Tiroler Arbeiterzeitung

5 Nr. 121, Juli/August 2019 A RBEIT & R ECHT V on ständiger Erreichbarkeit Be- troffene sollten ihre Situation mit dem Arbeitgeber besprechen. Betriebsräte, Arbeiterkammer und Gewerkschaften bieten Unter- stützung an. Es sind aber auch die Betriebe im Interesse einer gesunden Belegschaft gefordert, Grenzen zu ziehen. In Deutschland leiten große Firmen außerhalb der Arbeitszeit keine eMails mehr an die Angestellten weiter. In Frank- reich gibt es gegen die ständige Erreichbarkeit ein Gesetz. Die Arbeitszeit darf ein geregeltes Maß nicht überschreiten. Firmen-Handy außerhalb der Arbeitszeit am besten ausschalten! I st unsere Urlaubszeit noch Erholungszeit oder bereits zu einem guten Teil Arbeitszeit? Noch nie waren die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit so verschwommen. Einer Umfrage zufolge erwartet jeder dritte öster- reichische Arbeitgeber, dass seine Mitarbeiter auch während der Ur- laubstage digital erreichbar bleiben. Doch darauf reagieren die Beschäf- tigten recht unterschiedlich. Ein Drittel der Beschäftigten kümmert sich im Urlaub sogar freiwillig um die Arbeit, da sie involviert bleiben möchten. Ein weiteres Drittel der Befragten fühlten sich hingegen re- gelrecht verfolgt und dazu gedrängt, im Urlaub Anrufe und eMails ent- gegen nehmen zu müssen. In der Freizeit und am Wochen- ende ist dieser Trend noch stärker. Generell sind in Österreich 81 Pro- zent der Arbeitnehmer auch außer- halb der Arbeitszeit für ihre Firma erreichbar. Drei Viertel davon be- kommen aber dafür nichts bezahlt, so die Ergebnisse einer Online- Umfrage der Arbeiterkammer. Von insgesamt 54 Prozent der Befragten wird seitens des Arbeitgebers er- wartet, dass sie schnellstmöglich reagieren. Ganz abgesehen von den arbeits- rechtlichen Problemen ist auch zu bedenken: Wenn Arbeits- und Privatleben immer näher zusam- menrücken, steigt die Burn-out- Gefahr. Doch auch andere Beein- trächtigungen sind zu beobachten: Schlechterer Schlaf, Konzentrati- onsstörungen, familiäre Konflikte oder Einschränkungen im Sozi- al- und Familienleben. 23 Prozent derer, die auch in ihrer Freizeit verfügbar sein müssen, fühlen sich zu erschöpft, um ihren privaten Verpflichtungen wie Haushalt oder Kinderbetreuung nachzukommen. „Wenn Arbeitszeit und Freizeit ineinanderfließen, steigt die Gefahr von Selbstausbeutung. Immer mehr Beschäftigte haben mit gesund- heitlichen Problemen zu kämpfen. Jeder zweite vorzeitige Pensions- zugang erfolgt wegen psychischer Probleme. Die Kosten für die Volks- wirtschaft steigen enorm. Wer von den Arbeitnehmern verlangt, dass sie länger im Erwerbsleben verblei- ben sollen, muss auch für gesunde Arbeitsplätze Sorge tragen“, ver- langt AK Präsident Erwin Zangerl. Arbeitsrechtlich gesehen gibt es keinen Zwang zur ständigen Er- reichbarkeit über Handy oder eMail. Muss nur noch rasch die Mails checken… Recht auf Abschalten. Die Technik machts möglich. Immer mehr Beschäftigte sollen in der Freizeit oder gar im Urlaub beruflich digital erreichbar sein. Doch es gibt keine Pflicht zur permanenten Erreichbarkeit. es während einer Rufbereitschaft zu einem tatsächlichen Einsatz, ist sowohl die Wegzeit als auch die tatsächliche