WISO Ausgabe 2018/I
WISO Seite 35 Tourismuskonferenz 2013, geleitet vom Bundesmi- nisteriums für Wissenschaft, Forschung und Wirt- schaft (BMWFW) aufgrund der Initiativen der Bun- desländer Tirol, Salzburg und Kärnten ein Projekt ins Leben gerufen, welches die „Touristische Bedeutung von Zweitwohnsitzen“ näher beleuchten sollte. 11 Durch kommunale und touristische Betrachtungswei- sen kann folgendes, wenig überraschendes Ergeb- nis, zusammengefasst werden: Die Schaffung von Freizeitwohnsitzen aufgrund der zulässigen rechtli- chen Rahmenbedingungen in den letzten Jahrzehn- ten hat in einigen Gemeinden zu einer Baulandver- knappung und damit zu erschwerten Möglichkeiten der Schaffung von Wohnraum geführt. Mitunter haben diese Umstände die lokale Bevöl- kerung zu einer Abwanderung bzw. zu einem Aus- weichen in andere Gemeinden und Regionen ge- zwungen. Ebenso sind davon betroffene Gemeinden nicht mehr in der Lage, die zusätzlich verbundenen Kosten einer notwendigen Infrastruktur zu tragen. Da Gemeinden auch keine finanziellen Ertragsantei- le vom Bund erhalten und die Einhebung von Frei- zeitwohnsitzabgaben in Tirol nicht den Gemeinden, sondern den Tourismusverbänden zufällt, ergibt sich ein Gemengengelage an Problemstellungen für die Landes- und Regionalpolitik. Tourismusgemeinden haben vermehrt mit sogenannten „kalten Betten“ zu kämpfen, denn die Hotels und Pensionen sind auf- grund einer hohen Anzahl von Freizeitwohnsitzen in einigen tourismusintensiven Gemeinden weniger ausgelastet. Folglich ist es selbsterklärend, dass sich dies auf die Immobilienpreise in vielen Regionen Tirols auswirkt. „Der Standard“ verkündete in seiner Online-Ausgabe vom 04.10.2017: „Ein Einfamilienhaus in Kitzbühel kostet so viel wie 20 im Waldviertel“. 12 In bestimmten Regionen des Bundeslandes gleichen die „Immo- preise einem Wunschkonzert“ schrieb die „Tiroler Ta- geszeitung“ in ihrer Ausgabe vom 30.11.2017. 13 Be- trachtet man zudem die Bautätigkeit in Tirol, werden jährlich ca. 650 Fußballfelder verbaut , was als Beleg für dringend benötigten Wohnraum zu werten ist. 14 Durch die Veröffentlichung des Freizeitwohnsitzver- zeichnisses wird Transparenz hinsichtlich der Ge- samtanzahl der Freizeitwohnsitze geschaffen, was schon sehr viel früher hätte erfolgen sollen. Da diese Daten nicht zuletzt auch Grundlage für weitere raum- ordnungspolitische Entscheidungen des Landes sein werden, besteht ein öffentliches Interesse daran, dass diese allgemein zugänglich sind. Daher sieht § 14 Abs. 4 TROG vor, dass die jeweiligen Gemein- debürgermeister der Landesregierung erstmalig bis spätestens 1. Juli 2017 die Anzahl der sich aus dem Verzeichnis ergebenden Freizeitwohnsitze elektro- nischer Form mitzuteilen haben. In gleicher Weise sind laufend sämtliche Änderungen innerhalb eines Monats einzumelden, um das Verzeichnis aktuell zu halten. Das Gesetz enthält weitere klare Vorgaben, welche konkreten Daten und Informationen an die Tiroler Landesregierung übermittelt werden müssen: a. den Namen, das Geburtsdatum und die Adresse des Eigentümers des Wohnsitzes und des allenfalls sonst hierüber Verfügungsberechtigten, cc Brett Jordan
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