Wirtschafts- und sozialstatistische Informationen 2018 II

Seite 34 WISO insofern unbefriedigend, da bereits im Sinne des 7. EU-Umweltaktionsprogrammes 2013 14 generell für alle Lärmquellen Schwellenwerte von 55 dB, L den,15 und 50 dB, L night,16 empfohlen werden. Damit erfolgt erstmalig eine Annäherung an die von der WHO empfohlenen Richtwerte von 55 dB, Lden und 40 dB, Lnight. Da die festgelegten Schwellenwerte für die Akti- onspläne 2018 auf Durchschnittsberechnungen der zuständigen Ministerien beruhen, reduziert sich die Aussagekraft der Aktionspläne generell in der Ein- zelfallanalyse von lärmgeplagten Menschen. Um es noch deutlicher auszudrücken: Die physische und psychische Gesundheit sollte nicht an ermittelten Durchschnittswerten gemessen werden, diese soll- ten sich ausschließlich an medizinischen Erkenntnis- sen und Empfehlungen orientieren. Die derzeitigen Schwellenwerte bagatellisieren die Folgewirkungen von Lärm auf den menschlichen Organismus. Die Lärmaktionsplanung für Tirol Für Tirol bestehen wegen der unterschiedlichsten Zuständigkeiten der Behörden mehrere Aktionsplä- ne, obwohl die Unterscheidung von Autobahnen und Schnellstraßen bzw. von Landes- und sonstigem Straßennetz in Tirol aufgrund der bereits umschrie- benen Problematik keinen Sinn macht. Es darf keine Trennlinie gezogen werden, die zwischen Lärm einer Autobahn oder einer Bundesstraße unterscheidet. Im Lärmaktionsplan in Bezug auf Straßenbahnen in Innsbruck wird beispielsweise erläutert, dass ein nicht unwesentlicher Teil der Lärmbelastung an der hohen Frequenz der verkehrenden Garnituren zu su- chen ist. 17 Daher wurde in Innsbruck der flächende- ckende Austausch aller Straßenbahngarnituren, die besonders in Hinsicht der Lärmemissionen wesent- liche Verbesserungen zu den vorherigen Garnituren aufweisen, durchgeführt. Der Finanzrahmen belief sich dabei auf ca. 80 Millionen Euro. Überdies soll ein auf den Bedarf abgestimmter Fahrplan, um Leer- fahrten und damit Lärmemissionen zu vermeiden, geschaffen werden. Dies zeigt beispielhaft auf, dass die strategische Aktionsplanung durchwegs zu einer (wenn auch nicht vollständigen) Reduktion von Lärm- belastungen beitragen kann. Hinsichtlich der Planung in Bezug auf Straßenver- kehrslärm in Tirol (Aktionsplanung für Autobahnen, und Schnellstraßen ist Bundeszuständigkeit) welche in Landeszuständigkeit fällt, verdeutlicht sich, dass eine enorme Anzahl von Menschen von Lärm geplagt ist ( siehe Abbildung 4 ). Doch bilden diese Werte kei- nesfalls alle von Lärm beeinflussten Personen ab. In den Plänen werden nur jene erfasst, die über der festgelegten Belastungsgrenze der Schwellenwerte liegen. Würde eine Reduktion der Schwellenwerte nach medizinischen Erkenntnissen erfolgen, würde sich die Anzahl der Betroffenen wohl nochmals deut- lich erhöhen. Es kann deshalb nur wiederholt wer- den: Die Betrachtungsweise von Verkehrslärm hat sich auf die Belästigung bzw. langfristige gesundheit- liche Beeinträchtigung der menschlichen Anatomie zu fokusieren. Durch die Aktionsplanung wurden in vielen Gemein- den bereits Maßnahmen durch die Tiroler Landes- regierung umgesetzt. Diese sind selbstverständ- lich positiv hervorzuheben. Zu kritisieren bleibt der Umstand, dass eine wesentliche Grundlage für die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen entlang von Landesstraßen eine Dienstanweisung der Lan- desstraßenverwaltung Tirols bildet. 18 Diese dient zur Beurteilung von Straßenverkehrslärm sowie der Pla- nung und Errichtung von Maßnahmen zum Schutz der Anrainer und ihrer natürlichen Umwelt gegen schädliche und störende Lärmimmissionen, die vom Verkehr auf Landesstraßen ausgehen. Auch weitere konkrete Maßnahmen für die Zukunft (Verbesserungen im öffentlichen Verkehr, Einsatz von lärmarmen Reifen, verkehrsleitende Maßnah- men, etc.) werden in der aktuellen Aktionsplanung angepriesen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um den Neubau von Umfahrungsstraßen, die Er- richtung von Lärmschutzwänden oder -dämmen und die Förderung von Lärmschutzfenstern und Schall- dämmlüftern. Diese ändern aber nur marginal die bestehende Situation in vielen Teilen des Bundeslan- des. Im Sinne des Lärmschutzes ist es wichtig, neben dem notwendigen Ausbau von Lärmschutzmaßnah- men (Wände, Wälle, Einhausungen, lärmmindernde Fahrbahnbeläge, etc.) die bereits bestehenden ge- setzlichen Möglichkeiten nach der geltenden Stra- ßenverkehrsordnung (StVO), wie Tempolimits oder Nachtfahrverbote, auszuschöpfen und bestehende Verbote auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen, wie es auch im neuen Tiroler Regierungsprogramm 2018 vorgesehen ist (Evaluierung von Ausnahmeregelun- gen etc.). Dies erfordert selbstverständlich mehr Sach- und Personalaufwand für die zuständigen Behörden. Die in den nächsten Jahren anvisierten Lärmschutzmaß- nahmen in Form von Lärmschutzwänden gehen von Gesamtkosten von knapp 2 Millionen Euro aus. Die- se geringe Summe ist angesichts der bestehenden Lärmsituation am gesamten Tiroler Landesstraßen- netz keinesfalls ausreichend.

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