Tiroler Arbeiterzeitung
A RBEIT & R ECHT 4 Nr. 124, November 2019 Die AK Arbeitsrechtsprofis helfen unter 0800/22 55 22 – 1414. Mehr auf ak-tirol.com W ährend sich viele am 24. und am 31. Dezember schon aufs Feiern freuen, heißt es im Handel Endspurt! Doch es gelten spezielle Rege- lungen: Am 24. Dezember endet die Normalarbeitszeit um 13 Uhr, am 31. Dezember um 17 Uhr. Ausnahmen gelten für den Verkauf von Christbäu- men, Süßwaren und Naturblumen und am 31. Dezember zusätzlich für Feu- erwerkskörper und Lebensmittel. Arbeitnehmer, die an diesen Tagen sonst länger arbeiten, müssen für die ausgefallenen Stunden entlohnt werden. Arbeiten nach 13 Uhr (24.12.) bzw. 17 Uhr (31.12.) sind als Überstunden abzugelten. S o gewissenhaft man auch arbeitet, mitten im Trubel kann es passie- ren, dass die Kassa nicht stimmt. Und dann sollen oft Mitarbeiter das fehlende Geld ersetzen. Dazu informieren die AK Experten: „Der Arbeitgeber muss den Fehlbetrag nachweisen und wer ihn verursacht hat.“ Arbeiten meh- rere an einer Kassa und kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, darf die Summe nicht von allen anteilig gefordert werden. AK Tipp: Auch wenn das Manko einem Mitarbeiter zugeordnet werden kann, gibt es nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz in der Regel hohe Mäßigungsmöglichkeiten. Fragen sie in jedem Fall bei einem AK Experten nach. Arbeitszeiten immer notieren Gelegenheitsjob? Das ist zu beachten Heilig Abend und Silvester Ein Minus in der Kassa! A lle Jahre wieder...fällt mit dem ersten Advent-Wo- chenende auch der Start- schuss für den Einkaufs- marathon. Und das bedeutet für Beschäftigte im Handel Stress, viel Arbeit hinter den Kulissen und auch dann noch freundlich zu lä- cheln, wenn Kunden schon einmal auf gute Manieren vergessen. Wer Höchstleistungen erbringt, hat aber auch Anspruch auf faire Abgeltung. Hier gibts die wich- tigsten arbeitsrechtlichen Infos: Vier Einkaufssamstage An den vier Einkaufssamstagen vor dem 24. Dezember dürfen die Geschäfte bis 18 Uhr offenhalten. Sie fallen heuer auf den 30. No- vember sowie auf 7., 14. und 21. Dezember. Die Regelung, dass je- der zweite Samstag frei sein muss, gilt hier nicht. Handelsangestellte können also an allen 4 Samstagen eingesetzt werden. Lehrlinge dürfen nur ab dem 18. Lebensjahr zu Überstunden heran- gezogen werden. So viel ist die Arbeit wert Wie viel fürs Arbeiten an den Ad- ventsamstagen zusteht, hängt von der Arbeitszeiteinteilung an den übrigen Samstagen im Jahr ab: • Wer von Jänner bis November imMonat öfter als einen Samstag nach 13 Uhr gearbeitet hat, be- kommt an den vier Adventsams- W enn es um die korrekte Abrechnung von Überstunden geht, kommt es vor allem auch da- rauf an, dass die Arbeitszeiten mög- lichst lückenlos und nachvollziehbar dokumentiert sind. Deshalb raten die AK Arbeitsrechtsexperten den Beschäftigten, Arbeitsbeginn und -ende sowie die Pausen am besten sofort und minutengenau schriftlich festzuhalten und sich diese vom Vorgesetzten bestätigen zu lassen. Werden Überstunden geleistet, sollte gleich auch der Grund für diese Überstunden angeführt werden. Damit lassen sich die monatlichen Lohn- oder Gehaltsabrechnungen viel leichter kontrollieren. Arbeitszeit- formulare zum Herunterladen gibts auf ak-tirol.com O b als Nikolaus oder beim Geschenke-Einpacken: Jetzt bie- ten sich viele Möglichkeiten, um Geld zu verdienen. • Ein echtes Arbeitsverhältnis liegt in der Regel vor, wenn Sie den Wei- sungen des Chefs unterliegen und fixe Arbeitszeiten haben. Je nach KV gibt es Mindestentgelt und Sonder- zahlungen. Urlaub und Entgeltfort- zahlung bei Krankheit stehen auch bei Aushilfsjobs zu. Ab der Dauer von einem Monat haben Sie Anspruch auf Dienstzettel oder schriftlichen Arbeitsvertrag. • Achten Sie darauf, dass Sie bei der Gebietskrankenkasse korrekt ange- meldet sind. • Geringfügig beschäftigt und damit unfallversichert ist, wer nicht mehr als 446,81 Euro (Wert 2019) verdient (ermäßigte freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung möglich). Über der Geringfügigkeitsgrenze müssen Sie vollversichert sein. • Für die Beendigung gelten die allge- meinen Regeln. Ein befristeter Vertrag ist für beide Seiten unkündbar und läuft automatisch aus. Befristungen immer schriftlich vereinbaren, die Vereinbarung einer Kündigungsmög- lichkeit ist zulässig. W eil Mariä Empfängnis heuer auf einen Sonn- tag fällt, sind die Ge- schäfte – wie an allen anderen Sonntagen auch – grund- sätzlich geschlossen zu halten. Tourismusintensive Orte Trotzdem können sich nicht alle Tiroler Handelsangestellten am 8. Dezember auf einen freien Sonn- tag freuen, und zwar jene, die in „besonders tourismusintensiven Orten“ arbeiten. Hier gilt auch am 8. Dezember 2019 die durch Verordnung des Tiroler Landes- hauptmannes festgesetzte Be- schäftigungsmöglichkeit von Ar- beitnehmern an Sonntagen und Feiertagen in besonders tourismus- intensiven Orten (siehe „Die Re- gelung gilt“). Dabei ist zu beachten: • Die Beschäftigung von Jugend- lichen ist verboten. • Die Arbeitszeit darf höchstens 6 Stunden, bei unerlässlichen und nicht verschiebbaren Vor- und Abschlussarbeiten höchstens 7 Stunden betragen. • Die Arbeiten an einem Sonn- tag gelten im Handel immer als Überstunden, die mit einem hundertprozentigen Zuschlag zu bezah- len sind. Die Regelung gilt für Eben a. Achensee, Ellmau, Fiss, Fügen, Galtür, Gerlos, Grän, Innsbrucker Altstadt (inkl. der beiden Seiten der Grenzstraßen Rennweg, Her- zog-Otto-Straße, Marktgraben, Burggraben), Ischgl, Kirchberg i. T., Kitzbühel, Kössen, Ladis, Längenfeld, Leutasch, Mayrhofen, Nauders, Neustift i. St., St. Anton a. A., St. Johann i. T., St. Leonhard i. P., Seefeld i. T., Serfaus, Sölden, Tux, Wildschönau. Das gilt für So. 8. Dezember Stress: Arbeiten im Advent ARBEIT: DAS GILT NEWS AK TIPP tagen ab 13 Uhr Überstunden mit 100 % Zuschlag – egal, ob er voll- zeit-, teilzeit- oder geringfügig be- schäftigt ist oder ob er grundsätz- lich nur samstags arbeitet. • Alle anderen Arbeitnehmer haben nur dann Anspruch auf Überstun- denzuschläge, wenn die für den Tag vereinbarte Normalarbeitszeit oder die wöchentliche Normalar- beitszeit überschritten wurde. • Bei Lehrlingen werden die Über- stunden auf Basis des niedrigsten Angestelltengehaltes berechnet. Zeitausgleich statt Geld Sie möchten für Ihre Überstunden Zeitausgleich? Dann ist dies mit dem Arbeitgeber im Vorhinein zu vereinbaren. Es gibt zwei Varianten: Entwe- der Sie nehmen für jede gearbeite- te Stunde frei und lassen sich nur den Zuschlag auszahlen. Oder Sie nehmen sich für jede gearbeitete Stunde im entsprechenden Verhält- nis frei, also z. B. für eine 100-pro- zentige Überstunde zwei Stunden Freizeit. Arbeiten am Sonntag Die Arbeit an Sonntagen ist durch das Arbeitsruhegesetz grundsätz- lich verboten, auch rund um Weih- nachten – bis auf ganz wenige Aus- nahmen (z. B. Bahnhofsgeschäfte). Für den 8. Dezember, der heuer auf einen Sonntag fällt, gelten spezielle Regelungen (s. u.). Zusätzlich belastend. Der 8. Dezember fällt 2019 auf einen Sonntag und somit haben die Geschäfte geschlossen – ausgenommen jene in tourismusintensiven Orten. © Gina Sanders /stock.adobe.com IMPRESSUM AK TIROLER ARBEITERZEITUNG – AK AKTUELL Zeitung für Arbeit und Konsumentenschutz der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol Medieninhaber und Herausgeber: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol, 6020 Innsbruck, Maximilianstraße 7 Redaktion: Dr. Elmar Schiffkorn, Mag. Christine Mandl, Gertraud Walch, Mag. Henrik Eder, Armin Muigg Fotos: AK, www.fotolia.com Druck: Intergraphik GmbH, 6020 Innsbruck, Ing. Etzelstraße 30 Die von der AK Tirol angebotenen Leistungen kommen ausschließlich ihren Mitgliedern zugute. Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Einkaufssamstage. Für die tausenden Handelsangestellten gelten an den vier Samstagen vor Weihnachten spezielle Regelungen. Details gibts hier. © pressmaster /stock.adobe.com
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