Arbeitsleistung als Ar- beitszeit zu werten. Eine Beschränkung auf be- stimmte Branchen und Tätigkeits- bereiche gibt es hinsichtlich der Rufbereitschaft nicht. Kommt ein Arbeitnehmer trotz vereinbarter Rufbereitschaft der konkreten Ein- satzaufforderung des Dienstgebers ohne entsprechenden Verhinde- rungsgrund (z. B. Krankheit) nicht nach, kann dies zu arbeitsrecht- lichen Konsequenzen führen. Rufbereitschaft ist keine Arbeits- zeit. Die Vereinbarung eines gerin- geren Entgelts ist daher zulässig. Haben Sie keine Vereinbarung über die Bezahlung getroffen und enthält auch der Kollektivvertrag keine Regelung, bekommen Sie das orts- übliche bzw. angemessene Entgelt. Da dieses sehr schwer feststellbar ist, sollten Sie unbedingt vorher schriftlich vereinbaren, wieviel Sie für die Rufbereitschaft erhalten. Sobald Sie während der Rufbereit- schaft einen Arbeitseinsatz haben, ist dies Arbeitszeit, die mit Nor- mal-, Mehr- bzw. Überstundenlohn bezahlt werden muss. Arbeitnehmer kann hierbei seinen Aufenthaltsort innerhalb bestimm- ter Grenzen zwar frei wählen, muss sich jedoch so verhalten, dass er binnen einer bestimmten Zeit nach Verständigung durch den Arbeitge- ber seine Arbeit antreten kann. Es gibt somit zwei Einschränkungen für den Arbeitnehmer: Nämlich bei der Wahl seines Aufenthaltsortes und in seinem persönlichen Ver- halten. In der Praxis wird aus der scheinbaren Rufbereitschaft oft Ar- beitsbereitschaft und somit Arbeits- zeit, wenn die genannten Einschrän- kungen so schwer wiegen, dass für den Arbeitnehmer der Erholungs- wert wegfällt oder er faktisch über seinenAufenthaltsort gänzlich nicht mehr frei bestimmen kann. Der Übergang zwischen Rufbereitschaft und Arbeitsbereitschaft ist fließend. Das entscheidende Element hier- bei wird der Zeitraum zwischen Verständigung und tatsächlichem Dienstantritt amArbeitsort sein. Rufbereitschaft darf außerhalb der Arbeitszeit grundsätzlich nur an zehn Tagen pro Monat vereinbart werden. Überdies darf Rufbereit- schaft nur während maximal zwei- er wöchentlicher Ruhezeiten pro Monat vereinbart werden. Kommt Aber es gibt bestimmte Arbeits- formen, die den dauernden Arbeits- einsatz forcieren. Dazu zählen etwa All-inclusive-Verträge oder aber die sogenannte Rufbereitschaft. Rufbereitschaft. Sie liegt dann vor, wenn ein Arbeitnehmer für den Arbeitgeber außerhalb seiner Ar- beitszeit abrufbereit sein muss. Der Grenzen ziehen © georgejmclittle /adobe.stock.com Nach 25 Jahren Beschäftigung oder beim Erreichen des 43. Lebensjahres ist ein genereller Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche zu normieren. Die AK fordert das gesetzliche Recht auf die 4-Tage-Woche österreichweit für die Beschäftigten. Auch als verspro- chenen Ausgleich zum überfallsartig beschlossenen 12-Stunden-Arbeitstag. Arbeit muss gerecht bezahlt werden! Für mutwillig vorenthaltene Entgelte für Mehrarbeit soll der Arbeitgeber das Doppelte nachzahlen müssen (Überstundenduplum). Anspruch auf sechste Urlaubswoche! Überstunden endlich gerecht abgelten! IhreArbeiterkammer: Voller Einsatz für eine gerechteArbeitswelt! Was die Arbeiterkammer für Sie fordert Einführung der 4-Tage-Woche!

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