Tiroler Arbeiterzeitung

G ESUNDHEIT & P FLEGE 11 Nr. 116, Februar 2019 AK TIROL IN INNSBRUCK AK REUTTE Jobs rund um die Gesundheit Beruf und Freizeit: ein Balanceakt E inen Überblick über das Aus- bildungs- und Studienangebot im Gesundheits- und Sozialbetreu- ungsbereich bekommen Interes- sierte beim kostenlosen Infoabend „Alles zu Gesundheitsberufen“ am Mi. 20. März um 19 Uhr in der AK Tirol in Innsbruck, Maximilianstr. 7 . Expertinnen und Experten der Tiroler Bildungseinrichtungen informieren unter anderem über Pflege(fach)assistenz sowie Dipl. Gesundheits- und Krankenpflege, Dipl. Sozialbetreuungsberufe mit den Fachrichtungen Alten-, Fa- milien-, Behindertenarbeit oder Behindertenbegleitung sowie Ba- chelorstudien wie Biomedizinische Analytik, Diätologie, Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Radio- logietechnologie oder Hebamme. Gleich anmelden unter 0800/22 55 22 – 1515 oder bildung@ak-tirol.com D ie gesellschaftlichen Entwick- lungen fordern von vielen Menschen, immer mehr Aufgaben in der gleichen Zeit zu erledigen. Davon betroffen sind vor allem Berufstätige mit betreuungspflichtigen Kindern. Nicht allen gelingt die große Heraus- forderung, alles unter einen Hut zu bringen. Beim kostenlosen AK Info- abend „ Beruf und Freizeit – ein Ba- lanceakt“ am Di. 12. März ab 18.30 Uhr in der AK Reutte, Mühler Straße 22 , erwartet Sie unter anderem auch ein persönlicher „Energie-Check“, mit dem Sie erkennen können, wie belastet Sie sind. So fällt es leichter, mit den richtigen Entscheidungen über die eigenen Zeiträume zu bestimmen. Anmeldung erforderlich unter 0800/22 55 22 – 3650 oder reutte@ak-tirol.com V on Arztpraxen und Haus- krankenpflege über Ret- tung und Krankenhäuser bis hin zur Verwaltung: Überall im Gesundheitswesen erbringen Mitarbeiter wertvolle Leistungen für die Patienten und unschätzbare Dienste für die Ge- sellschaft. Doch es besteht akuter Hand- lungsbedarf, wenn unser Gesund- heitswesen nicht selbst zum Pfle- gefall werden soll. Das zeigt eine aktuelle Studie des Instituts für empirische Sozialforschung IFES im Auftrag der AK Tirol: „26.282 Tiroler Beschäftigte in den Ge- sundheits- und Pflegeberufen wurden zwischen 9. November und 9. Dezember 2018 mit einem Fragebogen zu ihrer Arbeit, ihrem Arbeitsumfeld und zum Verbes- serungsbedarf befragt“, berichtet AK Präsident Erwin Zangerl. Politik am Zug. Die überwälti- gende Zahl von 5.761 Beschäf- tigten (22 Prozent!) – rund vier Fünftel waren Frauen – retour- nierten den Fragebogen „Damit verfügen wir aber über die bis- lang umfangreichste Erhebung in dieser so wichtigen Berufsgrup- pe“, betont AK Präsident Zangerl. „Sie zeigt, wie sehr die Probleme den Beschäftigten unter den Nä- geln brennen. Denn die Ergeb- nisse sind alarmierend.“ Deshalb hat die AK Tirol die Studie auch den Landes- und Gemeindepoli- tikern zur Verfügung gestellt, um gemeinsam Verbesserungen zu erreichen. Unter Druck • Besonders belastend sind die hohe Verantwortung, dauernde hohe Konzentration, dauernder Kontakt mit Schwerkranken und Notleidenden oder schwere körperliche Anstrengung. Au- ßerdem der Zeitdruck, seelisch belastende und aufreibende Ar- beit und ständiger Arbeitsdruck ohne Zeit zu verschnaufen. • Damit werden häufig gesund- heitliche Beschwerden in Ver- bindung gebracht, wie Muskel- verspannungen im Nacken- und Schulterbereich, Probleme mit dem Rücken, Erschöpfung bzw. Niedergeschlagenheit, Schlaf- störungen u.v.m. • Deshalb war es für 38 % eher und für 16 % sehr unwahr- scheinlich, dass sie ihren Be- ruf auch mit 60 bzw. 65 Jahren noch ausüben können. • Dabei schätzen die Beschäf- tigten ihre Arbeit! Notfall Gesundheitswesen AK Studie zeigt akuten Handlungsbedarf. 5.761 Tiroler Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen gaben in der bislang größten Erhebung an, was sie belastet, wo es Verbesserungen braucht und warum sie ihre Arbeit mögen. © Syda Productions /stock.adobe.com DAS GILT 2019: NEUE WERTE & WICHTIGE ÄNDERUNGEN Dieser beträgt € 12,37 pro Verpflegstag in der allgemeinen Gebührenklasse und darf für maximal 28 Tage pro Behandlungsjahr eingehoben werden. Ausnahmen bestehen: • für Rezeptgebührenbefreite • für den Versicherungsfall der Mutterschaft • für Organspender • für mitversicherte Angehörige (für diesen Personenkreis ist aber bei stationärer Pflege ein Kostenbeitrag im Ausmaß von 10 % der täglichen Pflegegebührenersätze zu entrich- ten.) 14. Befreiungsrichtsätze für Rundfunk- und Fernsehgebühr (netto) Haushalt mit einer Person.......................... € 1.045,03 Haushalt mit zwei Personen....................... € 1.566,85 