Wirtschafts- und sozialstatistische Informationen 2018 II
Seite 46 WISO wenn diese Außendienstmitarbeiter am Firmensitz über keinen eigenen Arbeitsplatz verfügen. Geht laut der Argumentation des Verwaltungsgerichtshofes die Tätigkeit über das bloße Abholen von Unterlagen, Waren oder Muster hinaus und ist diese Tätigkeit zur Aufrechterhaltung des reibungslosen Arbeitsab- laufs im Betrieb unerlässlich, so liegt Innendienst vor. Für die Beurteilung des Vorliegens von Innendienst kommt es somit nicht vorrangig auf die Arbeitsplatzsi- tuation, sondern auf das notwendige Tätigwerden im Rahmen der betrieblichen Strukturen an. 17 Fazit Auf den ersten Blick scheint in Diskussionen über Dienstreisen und damit zusammenhängenden Auf- wendungen ein grundsätzliches Verständnis über die Bedeutung und den Umfang dieser Begrifflichkeiten zu bestehen. Die weitreichenden Auswirkungen von Dienstreisen, nicht nur in steuerrechtlichen sondern auch in arbeits- oder sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten, machen damit zusammenhängen- de Fragestellungen zu einer sehr komplexen und für Arbeitnehmer durchaus wichtigen Fachmaterie. Al- leine die Vielzahl an möglichen steuerlichen Berück- sichtigungen, welche mit der bloßen Fahrt von der Wohnung zum Arbeitsplatz einhergeht (Verkehrsab- setzbetrag, Pendlerpauschale, Pendlereuro, Fahrt- kostenersätze, Sachbezug im Falle eines Dienstau- tos), spiegelt die Komplexität dieser Thematik wider. Entschädigungen für Dienstreisen und sonstige mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängende Fahr- ten stellen somit für Arbeitnehmer nicht unwesent- liche Bestandteile des Einkommens dar. Dadurch ergeben sich nicht nur kurzfristige Folgen für den Einzelnen, sondern auch langfristige Auswirkungen auf das Steueraufkommen einer Volkswirtschaft und damit auf die Finanzierung und Aufrechterhaltung so- zialer Systeme. 1 siehe Statistik Austria: Urlaubs- und Geschäftsreisen der österreichischen Bevölkerung 2003 bis 2017 2 Studie der abta: Der österreichische Geschäftsreisemarkt in Zahlen (2017) 3 Siehe Lohnsteuerrichtlinien RZ 718 ff 4 Müller, SWK-Spezial: Reisekosten in der Praxis, 88. Jahrgang, Juni 2013, S 29 5 Das Steuerbuch 2018, Bundesministerium für Finanzen (Hrsg.), November 2017, S 42 6 Das Steuerbuch 2018, Bundesministerium für Finanzen (Hrsg.), November 2017, S 75 7 Müller, SWK-Spezial: Reisekosten in der Praxis, 88. Jahrgang, Juni 2013, S 30 ff 8 Siehe Lohnsteuerrichtlinien RZ 722 ff 9 Siehe Lohnsteuerrichtlinien RZ 1405 10 Müller, SWK-Spezial: Reisekosten in der Praxis, 88. Jahrgang, Juni 2013, S 33 f 11 Hofbauer/Krammer, Lohnsteuer 2018, Rz 1372 ff 12 Siehe Pendlerrechner vom Bundesministerium für Finanzen https://pendlerrechner.bmf.gv.at/pendlerrechner/ 13 Siehe Lohnsteuerrichtlinien RZ 742 ff 14 Hofbauer/Krammer, Lohnsteuer 2018, Rz 1568 ff 15 Siehe Lohnsteuerrichtlinien RZ 10736 16 Siehe Lohnsteuerrichtlinien RZ 10736 17 Siehe VwGH vom 19.03.2008, 2006/15/0289
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NDIxOTE=