WISO Ausgabe 2018/I

WISO Seite 33 Die Anzahl der derzeitig genehmigten und erfass- ten Freizeitwohnsitze in Tirol beläuft sich mit Stand 20.10.2017 auf 15.940. 1 Insgesamt bestehen für 254 Freizeitwohnsitze Ausnahmebewilligungen, welche gesondert erfasst worden sind. Klare Angaben zu nicht gemeldeten, aber trotzdem bestehenden (qua- si „illegalen“) Freizeitwohnsitzen gibt es als solche nicht, jedoch gehen einige Medien davon aus, dass sich die Gesamtanzahl aufgrund vorsichtiger Schät- zungen verdoppelt. 2 Das Bestehen dieser Freizeitdo- mizile hat Einfluss auf politische Entscheidungen und damit auch Auswirkungen auf die damit einhergehen- de Fortentwicklung der Landesgesetzgebung, wie es auch beim Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Fall ist. Tirol verzeichnet schon seit vielen Jahren Gästere- korde im Tourismusbereich, was in Anbetracht der damit verbundenen wirtschaftlichen Leistungsfähig- keit unseres Bundelandes zu begrüßen ist. Gerade die Eigenart und Schönheit unserer Bergregionen und deren Beliebtheit tragen maßgeblich dazu bei, dass finanziell gut betuchte Personen aus dem In- und (nahegelegenen) Ausland nach der Möglichkeit eines ganzjährig nutzbaren Ferienwohnsitzes su- chen. Um Eigentum erwerben zu können, werden in manchen Orten, wie St. Anton am Arlberg, Kitzbühel, Kirchberg, Seefeld, etc. sogar Summen bis zu 1,45 Mio. € bezahlt. 3 Dieser Umstand vermehrt letztlich auch die ohnehin bestehenden Spannungen auf dem Tiroler Immobi- lienmarkt. In regelmäßigen Abständen führt dies zu einer sehr umfangreichen und kritischen medialen Berichterstattung. Beispielsweise wurde in der Zei- tung für „Politik, Wirtschaf, Bildung, Wissen und Mo- bilität in Nordtirol“, in der Ausgabe vom 09.06.2017 geschrieben, dass mehr als 1300 Grundstücke 2016 an EU- Ausländer veräußert wurden. 4 Mag. Roland Rödlach Freizeitwohnsitze Die Novelle des Tiroler Raumordnungsgesetzes

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