Wirtschafts- und sozialstatistische Informationen 2019 I
WISO Seite 15 1.5 Steigt durch die Trennung auch der Strom- preis für KonsumentInnen? Durch die Einschränkung des Stromhandels war es auch nach Ansicht der österreichischen Regulie- rungsbehörde (E-Control) schon früh absehbar, dass es zu Preiserhöhungen kommen wird. Da die Strom- lieferanten ihr Produkt an der Börse einkaufen und künftig der Großhandelspreis ansteigen wird, müs- sen auch die Energielieferanten mehr bezahlen und diese Mehrkosten werden in weiterer Folge an die KonsumentInnen weiterverrechnet. Nach Mitteilung („Aktuelle Energiepreisänderungen“) der E-Control werden nahezu alle Landesversorger in Österreich ihre Energiepreise mit Oktober 2018 bzw. Anfang Ja- nuar 2019 erhöhen. Die „E-Control“ geht allerdings davon aus, dass sich mit dem Ausbau der Übertra- gungsnetze auch die Handelskapazitäten im Strom- bereich künftig wieder erhöhen können. 8 2. Österreichischer Strompreisin- dex (ÖSPI) Die ersten Konsequenzen der Trennung des gemein- samen Strommarktes sind gut sichtlich dem öster- reichischen Strompreisindex (ÖSPI) zu entnehmen. Eingangs ist festzuhalten, dass der ÖSPI lediglich das reine Stromprodukt erfasst. Es werden keiner- lei Netzgebühren, Steuern oder Abgaben berück- sichtigt. Grundsätzlich teilt sich der Gesamtpreis für Strom beim Endkonsumenten mit 40 % für die Ener- giekomponente und zu 60 % auf die Netzgebühren, Steuern und Abgaben auf. Auch werden beim ÖSPI weitere Faktoren, wie beispielsweise die Beschaf- fungsstrategien der diversen Energieversorger nicht berücksichtigt. Laut der österreichischen Energieagentur zeigt der ÖSPI an „um wie viel Prozent sich der Einkaufs- preis für Strom im kommenden Monat gegenüber der Basisperiode, dem Vormonat und dem Vorjahr auf Grundlage eines fiktiven Beschaffungsverhaltens verändert.“ 9 Als Ausgangsbasis für den Strompreisin- dex wird der Durchschnitt der Strompreise aus dem Jahr 2006 verwendet. 10 Die Methodik des ÖSPI wird nach einer festgelegten Arbeitsweise und auf Basis der Notierungen an der Energie-Börse EEX (European Energy Exchange) in Leipzig berechnet. Die Grundlage des ÖSPI sind die Marktpreise für „Strompreis-Futures“ (Zukunftsge- schäfte) der kommenden vier Quartale. Bei diesen Zukunftsgeschäften wird eine festgelegte Menge Strom zu einem ebenfalls vorab festgelegten Preis in einem fixen zukünftigen Zeitraum gekauft oder gelie- fert. Mit diesen Verträgen werden Preise für künftige 0 20 40 60 80 100 Base Peak ÖSPI Abbildung 2: Preisentwicklung von Base-Strom und Peak-Strom nach dem Österreichischen Strompreisindes 2017 bis 2018. Gut zu erkennen: der steilere Anstieg des Index nach der Trennung des gemeinsamen Marktes im Oktober 2018
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