für jede weitere Person.............................. € 161,25 (Absetzbeträge wie Familienbeihilfe, Miete, Diäterfordernis beachten). Achtung: Lohn- und Gehaltsempfänger können nur dann befreit werden, wenn sie auch von der Rezeptgebühr (sie- he Punkt 11) befreit sind! 15. Werte Arbeitslosenversicherung Höchstbemessungsgrundlage monatlich € .4.860,00 Höchstmögliches Arbeitslosengeld täglich € .....56,46 Familienzuschlag täglich € .......0,97 Weiterbildungsgeld während der Bildungskarenz grundsätzlich in Höhe des Arbeitslosengeldes mindestens täglich € .....14,53 Bildungsteilzeitgeld pro reduzierter Stunde €........0,82 mindestens (Beitragsgrundlage € 819,00) € 186,73 höchstens (Beitragsgrundlage € 6.090,00).€ 1.388,52 Der Beitrag zur Selbstversicherung in der Krankenversicherung beträgt mindestens .......................................€ 106,77 höchstens .................................................... € 427,07 Der Beitrag zur Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung beträgt monatlich für Arbeiter und Angestellte ....................... € 63,07 9. Höchstbeitragsgrundlagen Pensions-, Unfall-, Arbeitslosen-, Krankenversicherung monatlich ................ € 5.220,00 10. Dazuverdienen für ASVG Pensionisten (gilt nicht für Ausgleichszulagenempfänger!) a) Zu einer vorzeitigen Alterspension: Dazuverdienen bis höchstens € 446,81 monatlich möglich. Ein diesen Betrag übersteigendes Einkommen führt zum Wegfall der Pension. b) Zu einer Alterspension: Unbeschränktes Dazuverdienen möglich. c) Zu einer Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension: Bei Pensionsbeginn vor 1.7.1993: unbeschränktes Dazuverdienen möglich. Bei Pensionsbeginn ab 1.7.1993: Kürzung bei Überschreiten individueller Grenzbeträge möglich, sofern die Pension einen Zurechnungszuschlag beinhaltet. Bei Pensionsbeginn ab 1.1.2001: Kürzung um bis zu 50 % möglich. d) Dazuverdienen zu einer Witwen-/Witwerpension: Bei Pensionsbeginn vor 1.1.1995: unbeschränkt möglich. Bei Pensionsbeginn ab 1.1.1995: Kürzung im Einzelfall möglich. 11. Befreiung von der Rezeptgebühr (Rezeptgebühr € 6,10) a) Personen, deren monatliche Nettoeinkünfte € 933,06 (für Alleinstehende) bzw. € 1.398,97 (für Ehepaare) nicht übersteigen, sowie b) .Personen, die infolge von Leiden oder Gebrechen überdurchschnittliche Ausgaben nachweisen (mindestens € 69,17 pro Monat) und deren monatliche Nettoeinkünfte € 1.073,02 (für Allein- stehende) bzw. € 1.608,82 (für Ehepaare) nicht übersteigen, sind auf Antrag von der Entrichtung der Rezeptgebühr zu befreien. Die angeführten Grenzbeträge erhöhen sich für jedes Kind um € 143,97. 12. Service-Entgelt E-card Fällig jeweils am 15. Nov. des Vorjahres.€ 11,95 Diese Gebühr darf nicht eingehoben werden: • von mitversicherten Angehörigen, • von Pensionisten, • von Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind sowie von Zivil- und Präsenzdienern. 13. Spitalskostenbeitrag (bei Anstaltspflege auf Kosten eines Sozialversicherungsträgers) 16. Bewertung von Sachbezügen für Arbeiter und Angestellte Der Wert der vollen freien Station (einschließlich Unterkunft und Beheizung) beträgt für das Ausgleichszulagenrecht € 294,65 monatlich (für das Steuerrecht gelten andere Sätze!). Bei teilweiser Gewährung der vollen freien Station sind anzuwenden: a) Wohnung (ohne Heizung und Beleuchtung) 1/10... € 29,47 b) Beheizung und Beleuchtung 1/10... € 29,47 c) erstes und zweites Frühstück mit je 1/10 .. € 29,47 d) Mittagessen 3/10 .. € 88,40 e) Jause 1/10 .. € 29,47 f) Abendessen 2/10 .. € 58,93 17. Einkauf von Schul- und Studienzeiten Damit Schul- und Studienzeiten wirksam werden, ist ein Beitrag zu entrichten. Dieser Beitrag beträgt monatlich bei Besuch einer mittleren, höheren oder Hochschule ............................................................. € 1.190,16 Erfolgt der Nachkauf durch Versicherte, die vor dem 1.1.1955 geboren sind, erst nach Vollendung des 40. Lebensjahres, ist ein altersabhängiger Risiko- zuschlag zu entrichten. Stand: 1. Jänner 2019 (Angaben ohne Gewähr,Änderungen vorbehalten) • Der Plan der Regierung, die Ruhezeiten nach einem Rufbereitschaftseinsatz zu verkürzen, ist klar abzulehnen. • Es braucht bessere gesetzliche Rahmenbedingungen, etwa bei den Arbeitszeiten, • faire Entlohnung, • mehr Personal statt chronischer Unterbesetzung, • verbindliche Vorgaben für den Nachtdienst inkl. Qualifikationsniveau und • einheitliche qualitative Standards in den Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Die gesamte Studie gibts auf www.ak-tirol.com Die AK fordert:

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