Tiroler Arbeiterzeitung

POSITIONEN 10 Nr. 123, Oktober 2019 V on der zukünftigen Bundesregierung erwarte ich mir, dass sie alle drängenden Herausforderungen im Eilzugtempo angeht und dabei ein besonderes Augenmerk auf die sozialen Agenden legt. Das Motto muss auch in Zukunft „entlasten statt belasten“ lauten, neue Steuern jeglicher Art sind strikt abzulehnen. Die Steuer- reform muss mit dem Ziel, die Abgabenquote auf 40 Prozent zu senken, zügig vorangetrieben werden. Sozialpolitische Errungenschaften der letzten Bundesregierung, wie der Familienbo- nus Plus, die Pensionsreform oder die Redu- zierung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge müssen langfristig abgesichert werden und dürfen unter keinen Umständen am Altar der Koalitionsverhandlungen geopfert werden. Die kalte Progression muss so schnell wie möglich abgeschafft werden, was durch eine Koppelung der Steuertarifgruppen an die Inflation jederzeit umsetzbar wäre. Aber auch im Bereich der Pflege herrscht dringender Handlungsbedarf. Wir brauchen mehr Pflegepersonal, die mobile Pflege muss ausgebaut werden und Angehöri- ge, die ihre Pflegebedürftigen zu Hause pflegen, müssen finanziell unterstützt werden. Zurück zum Dialog finden Herausforderung Klimakrise Sozialpolitik muss im Mittelpunk stehen! Liste Erwin Zangerl, AAB-FCG Grüne in der AK FPÖ Patrick Haslwanter, Fraktionsvorsitzender AK FRAKTIONEN ZUM THEMA Sozialstaat nicht in Frage stellen Sozialdemokratische GewerkschafterInnen, FSG Forderungen an die künftige Bundesregierung D ie Sozialpartnerschaft mit ihrem hohen Expertenwissen und dem breiten Verständnis über soziale und wirtschaft- liche Zusammenhänge ist ein wesentlicher Sta- bilitätsfaktor. Leider hat die alte Regierung auf den so wichtigen Dialog und die Expertise verzichtet. Das hat sich nicht zuletzt auch in unausgegorenen Gesetzesentwürfen niedergeschlagen. Die größten Errungenschaf- ten imWirtschafts- und Sozialbereich wurden durch einen vernünftigen Konsens erzielt. Dieser soziale Ausgleich hat unserer Zweiten Republik Frieden und Wohlstand gebracht, weil trotz aller Unterschiede stets zusammengearbeitet wurde. Dieser Weg sollte wieder eingeschlagen werden. Wie wichtig und aktuell die Rückbesinnung auf die ökosoziale Marktwirtschaft wäre, zeigt sich an der Klimadebatte, dem Bekenntnis zu den Menschenrechten und dem spürbaren Wunsch nach sozialem Ausgleich in unserer Gesellschaft. Zu hoffen ist, dass sich jede künftige Regierung an der Sachlichkeit und dem hohen Expertenwis- sen der derzeit amtierenden Übergangsregierung ein Beispiel nimmt. Denn die Zukunft unseres rot-weiß-roten Erfolgsmodells wird vor allem von gegenseitiger Akzeptanz abhängen. D ie große Herausfor- derung für die neue Bundesregierung wird die Klimakrise sein. Das Zeitfenster, in dem wir noch gegensteuern kön- nen, schließt sich lang- sam und dann sind wir nur mehr Passagiere. Die Klimakrise beeinflusst alle Lebensbereiche und es braucht deshalb eine Fülle verschiedenster Maßnahmen. Es wird nicht ohne Einschränkungen, ohne Verzicht und ohne wirkliche Verhaltensänderungen gehen. Dafür steigt die Chance, dass wir weiterhin in Frieden und in relativemWohlstand weiterleben können. Wir müssen weg vom quantitativen zum qua- litativen Wachstum. Alle sind wir aufgefordert, unser Konsum- und unser Mobilitätsverhalten zu prüfen. Die lokale Wirtschaft, die kurzen Wege, das langlebige möglichst im Naheraum herge- stellte Produkt und großteils vor Ort produzierte Lebensmittel werden immer wichtiger werden. Es wird auch nicht ohne eine generelle Arbeitszeit- verkürzung und eine gleichmäßigere Aufteilung des Wohlstandes auf alle gehen. Ja, es werden Arbeitsplätze verschwinden, aber es werden auch neue entstehen. Wichtig ist nur, dass wir aktiv die notwendigen Änderungen angehen und die bekannten Chancen auch ergreifen. Erwin Zangerl, AK Präsident Helmut Deutinger, Fraktionsvorsitzender W ir sollten aufhören, den von uns auf- gebauten Sozialstaat in Frage zu stellen, ohne zukünftige Verbesse- rungen für alle Menschen in Österreich anbieten zu können. Alle Parteien sind zu- künftig gefordert und gut beraten, Menschen oder Bereiche (Umweltschutz und Wirtschaft) nicht gegeneinander auszuspielen. Die zukünftigen großen Themen werden auch mit der Verteilungs- frage in Kombination zu setzen sein: Wer bezahlt den Großteil der notwendigen Umweltschutzmaß- nahmen? Wer