Wirtschafts- und sozialstatistische Informationen 2018 II
WISO Seite 23 botspalette reicht von einfachen Zimmern mit einer Couch, über Berghütten bis hin zu luxuriösen Cha- lets. Der Trend geht jedoch eindeutig in Richtung pro- fessionelle Vermietung. Airbnb ist jedoch nicht nur in den urbanen Gebieten beliebt, sondern hat sich in der Zwischenzeit auch in den Tiroler Ski- und Badeseeregionen etabliert. Laut Angaben von Airbnb gab es Wachstumsraten hinsichtlich der Unterkünfte im Paznaun um 777 %, am Achensee um 445 %, im Pitzal um 292 % und im Zillertal um 256 %. 4 Durch die technologischen Entwicklungen ist es problemlos und sehr schnell möglich sich über On- line-Plattformen bzw. Handy-Apps über freie priva- te Unterkünfte zu informieren und diese in wenigen Schritten zu buchen. Kurzüberblick über die rechtliche Problematik in Österreich Grundsätzlich wird hier zwischen dem Vermieten einer Eigentumswohnung und dem Untervermieten einer Mietwohnung unterschieden. Will ein Woh- nungseigentümer seine Wohnung wiederholt für kur- ze Zeit an Touristen vermieten, ist es auf alle Fälle empfehlenswert, sich den Wohnungseigentumsver- trag näher anzusehen. Hier geht es unter anderem um die Widmung des jeweiligen Wohnobjektes, wie zum Beispiel Wohnraum, Ferienwohnungen, Ge- schäftsraum. Ist nämlich eine Wohnung ursprünglich explizit für den Wohnraum gewidmet worden, muss diese vor einer Kurzzeitvermietung in eine gewerb- liche Fläche umgewidmet werden und dies bedarf der einstimmigen Zustimmung aller Wohnungseigen- tümer. 5 Jedoch benötigt man hier genaue Daten um überhaupt festzustellen, wer welche Unterkunft zu welchen Zeitpunkten vermietet. Diese Daten zu er- halten, stellt sich allerdings für die Kommunen sowie für das Finanzamt als eines der größten Hindernisse dar. Hat allerdings ein Mieter vor, seine Mietwohnung zu Ferienzwecken öfter für einen kurzen Zeitraum an Touristen zu vermieten, muss zu allererst ge- prüft werden, ob die gegenständliche Wohnung dem Mietsrechtsgesetz (MRG) unterliegt. Außerdem darf ein eventuelles Verbot der Untervermietung im Miet- vertrag nicht außer Acht gelassen werden. 6 Unterliegt die gegenständliche Wohnung nicht dem Mietrechts- gesetz, ist eine Untermietung an Touristen erlaubt, sofern dies nicht im Mietvertrag durch ein Verbot der Untervermietung untersagt wurde. Ist es jedoch so, dass die Wohnung dem Mietrechtsgesetz unterliegt, ist der Vermieter berechtigt den Hauptmietvertrag zu kündigen, wenn die Wohnung vom Mieter zur Gänze untervermietet wird oder diese gegen einen unver- hältnismäßig hohen Untermietzins teilweise unter- vermietet wird. So sehr der Erfolg des Systems von Airbnb zunimmt, so stark steigt auch die Kritik daran. Aus diesem Grund werden die fünf häufigsten Kritikpunkte im Folgenden etwas genauer beleuchtet. Zweckentfremdung von Wohnraum „Airbnb boomt und dadurch steigen in den Ballungs- zentren die Wohnungspreise stark an.“ So in etwa wird eines der größten Probleme, die von Airbnb verursacht werden, beschrieben. Mit der Explosion der privaten Zimmervermietung geht natürlich eine damit verbundene Preissteigerung für den allgemei- nen Wohnraum einher. Das große Problem im Be- reich der Zweckentfremdung von Wohnraum betrifft nicht Privatpersonen, welche ihr Gästezimmer hin und wieder an Touristen vermieten, sondern bezieht sich auf die Tatsache, dass Wohnungen, wie auch ganze Gebäude, angekauft werden und diese rein an Kurzzeittouristen weitervermietet werden. Woh- nen ist vor allem in Tirol ein sehr zentrales Thema, da der Bevölkerung aufgrund der geografischen Ge- gebenheiten nur begrenzt Wohnraum zur Verfügung steht. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass sich die meisten Wohnungen, die mittels der Airbnb- Plattform vermietet werden, in den Zentren bzw. in deren Umkreis befinden und somit den Kurzzeittou- risten eine hervorragende Lage bieten. Durch diesen Aspekt werden die innerstädtischen Gebiete, in de- nen die Mieten und die Wohnungsnachfrage bereits jetzt schon sehr hoch sind, jedoch signifikant weiter belastet. 7 Einige große Städte rund um den Globus gehen je- doch mittlerweile aufgrund der enormen Verknap- pung von Wohnraum entschlossen gegen Online- Plattformen wie Airbnb, Wimdu oder Housetrip vor. Die Stadt Berlin hat beispielsweise im Februar 2018 gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum durch- gegriffen. Will jemand eine komplette Wohnung ver- mieten, muss dies im Vorhinein der Stadtverwaltung gemeldet und in weiterer Folge auch genehmigt wer- den. In Amsterdam wird es ab dem Jahr 2019 eine Gesetzesverschärfung geben, denn hier soll eine Wohnung für höchstens 30 Tage im Jahr an Touris- ten untervermietet werden dürfen. Ähnlich verhält es sich in der Millionenmetropole New York. Hier ist die Vermietung von Wohnungen oder Mehrfamilienhäu- sern ebenfalls auf 30 Tage beschränkt. Eine Ausnah- me gibt es jedoch, sofern der Vermieter selbst in der Wohnung lebt. Dann gibt es keine Beschränkungen.
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NDIxOTE=