Wirtschafts- und sozialstatistische Informationen 2018 II

Seite 32 WISO entsprechender Lärmaktionsplan zur Verminderung von Geräuschbelastungen zu erstellen. Diese Werk- zeuge stehen unter www.lärminfo.at für Interessier- te zum Abruf bereit. Die weiteren Anforderungen an diese Pläne finden sich in Anhang V der EU-Umge- bungslärmrichtlinie. Darin ist vorgesehen, dass die bereits vorhandenen oder geplanten Maßnahmen zur Lärmminderung betreffend Ballungsräume (Städ- te über 100.000 Einwohner), Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen zu be- rücksichtigen sind. Die zuständigen Behörden haben die für die nächs- ten fünf Jahre geplanten Maßnahmen, einschließlich derer zum Schutz ruhiger Gebiete und langfristige Strategien gegen Lärm anzuführen. Überdies sind Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der be- troffenen Personen (die sich belästigt fühlen, unter Schlafstörungen leiden oder anderweitig beeinträch- tigt sind) aufzulisten. Die Schwellenwerte in den Aktionsplänen: All diese geballte Informationsflut in den Aktionsplä- nen enthält aber auch noch einen anderen und sehr wenig beachteten Punkt, nämlich die Festsetzung von Schwellenwerten im allgemeinen Teil der Akti- onspläne für Industrie-, Verkehr-, Flug-, und Schie- nenlärm ( siehe dazu Abbildung 3 ) in Dezibel (dB). Da für eine objektive Beurteilung der Lärmsituation keine subjektive Wahrnehmung herangezogen wer- den kann und die EU den Mitgliedsstaaten diesbe- züglich keine konkreten Vorgaben macht, ist diese Vorgehensweise auch nicht verwunderlich. Doch ist zu bedenken, dass für jene lärmbelasteten Gebiete, cc Frederic Köberl

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