Wirtschafts- und sozialstatistische Informationen 2018 II

WISO Seite 35 Maßnahmen für Landesstraßen sollten entsprechend einem „Verursacherprinzip“, welches aus Bestim- mungen des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention abgeleitet werden könnte, aus dem Bundeshaushalt finanziert werden, da dieser auch über die Mineral- ölsteuer und Kfz-Steuer entsprechende Einnahmen der Verursacher lukriert. Sonstige Maßnahmen in Tirol zur Reduktion von (Verkehrs-) Lärm Das Tiroler Mobilitätsprogramm, die Tiroler Energie- strategie und die sonstigen Förderprogramme des öffentlichen Verkehrs, sehen zusätzlich Strategien vor, wie die Einführung von günstigen Öffi-Jahres- tickets für das gesamte Tiroler Verkehrsnetz oder den Ausbau von „Park and Ride Anlagen“. Dies soll insgesamt zu einer Erhöhung des Anteils des öffent- lichen Verkehrs und des Radverkehrsanteils landes- weit beitragen. Abgesehen davon, erfolgte auch eine gesetzliche Verankerung von Planungsrichtwerten in der Raumordnung im Jahr 2016 durch die Wieder- verlautbarung des Tiroler Raumordnungsgesetzes. So sieht nunmehr § 37 Abs. 4 TROG vor: Die Eig- nung von Grundflächen als Bauland ist in Bezug auf Beeinträchtigungen durch Lärm jedenfalls gegeben, wenn der nach dem Stand der Technik ermittelte Be- urteilungspegel an den jeweiligen Grundstücksgren- zen in den Zeitabschnitten Tag, Abend und Nacht ab- hängig von der Widmung die festgelegten dB-Werte (beispielsweise im Wohngebiet am Tag mit 50 dB, am Abend mit 45 dB, in der Nacht 40 dB) nicht über- steigt. Werden die Widmungswerte überschritten, wird die Widmung der betreffenden Grundflächen als Bauland zwar nicht vorweg ausgeschlossen. In diesem Fall sind jedoch im Flächenwidmungsplan zusätzlich zur Widmung als Bauland bauliche oder organisatorische Maßnahmen festzulegen, die einen ausreichenden Lärmschutz gewährleisten. Deren Einhaltung ist in weiterer Folge Voraussetzung für die Erteilung der Baubewilligung. Zusammenfassend kann festgehalten werden: Lärm, im besonderen Verkehrslärm, ist vielschichtig und muss leider bis zu einem gewissen, aber nicht in einem gesundheitsgefährdenden Ausmaß ak- zeptiert werden. Die Lärmkarten dienen dabei als Grundlage für eine strategische Planung und können eine Hilfestellung zur Beseitigung bzw. Dezimierung bieten. Schlussendlich sind sie aber nur Planungs- instrumentarien. Neben den schwer beherrschbaren Lärmquellen muss sich jede und jeder Einzelne die Frage stellen: Was kann ich beigetragen, um Lärm zu vermeiden bzw. zu verringern. Die Möglichkeiten, wie beispielsweise der Verzicht auf lärmende Tätigkeiten in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen oder durch niedertouriges, gleichmäßiges und vorausschauendes Fahren auf den Straßen, ste- hen jedem zur Verfügung. Der Mediziner Theophrast von Hohenheim (Paracel- sus) formulierte dazu passend: „Nur die Dosis macht das Gift“.

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