Wirtschafts- und sozialstatistische Informationen 2018 II
WISO Seite 25 das Finanzamt hinzu. Grundsätzlich ist ein jährlicher Gewinn ab 730,- Euro einkommensteuerpflichtig, be- trägt der Umsatz mehr als 30.000,- Euro ist zusätz- lich Umsatzsteuer zu entrichten. Verstöße gegen die Meldepflicht: In vielen Airbnb-Unterkünften herrscht vor allem in der Urlaubszeit ein reger Wechsel. Dies hat zur Folge, dass nahezu täglich neue Mieter an- bzw. abreisen. Was in einem herkömmlichen Hotel ganz normal ist, wird von den meisten Kurzzeitvermietern auf diversen Online-Plattformen jedoch nicht durch- geführt. Jede Person, die in einer touristischen Un- terkunft nächtigt, ist binnen 24 Stunden nach Eintref- fen in einem Gästeverzeichnisblatt zu erfassen und bei der jeweiligen Gemeinde bzw. dem zuständigen Tourismusverband zu melden. Die Gäste bestätigen die Richtigkeit der eingetragenen Daten mit einer Un- terschrift. 15 Bei längeren Aufenthalten ist nicht nur ein Gästeverzeichnis zu führen, sondern auch eine Mel- dung bei der Meldebehörde notwendig. 16 Fazit Zusammenfassend wird festgehalten, dass die ur- sprüngliche Idee von Airbnb, dass Gastgeber ihre Wohnungen mit Reisenden teilen und später die Wohnung der anderen günstig in Anspruch neh- men können, immer mehr eine untergeordnete Rolle spielt. Die Zahl der professionellen Vermieter steigt nach wie vor und es ist anzunehmen, dass weitere neu auf den Markt eintreten werden. Durch diesen professionellen Ausbau kommt es mehr und mehr zu einer Wohnraumverknappung, welche in weiterer Folge der gesamten Bevölkerung schadet. Im Sinne der Allgemeinheit muss der Gesetzgeber auf den unterschiedlichsten Ebenen tätig werden, damit sich einerseits Airbnb und Unterkunftsgeber an sämtliche Gesetze halten und andererseits die Buchungsplatt- form dafür Sorge zu tragen hat, dass ihre Vermieter sämtliche Abgaben – touristischer wie steuerlicher Natur - entrichten. 1 vgl. https://derstandard.at/2000084845269/Airbnb-feiert-zehnjaehriges-Jubilaeum , abgerufen 08.08.2018 2 vgl. derStandard.at: Airbnb ist zehn: „Die schlechteste Idee, die jemals funktioniert hat, abgerufen 08.08.2018 3 vgl. https://kurier.at/wirtschaft/tourismus-airbnb-boomt-auch-in-oesterreich/400065110 , abgerufen am 06.09.2018 4 vgl. https://kommunal.at/node/31562, abgerufen 03.09.2018 5 vgl. https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/296/Seite.2960402.html , abgerufen 08.08.2018 6 vgl. https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/296/Seite.2960403.html , abgerufen 08.08.2018 7 vgl. Studie der TU Wien „Airbnb in Wien – eine Analyse“, https://wherebnb.in/wien/#results , abgerufen am 13.09.2018 8 vgl. https://wien.orf.at/news/stories/2905460/ , abgerufen am 06.09.2018 9 vgl. https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/wirtschaft/oesterreich/976922_Gemeinden-wollen-Abgabendeal-mit-Airbnb.html , abgeru- fen am 06.09.2018 10 vgl. http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/bei-airbnb-fallen-kunden-auf-falsche-inserate-rein-13936644.html , abgerufen am 03.09.2018 11 vgl. https://www.airbnb.at/help/article/1170/what-are-the-requirements-to-book-on-airbnb , abgerufen am 03.09.2018 12 vgl. Leitfaden zur privaten Wohnungsvermietung vom Amt der Tiroler Landesregierung, Abt. Tourismus, abgerufen 08.08.2018 13 vgl. https://kommunal.at/node/31562 , abgerufen 03.09.2018 14 vgl. https://kurier.at/wirtschaft/tourismus-airbnb-boomt-auch-in-oesterreich/400065110 , abgerufen am 06.09.2018 15 vgl. Leitfaden zur privaten Wohnungsvermietung vom Amt der Tiroler Landesregierung, Abt. Tourismus, abgerufen 06.09.2018 16 vgl. https://www.stadt-salzburg.at/internet/service/aktuell/aussendungen/2017/vermieten_in_der_grauzone_ringen_um_rege_450674. htm , abgerufen am 06.09.2018
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