bezahlt die Pflege in Österreich? Werden wir alle noch Pensionen haben, die zum Leben reichen? Wie werden wir mit der Digitalisie- rung und der damit einhergehenden Veränderung bei den Arbeitsplätzen umgehen? Wie schaffen wir eine gerechte Verteilung der Steuerlast in Österreich? Wie bekämpfen wir Steuerflucht? Wie wird das Thema Bildung angegangen? Wie bekämpfen wir Armut und nicht die von Armut betroffenen Menschen? Wie gehen wir endlich den Bereich Wohnen an? Und zum Schluss: Wird unser Österreich in Zukunft ein reiches, gerechtes, soziales, lebenswertes und chancenreiches Land für unsere Kinder sein? Das sind die essentiellen Fragen, die in den nächsten Jahren beantwortet Bernhard Höfler, Fraktionsvorsitzender Die Regelung gilt grundsätzlich für Geburten ab 1.12.2019, da der Papamonat spätestens 3 Monate vor dem errechneten Geburtstermin unter Be- kanntgabe des voraussichtlichen Geburtstermines beim Dienstgeber angekündigt werden muss. Eine Sonderregelung gibt es für Geburten zwi- schen dem 1.9.2019 und 30.11.2019 . Auch hier besteht einAnspruch auf den Papamonat, allerdings ist die kürzere Vorankündigungsfrist an den Dienstgeber zu beachten. Hier darf diese Frist unterschritten werden. Nach der Geburt muss der Vater den Dienstgeber unverzüglich von der Geburt verständigen. Spä- testens eine Woche nach der Geburt ist der tatsächliche Antrittszeitpunkt des Papamonates bekanntzugeben. Dann besteht auch ein Kündigungs- und Entlassungs- schutz (frühestens 4 Monate vor dem prognostizierten Geburtstermin), der mit vier Wochen nach dem Ende des Papamonates begrenzt ist. Es muss ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind bestehen und die Meldefristen an den Dienstgeber eingehalten werden. Der Vater kann den Papamonat für die Dauer eines Monates nach der Ge- burt bis zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mut- ter in Anspruch nehmen. Es handelt sich dabei um eine Dienstfreistellung, in der der Dienstgeber kein Entgelt zu leisten hat. Während dieser Zeit können Väter den Familienzeitbo- nus in der Höhe von täglich 22,60 Euro (ca. € 700 pro Monat) beziehen. Dieser Betrag wird bei einem späteren Bezug des Kinderbetreuungsgeldes wieder abgezogen. ABER ACHTUNG: Der Familienzeitbonus und der Papamonat sind unterschiedliche Ansprüche! Es müssen beide Ansprüche exakt aufeinander abgestimmt wer- den. Die gewählte Bezugsdauer des Familienzeitbo- nus muss daher mit der in Anspruch genommenen Dienstfreistellung für einen Papamonat exakt über- einstimmen. Der Familienzeitbonus knüpft an an die Voraussetzung des Bezuges der Familienbeihilfe, den gemeinsamen Haushalt mit dem Kind, das Vorliegen von 182 Tagen kranken- und pensionsversicherungspflichter Er- werbstätigkeit vor Beginn des Familienzeitbonus und die Antragstellung beim Krankenversiche- rungsträger binnen 91 Tagen ab der Geburt , aber erst nach der Entlassung der Mutter und des Kindes aus dem Krankenhaus. Die Dauer des Bezuges kann zwischen 28 und 31 Kalen- dertagen liegen, allerdings muss der vollständige Bezug innerhalb von 91 Tagen nach der Geburt stattfinden. Der Vater muss seine Erwerbstätigkeit unterbrechen und die Tätigkeit nach der Unterbre- chung wieder aufnehmen. Während der Familienzeit sind Väter kranken- und pen- sionsversichert. Der Papamonat wird auch auf dienstzeitabhängige Ansprü- che angerechnet. Mehr auf ak-tirol.com Das Wichtigste im Überblick. Der Papamonat ist eine Freistellung für Väter aus Anlass der Geburt des Kindes. Es besteht nun seit 1.9.2019 auch für alle unselbständig Erwerbstätigen in der Privatwirtschaft ein gesetzlicher Anspruch auf den Papamonat. Papamonat & Familienzeitbonus Aktuelle Seminare www.b .tirol B1-B2 English Conversation Start am 24. Oktober 2019 Berufsreifeprüfung Abendvariante (D, E und M) Start am 4. November 2019 3. Tiroler Online Marketing Konferenz am 7. November 2019 Ausbildung der Ausbilder Start am 11. November 2019 Kosmetik Lehrgang - Vorbereitung auf die LAP Start am 19. November 2019 Resilienz - Mit Widerstands- kraft durch turbulente Zeiten Start am 21. November 2019 Immobilientreuhänder Basisausbildung Start am 13. Dezember 2019 Zimmerer/-in und Tischler/-in im zweiten Bildungsweg Start am 13. Jänner 2020 Ausbildung zum/zur Datenanalyst/-in Start am 18. Februar 2020 © Oksana Kuzmina. /stock.adobe.com

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