Tiroler Arbeiterzeitung

K ONSUMENT & R ECHT 9 Nr. 112, November 2018 So macht Schenken Freude informiert.eltern. werden Bequem & sicher online shoppen M it einer Schwangerschaft beginnt ein neuer Lebensab- schnitt. Daher erfahren angehende Mütter und Väter beim kostenlosen AK Infoabend „informiert.eltern. werden“, was sie zu Arbeitsrecht, Beihilfen, Kinderbetreuungsgeld und Schwangerschaftsbegleitung wissen sollten. Außerdem besteht nach Kurzvorträgen die Möglichkeit zur Diskussion und für individuelle Fragen. Experten und eine Hebamme informieren am Do. 29. November ab 19 Uhr in der AK Kitzbühel, Rennfeld 13 . Interessierte melden sich bitte gleich an unter 0800/22 55 22 – 3252 oder kitzbuehel@ak-tirol.com R und 8,7 Milliarden Euro gaben Österreichs Haushalte 2017 laut Handelsverband im Internet- und Versandhandel aus. Jedes vierte Buch, jeder fünfte Schuh wurden bereits online erstanden! Parallel nahmen aber auch Beschwerden über Nebenkosten, lange Lieferzeiten etc. zu. Deshalb gibts hier einige Tipps der AK Konsumentenschützer: • Lieferzeiten vereinbaren, gerade für Geschenke. • Bei Online-Käufen gilt grundsätz- lich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, kein Rücktrittsrecht jedoch gibt es etwa bei Reisebuchungen, entsiegelten CDs und DVDs oder Eintrittskarten. Wird nicht ordent- lich informiert, verlängert sich das Rücktrittsrecht um 12 Monate. • Seriöse Shops geben Firmenna- me, Adresse, Telefonnummer und eMail-Adresse an. Die Bestellung wird per eMail bestätigt, die AGB sind leicht zu finden und verständ- lich. Neben dem Preis scheinen auch sämtliche Zusatzkosten auf. Gewährleistung & Garantie Richtig reklamieren. Ist das Geschenk beschädigt oder kaputt, gilt das Recht auf Gewährleistung. Die Garantie ist eine freiwillige Zusage, für Mängel einzustehen. © Robert Kneschke /stock.adobe.com AK TIPPS L ängst haben Weihnachtsde- koration, Lebkuchen und Schokoladen-Nikoläuse die Regale in den Geschäften erobert. Und sobald die ersten Adventmärkte geöffnet haben, wird klar: Die Vorweihnachts- zeit naht. Das heißt für viele statt Ruhe und Besinnlichkeit Hektik und Stress. Denn nach langen Arbeitstagen gilt es noch, Ge- schenke für Familie und Freunde zu kaufen. Aber was tun, wenn sich der Inhalt der schönen Ver- packung später unterm Baum als Fehlgriff entpuppt? Umtausch. Kunden bedenken oft nicht, dass es beim Kauf im Geschäft prinzipiell kein ge- setzliches Recht auf Umtausch gibt, außer der Käufer hat einen möglichen Umtausch vereinbart. Viele Händler gewähren aller- dings freiwillig einen Umtausch und drucken dieses Service auch auf der Rechnung ab. Dann kann man sich als Alternative meist eine andere Ware aussuchen oder erhält einen Gutschein. Geld gibt es vielfach nicht zurück. Apropos Gutschein. Viele wäh- len von vornherein als Präsente Gutscheine für eine Ware oder eine Dienstleistung, der Be- schenkte kann dann selbst das Passende aussuchen. Doch auch in solchen Fällen hat der Konsument keinen Anspruch auf den Geldwert in bar, und es gibt kein Recht auf Rückgeld. Ist ein Produkt billiger als der Wert des Gutscheins, dann ist der Verkäufer nicht verpflichtet, die Diffe- renz in Bargeld aus- zuzahlen. Er kann einen (weiteren) Gutschein aus- stellen. So beugen Sie Ärger vor: • Zur befristeten Gültigkeit von Gutscheinen hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass zu kurze Befristungen nicht rechtswirksam sind. Achten Sie am besten schon beim Kauf da- rauf, dass die Frist nicht zu kurz bemessen ist. • Ist keine Frist angeführt, dann gilt ein Gutschein grundsätz- lich 30 Jahre. • Trotzdem mit dem Ein- lösen nicht zu lange warten, denn falls die Firma irgendwann einmal nicht mehr existiert, kann der Gut- schein auch oft nicht mehr genutzt werden. Gut zu wissen. Achten Sie schon beim Kauf darauf, ob ein Umtausch möglich ist. Wer gerne Gutscheine schenkt, sollte sich informieren, wie lange sie eingelöst werden können. Drogerieartikel bleiben sauteuer I mmer noch sind einzelne Dro- gerieartikel in Innsbruck um bis zu 236 % teurer als in München. Dies zeigen die Ergebnisse eines aktuellen, grenzüberschreitenden Preisvergleichs, den die Konsu- mentenschützer der AK Tirol heuer wieder durchgeführt haben. Die Produkte sind ein und dieselben, die Mehrwertsteuersätze unter- scheiden sich kaum und trotzdem müssen Konsumenten in Tirol für viele Artikel des täglichen Bedarfs oft ein Vielfaches dessen bezahlen, was die Waren – nur wenige Kilo- meter von der Grenze entfernt – in Bayern kosten. Alle Hintergründe und Details zur Erhebung finden Sie auf ak-tirol.com AK KITZBÜHEL INFOS AK PREISVERGLEICH Kontakt AK Tipp Die AK Konsumentenschützer helfen unter Tel. 0800/22 55 22 – 1818. Mehr auf ak-tirol.com © kues1 /stock.adobe.com Rechnungen für den Fall der Fälle gut aufbewahren! Auf www.ak -tirol. com/service/videos gibts außer- dem ein gut verständliches Kurzvi- deo zum Thema „Ware kaputt – wie reklamiere ich?“ A uch wenn man sich noch so viel Gedanken über die richtigen Geschenke ge- macht hat: Vor Mängeln ist man trotzdem nie gefeit. Wenn das neue Smartphone schon nach ein paar Tagen nicht mehr alle Stückerl spielt oder das Fernsehgerät nicht mehr funktio- niert, können Sie natürlich rekla- mieren. Denn hier gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht . Sie be- trifft Mängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware bereits vorhanden waren. In solchen Fällen muss der Man- gel auf Kosten des Händlers ver- bessert (repariert oder die mangel- hafte Sache ausgetauscht) werden. Erst in zweiter Linie kann eine Preisminderung oder Rücknahme der Ware gegen Rückerstattung des Kaufpreises verlangt werden. Alle Kosten, die durch Verbesse- rung oder Austausch entstehen, wie z. B. Versand-, Arbeits- und Materialkosten, muss der Unter- nehmer tragen. Die Gewährlei- stungsfrist für bewegliche Sachen, wie z. B. Autos, Möbel oder Elek- trogeräte, beträgt zwei Jahre. Anders verhält es sich mit der Garantie . Diese ist nicht ge- setzlich geregelt, sondern eine freiwillige Zusage eines Unter- nehmens (meist des Herstellers), für Mängel einer Ware unter be- stimmten Bedingungen einzuste- hen. Dann wird z. B. innerhalb bestimmter Fristen eine Reparatur durchgeführt oder mangelhafte Ware ausgetauscht. Durch eine solche Zusage wird die Garantie ein Vertragsbestandteil und ist da- mit verbindlich. Art und Umfang der Garantie hängen ausschließlich vom Inhalt der jeweiligen Bedingungen ab. Diese können großzügig ausge- staltet sein oder aber so formu- liert, dass der Kunde tatsächlich gar nicht viel davon hat. Garan- tieleistungen müssen auch nicht immer kostenlos sein, deshalb die konkrete Garantieerklärung bzw. die Garantiebedingungen immer genau anschauen!

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIxOTE=