Wirtschafts- und sozialstatistische Informationen 2018 II
Seite 44 WISO Lohnsteuerrichtlinien können Kilometergelder aber nur für maximal 30.000 Kilometer pro Jahr an den Arbeitnehmer steuerfrei ausbezahlt werden (max. € 12.600). Steuerfrei kann das Kilometergeld auch nur dann gewährt werden, wenn es sich tatsächlich um eine Dienstfahrt handelt. Anders als bei den Ta- gesgeldern ist es bei einer Dienstfahrt jedoch uner- heblich, wie viele Kilometer zurückgelegt werden und ob ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird. 11 Für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gebührt nicht das amtliche Kilometergeld, da es sich hierbei um eine Privatfahrt handelt. Für diese Strecke stehen neben dem Verkehrsabsetzbetrag, welcher automatisch bei der Lohnverrechnung berücksichtigt wird, gegebenenfalls das Pendlerpauschale und der Pendlereuro zu. 12 Sachbezug für Privatnutzung eines Dienstautos Wird dem Arbeitnehmer ein nicht nur für dienstliche, sondern auch für private Zwecke nutzbares Firmen- auto zur Verfügung gestellt, so handelt es sich da- bei um einen als Sachbezug bezeichneten abga- benpflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis. Die Höhe dieses über die Gehaltsabrechnung anzuset- zenden Sachbezuges errechnet sich als Prozent- satz der Anschaffungskosten des Firmenautos, der seit 1.1.2016 einerseits vom CO2-Emmissionswert des Autos und andererseits von der Anzahl an privat gefahrenen Kilometern abhängig ist. Legt der Arbeit- nehmer im Kalenderjahr mit dem Dienstauto über 6.000 Kilometer an Privatfahrten zurück, so muss ein großer Sachbezug angesetzt werden, der abhängig vom CO2-Emissionswert maximal € 960 beträgt. Der Dienstnehmer muss folglich auf diesen Wert Sozial- versicherungs- und Lohnsteuerabgaben leisten. Lässt der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit Fahrzeugen in der Art eines Massenbeförderungsmittels – zum Beispiel mit einem Firmenbus – befördern, liegt Werkverkehr vor. Dies stellt keinen abgabenpflichtigen Sachbezug dar. 13 Ebenso liegt Werkverkehr vor, wenn es sich um Spezialfahrzeuge handelt, die aufgrund ihrer Aus- stattung eine private Nutzung praktisch ausschlie- ßen. Dies ist beispielsweise bei Montagefahrzeugen mit eingebauter Werkbank der Fall. Werden derartige Spezialfahrzeuge lediglich für die Fahrten zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte privat genutzt, ist kein Sachbezug anzusetzen, da es sich um Werkver- kehr handelt. Wird jedoch nachweislich festgestellt, dass mit dem Spezialfahrzeug darüber hinausgehen- de private Fahrten unternommen werden, liegt sehr wohl ein abgabenpflichtiger Sachbezug vor. 14 Fahrten von Außendienstmitarbeiten in die Fir- menzentrale: Privat- oder Dienstfahrt? Hinsichtlich der Frage, ob abhängig von der Über- schreitung der 6.000-Kilometer Grenze ein großer oder kleiner Sachbezug angesetzt werden muss, ist nun entscheidend, welche Fahrt als privat und cc Mark Fisher
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