. Von Hochkultur bis Fußball-Match: Überteuerte Karten sorgen für Ärger bei Kunden und auch Klagen. A ls einer der 10 schönsten Strände der Welt wurde der Playa Bavaro in einem Reiseangebot für die Do- minikanische Republik beworben. „Unmittelbar am kilometerlangen palmengesäumten Strand [...] emp- fängt sie das Feriendorf [...] und ermöglicht jedem Gast seinen ganz persönlichen Wunschurlaub zu er- leben.“ Und weil der Beschreibung für das hochpreisige Hotel auch noch ein schönes Strandfoto zu- geordnet war, war ein Tiroler Paar überzeugt, dort einen herrlichen Bade- und Erholungsurlaub an einem ruhigen Sandstrand genie- ßen zu können. Party statt Muße. Also buchten die Tiroler die 15-tägige Reise, für die sie pro Person 1.753 Euro zahl- ten. Doch im vermeintlichen Idyll angekommen, wartete eine herbe Enttäuschung. Schon das Foto vom Traumstand stimmte nicht mit der Realität überein: Mit Ausnahme eines ca. 10 bis 15 Meter großen abgegrenzten Bereiches war das Schwimmen verboten, weil sich in unmittelbarer Nähe eine große stark frequentierte Anlegestelle für zahlreiche Partyboote befand, die zudem für Lärm und Geruchsbelä tigungen sorgten. Damit nicht genug, organisier- te das Hotel am Strand auch noch Animation, die so laut war, dass es den Erholungssuchenden nicht möglich war, sich in normaler Lautstärke zu unterhalten. Hinzu kamen Helikopterüberflüge ca. alle 30 Minuten. Magenkrämpfe & Durchfall . Und auch sonst war das Paar nicht zu beneiden: Umfangreiche Bauar- beiten sorgten in der Hotelanlage für Lärm, Schmutz und Müll, den wiederum freilaufende Hühner überall verbreiteten. Im gebuch- ten Superior-Zimmer gab es üblen Geruch und schwarze Schimmel- flecken im Bad. Auf eine angemes- sene Zimmerreinigung warteten die Urlauber vergebens. Und die All-inclusive-Verpflegung war der- art verdorben, dass die Tirolerin an Magenkrämpfen und Durchfall litt und mehrere Tage das Bett hüten musste. Aber einen Vertreter des Rei- severanstalters erreichten sie erst nach zahlreichen Versuchen, um all diese Mängel zu reklamieren. Nach fünf Tagen konnten sie schließlich in ein anderes Hotel wechseln. Als es nach der Rückkehr um eine Preisminderung ging, zeigte sich TUI als Veranstalter der Rei- se zunächst uneinsichtig, legte die Katalogbeschreibung sehr „krea- tiv“ aus und bot 240 Euro (6,8 % des Reisepreises), später wurde noch auf 440 Euro (12,5 % des Reisepreises) erhöht. Viel zu we- nig für einen derart verpfuschten Urlaub. AK Rechtsschutz. Deshalb ge- währte die AK Tirol freiwilligen Rechtsschutz für eine Klage gegen den Reise-Riesen TUI und landete einen großen Erfolg. TUI hatte sich auch im Verfah- ren am Bezirksgericht höchst un- einsichtig gezeigt und im Rahmen eines Vergleichs nur 700 Euro angeboten, wobei die AK Tirol die Verfahrenskosten von ca. 500 Euro hätte zahlen müssen. Also wurde der Fall am Bezirksgericht entschieden: Den enttäuschten Urlaubern wurden für die ersten acht Tage 50 % Preisminderung zugesprochen sowie 25 Euro Scha- denersatz pro Person und Tag für entgangene Urlaubsfreude. Somit muss TUI an die Betroffenen insge- samt 1.384 Euro zuzüglich Zinsen zahlen und auch die Prozesskosten in Höhe von 1.079,96 Euro tragen. Mahnung an Veranstalter. „Dieses Urteil ist eine klare Ansa- ge an die Reiseveranstalter – nicht gegen die heimischen Reisebüros: Falsche Katalogbeschreibungen dürfen sich nicht lohnen“, be- tont AK Präsident Erwin Zangerl. Konsumenten müssen sich auf die Katalogangaben verlassen kön- nen, denn diese sind in der Regel die einzige Informationsquelle bei der Buchung und Zahlung des Rei- sepreises! Für Minderleistungen steht ihnen eine Preisminderung zu, die das Verhältnis zwischen Preis und Leistung wieder gera- derückt. „Deshalb war hier eine harte Linie gegen den Veranstalter zu fahren, zumal er sich gegen be- gründete Beschwerden quergelegt und Verbesserungen nicht oder nur verschleppt erbracht hatte.“ K ONSUMENT & R ECHT 5 Nr. 110, September 2018 AK ERFOLG © Sabphoto /stock.adobe.com © deagreez /stock.adobe.com AK Tipp Tickets nur bei offiziellen Veranstaltungspartnern kaufen!
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NDIxOTE=