Wirtschafts- und sozialstatistische Informationen 2019 I

WISO Seite 19 Viele Tirolerinnen und Tiroler, welche sich den Neu- Zu- oder Umbau ihres Eigenheims verwirklichen, werden spätestens in der fortgeschrittenen Pla- nungsphase mit den Projektkosten, deren Finan- zierbarkeit, der Einhaltung von Bauvorschriften und vielen anderen Fragen konfrontiert. Die Erfahrungen aus der täglichen Beratungspraxis der Arbeiterkam- mer Tirol zeigen dabei, dass viele Bauverantwortli- che Meister in der Einnahmen- und Ausgabenopti- mierung sind, jedoch die Erschließungsbeiträge zu wenig oder gar nicht berücksichtigen. Da diese aber je nach Gemeinde und Art des Bauvorhabens in un- terschiedlicher Höhe anfallen, müssen die kalkulier- ten Baubudgets oft erheblich korrigiert werden. Zu diesem Umstand gesellen sich die nicht immer ein- fachen und verständlichen gesetzlichen Grundlagen hinzu, die eine Überprüfung des Erschließungsbei- trages erschweren. Schon der Wortlaut des Tiroler Verkehrsaufschließungs- und Ausgleichsabgaben- gesetz (TVAG), welches die gesetzliche Grundlage bildet, kann verwirrend sein. Im Gesetzestext werden etwa die Begriffe, „Abgaben“, „Beiträge“ oder „Auf- bzw. Erschließung“ verwendet. Vor allem die ersten beiden Ausdrücke werden umgangssprachlich oft gleichgesetzt. Für ein besseres Verständnis der fol- genden Thematik, ist es aber wichtig, diese Begriffe genau zu erläutern und zu trennen: • Der Begriff „Abgaben“ wird häufig als Oberbegriff für Steuern (allgemeine Abgaben), Gebühren (spezi- elle Abgaben) und Beiträge bezeichnet. Unterschie- den werden diese verschiedenen Abgabentypen in der späteren Verwendung der Mittel. 1 • Die „Beiträge“ sind im verwaltungsrechtlichen Sin- ne einmalige Geldleistungen für den finanziellen Der Erschließungsbeitrag im Sinne des Tiroler Verkehrsaufschließungs- und Ausgleichsabgabengesetz (TVAG) Mag. Roland Rödlach

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIxOTE=