Wirtschafts- und sozialstatistische Informationen 2019 I

Seite 30 WISO Mit Jänner 2019 tritt der mittlerweile viel beworbe- ne Familienbonus Plus in Kraft. Davon sollen rund 950.000 Familien und ca. 1,6 Millionen Kinder profi- tieren – das Bundesministerium für Finanzen spricht von der bisher größten Entlastungsmaßnahme für Familien. Wer gehört nun tatsächlich zum Kreis der Be- günstigten? Vorweg ist festzustellen, dass der Familienbonus Plus nur für Kinder im Inland gewährt wird und dies nur solange für das jeweilige Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Familienbeihilfe wird grundsätzlich bis zum Erreichen der Volljährigkeit (18 Jahre) gewährt. Darüber hinaus kann Familienbeihilfe längstens bis zum 24. Geburtstag, ausnahmsweise bis zum 25. Geburtstag des Kindes beansprucht werden, sofern eine Berufsausbildung absolviert wird. 1 Für Kinder die sich in anderen Mitgliedstaaten der EU, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz aufhalten, wird die Höhe des Absetzbetra- ges an das Preisniveau des jeweiligen Landes an- gepasst. Nicht gewährt wird der Familienbonus Plus für Kinder, die sich in Drittstaaten aufhalten. Gleiches soll künftig auch für den Alleinverdiener- und den Al- leinerzieherabsetzbetrag gelten. Weiters gebührt der Familienbonus Plus dann nicht, wenn (ausschließlich) steuerfreie Leistungen, wie Ar- beitslosengeld oder Mindestsicherung, empfangen wurden. Wie funktioniert die Steuerbegünstigung? Der Familienbonus Plus ist eine Steuerbegünstigung in Höhe von maximal € 1.500 pro Kind pro Jahr, bei volljährigen Kindern in Höhe von maximal € 500 pro Kind pro Jahr. Als Steuerabsetzbetrag wird der Fa- Familienbonus Plus Wer profitiert tatsächlich?

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