Wirtschafts- und sozialstatistische Informationen 2018 II
Seite 24 WISO In der österreichischen Bundeshauptstadt legte die Stadt Wien fest, dass es in als Wohnzonen ausge- wiesene Flächen Einschränkungen für Kurzzeitver- mietungen geben wird. Somit wird es nicht mehr erlaubt sein, gewerbliche Wohnungen über Airbnb, etc. zu vermieten. Einzelwohnungen sind von dieser Einschränkung jedoch vorerst nicht betroffen. 8 Au- ßerdem verhandelt die Stadt Wien schon seit länge- rer Zeit mit Airbnb hinsichtlich einer automatischen Abführung der Tourismusabgabe. 9 Betrugsfälle Mittlerweile wird die PlattformAirbnb des Öfteren von Betrügern genutzt, um sich mit gefälschten Angebo- ten Kurzzeittouristen anzulocken und eine Anzahlung zu verschaffen. Die Wohnung existiert in Wahrheit jedoch nicht und der Anbieter ist nach Zahlungsein- gang plötzlich verschwunden. Für den Kunden ist es dann sehr schwer das bereits bezahlte Geld wieder- zuerlangen. 10 Datenschutz Bevor man als Airbnb-Nutzer Unterkünfte buchen kann, muss man gewisse Voraussetzungen erfüllen. Bei der notwendigen Registrierung bzw. der Iden- titätsprüfung müssen folgende Daten eingegeben werden: der vollständige Name, eine gültige E-Mail- Adresse, eine bestätigte Telefonnummer, eine ein- leitende Nachricht, eine Zustimmung zur Einhaltung der Hausregeln sowie Zahlungsangaben. 11 Teilweise ist es auch notwendig einen amtlichen Lichtbildaus- weis vorzulegen. Hierzu muss man den Reisepass, den Personalausweis oder den Führerschein von beiden Seiten abfotografieren und in die Handy-App einspeisen. Diese enorme Menge an erforderlichen Daten ruft Datenschützer auf den Plan, da ihrer An- sicht nach nicht geregelt ist, wer diese Daten einse- hen kann und an wen sie weitergegeben werden. Abgaben Durchaus problematisch ist das Konzept von Airbnb auch hinsichtlich der Ortstaxe bzw. der Nächtigungs- abgabe sowie der anfallenden Steuern. Generell unterliegen im Normalfall alle Nächtigungen im Rah- men des Tourismus der Abgabepflicht, sofern kein gültiger Befreiungstatbestand vorliegt. Die Ortstaxe wird den Tourismusverbänden nach der Einhebung zur Verfügung gestellt. Im Bundesland Tirol ist die Abgabe pro Person und Nacht zu entrichten und be- trägt zwischen 0,55 € und 3,00 € je nach Region und Tourismusverband. 12 Vielfach wollen die Airbnb-Vermieter jedoch die vor- geschriebenen Steuern und Abgaben nicht bezahlen und melden die anfallenden Abgaben infolgedessen auch nicht bei den Gemeinden bzw. beim Finanzamt. Sämtliche Gäste, die in diesen Airbnb-Quartieren wohnen, nutzen die vorhandene Infrastruktur der Gemeinden, entrichten aber in den meisten Fällen weder eine Ortstaxe noch eine Nächtigungsabga- be. 13 Laut Angabe von Airbnb, gibt es weltweit über 400 Vereinbarungen mit Städten und Kommunen, wie beispielsweise Zürich, Frankfurt und Dortmund, in denen die Beherbergungsabgaben automatisch abgeführt werden. 14 Zusätzlich zu den Ortstaxen bzw. Nächtigungsabgaben kommen Abgaben an
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