Wirtschafts- und sozialstatistische Informationen 2019 I
WISO Seite 29 Ist die Hauptwohnsitzbefreiung auf bei Mietkauf- modellen anwendbar? Die vorherrschende Verwaltungspraxis ließ Mietzei- ten bei der Hauptwohnsitzbefreiung bis vor kurzem unbeachtet. Wurde bei einer Mietwohnung erst spä- ter Wohnungseigentum begründet (Mietkauf), dann begann der Lauf der zweijährigen Frist erst mit dem Abschluss des Wohnungseigentumsvertrages und erfolgter Parifizierung und nicht bereits ab Nutzung der Wohnung aufgrund eines Mietvertrages, in dem eine Kaufoption eingeräumt worden war. 3 Der Ver- waltungsgerichtshof hob jedoch mit einem Urteil die bisher gehandhabte Rechtsprechung des Bundesfi- nanzgerichtes in Bezug auf die Hauptwohnsitzbefrei- ung bei Mietkaufwohnungen auf. 4 Bisher wurden bei Mietkaufwohnung Mietzeiten vor dem Erwerb der Wohnung zur Berechnung der Fünf- Jahresfrist nämlich nicht mit eingerechnet. Der Ver- waltungsgerichtshof argumentiert hingegen, dass im Einkommensteuergesetz beim zweiten Tatbestand zur Hauptwohnsitzbefreiung (in den letzten 10 Jahren muss für mindestens 5 Jahre durchgehend ein Haupt- wohnsitz bestanden haben) in keinster Weise auf ei- nen Rechtstitel Bezug genommen wird. Es ist somit nicht erforderlich, dass über einen ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren eine Eigentümerstellung oder eine Anwartschaft auf Wohnungseigentum vor- liegen muss. Laut des Verwaltungsgerichtshofes ist es somit ausreichend, wenn zum Verkaufszeitpunkt Eigentum vorliegt. Ausschlaggebend ist die mindes- tens fünfjährige durchgehende Nutzung als Haupt- wohnsitz durch den Verkäufer. Wie sich dieser Zeit- raum auf Miete oder Eigentum aufteilt, spielt dabei keine Rolle. 5 1 https://www.bmf.gv.at/steuern/immobilien-grundstuecke/private-grundstuecksveraeusserungen.html 2 siehe ÖstZB 14/2017 Seite 403-404 bzw. VwGH Ro 2015/15/0006 3 siehe BFG-Urteil RV/6100169/2015 4 siehe VwGH 24.1.2018, Ra 2017/13/0005 5 siehe taxlex 2018/03, S. 73ff
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