Wirtschafts- und sozialstatistische Informationen 2018 II
WISO Seite 31 geht und zu Gesundheitsbeeinträchtigungen führt .“ 10 Aufgrund der negativen Auswirkungen von Lärm auf den menschlichen Körper sollte dieser rechtswissen- schaftliche Ansatz gerade vom Gesetzgeber und den zuständigen Behörden geprüft werden. Gerade der Begriff „öffentliche Einrichtungen“ ist weitreichend und unbestimmt. Abgesehen davon sieht Borowsky überdies die Ver- pflichtung: „ Die Organe und Einrichtungen der Union und die Mitgliedstaaten sind (im Anwendungsbereich der Charta und im Rahmen ihrer jeweiligen Kompe- tenzen) dazu verpflichtet, sich schützend vor das Rechtsgut der körperlichen und geistigen Integrität zu stellen und sie zu fördern. “ 11 Trotz des Umstandes, dass die nationale Rechts- ordnung derzeit kein explizites „Lärmgrundrecht“ vorsieht, sind in den Instrumentarien der Lärmkar- ten und Aktionspläne wesentliche Informationen und Strategien enthalten, welche nachfolgend dargestellt werden. Lärmkarten und Lärmaktionspläne 2018 Die Hauptaufgabe der zuständigen Behörden bei der Ausarbeitung von Lärmaktionsplänen liegt darin, ein fachübergreifendes Planungsinstrument, das die Be- lange des Lärmschutzes bei allen infrastrukturellen und umweltpolitischen Planungen berücksichtigen soll, zu schaffen. Im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens sind zunächst der Umgebungslärmpe- gel in Lärmkarten zu erfassen und im Anschluss ein
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