Tiroler Arbeiterzeitung

A RBEIT & R ECHT 11 Nr. 113, Dezember 2018 I m Jahr 1874 in Wien uraufgeführt, gilt „Die Fledermaus“ von Johann Strauß als Höhepunkt der Goldenen Operettenära. Das mitreißende und meisterhaft orche- strierte Werk steht in Kufstein am Pro- gramm des Operettensommers 2019. Mit der AK Tirol können Sie gratis dabei sein: Wir verlosen Karten für die Vorstellungen am Freitag, 2. August, 20 Uhr (Premiere) und Samstag, 3. August, 19 Uhr (Details siehe rechts). Tauchen Sie ein in die adelige Welt von damals und erleben Sie die humorvolle „Rache der Fledermaus“ mit bekannten Liedern wie „Brüderlein, Schwesterlein“ und „Trinke Liebchen, trinke schnell (Glücklich ist, wer vergisst)“. S termann und Grissemann prä- sentieren ihre fantastische TV- Show am Sa. 9. März um 20 Uhr live im SZentrum in Schwaz, Andreas- Hofer-Straße 10 . Seit vielen Jahren bewegen sich die beiden Künstler souverän zwischen Beschimpfung, bi- zarrer Persiflage und Polemik. Sir Pe- ter Ustinov hat das Programm „Gags, Gags, Gags“ noch zu Lebzeiten als einen Höhepunkt mitteleuropäischer Humorartistik bezeichnet. Mit der AK Tirol können Sie gratis dabei sein, keine Sekunde mit Stermann und Grissemann ist Zeitverschwendung. Details siehe rechts. V on 14. bis 16. Jänner findet das PolitFilmFestival im Innsbrucker Leokino statt. Jeweils um 19.30 Uhr sehen Sie unter dem Motto „fake politics“ folgende Filme: Am Mo. 14. Jänner „Montags in Dresden“, am Di. 15. Jänner „Weiner“ und am Mi. 16. Jänner „slut or nut”. Anschlie- ßend gibt es immer hochkarätig besetzte Diskussionen. Die Filme beschäftigen sich mit gesellschafts- politisch relevanten Themen, vom Rechtsruck über Migration bis zur MeeToo-Debatte. Gewinnen Sie mit der AK Tirol Karten für einen Film Ihrer Wahl. Details siehe rechts. BÖSER HUMOR FILMFESTIVAL „Gags, Gags, Gags“ Fake politics Mitmachen & gewinnen. Wenn Sie Karten für eine der Veran- staltungen gewinnen wollen, mailen Sie an ak@tirol.com , schicken ein Fax an 0512/5340 – 1290 oder schreiben an AK Tirol, Maximilian- straße 7, 6020 Innsbruck, Stichwort: „Fledermaus“ (gewünschtes Datum angeben!), „Gags“ oder „Festival“ (gewünschten Film angeben!). Ein- sendeschluss ist der 4. Jänner 2019. Name, Adresse und Telefonnummer nicht vergessen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, keine Barablöse möglich. Ihre personenbezogenen Daten (Name,Adresse,eMail, Telefonnummer) werden von der AKTirol ausschließlich für die Teilnahme und Abwicklung des jeweiligen Gewinnspiels verwendet und nach der Auslosung oder Ausspielung gelöscht.Ausführliche Informationen gemäß der DSGVO finden Sie unter https://tirol.arbei - terkammer.at/Datenschutz_ (DSGVO).html. OPERETTENSOMMER 2019 Die Fledermaus landet in Kufstein ARBEITS- & RUHEZEIT PRAKTISCHE TIPPS EINFACH GEWINNEN MIT DER AZ Was steht bei Mehrarbeit zu? Wie bewerbe ich mich richtig? A rbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer sollen ihre Gesundheit durch zu langes Arbeiten nicht ge- fährden. Daher sind sowohl Höchst- grenzen der Arbeitszeit als auch Pausen und Ruhezeiten gesetzlich geregelt. Wie lange Sie tatsächlich arbeiten müssen und was Ihnen bei Mehrarbeit zusteht, erfahren Sie in der handlichen AK Broschüre „Ar- beitszeit und Ruhezeit“ , zu bestellen unter 0800/22 55 22 – 1432 oder herunterladen auf www.ak-tirol.com Darin finden Sie auch wichtige Informationen zu Überstunden, Teilzeitarbeit, Arbeiten an Sonn- und Feiertagen oder Rufbereitschaft au- ßerhalb der Arbeitszeit. Damit Sie im Streitfall überzeugend argumentieren können, empfehlen die AK Experten, die Arbeitszeiten mit Beginn und Ende genau aufzuschreiben, auch wann und wie lange sie Pausen gemacht haben. D u suchst eine Lehrstelle, einen Praktikumsplatz, einen Wochen- endjob oder möchtest dich an einer Schule bzw. Fachhochschule bewer- ben? Dann ist es notwendig, dich mit dir, deinen Stärken, Fähigkeiten und Interessen ebenso auseinander- zusetzen, wie mit dem Thema Bewer- bung. Denn der erste Eindruck zählt, und eine überzeugende Bewerbung ist die beste Visitenkarte für deinen Berufs- oder Ausbildungseinstieg. In der AK Broschüre „Bewerbung leicht gemacht, praktische Tipps für deine Stellensuche“ findest du Infos, worum es bei einer Bewerbung geht, wie der Bewerbungsprozess überhaupt ausschaut und wie er aufgebaut ist. Der Folder hilft dir, die einzelnen Schritte für eine erfolgreiche Bewerbung zu meistern. Bestellen kannst du diese Broschüre unter 0800/22 55 22 – 1515 oder du lädtst sie dir auf www.ak- tirol. com herunter. D er Europäische Gerichts- hof (EuGH) hat zum deutschen Urlaubsrecht entschieden, dass ein of- fener Urlaubsanspruch bei Been- digung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt werden muss und nur dann verfallen kann, wenn der Mitarbeiter tatsächlich die Mög- lichkeit hatte, den Urlaubsan- spruch wahrzunehmen. Es kommt nicht darauf an, ob die Arbeitneh- merin bzw. der Arbeitnehmer den Urlaub beantragt hat. Entschei- dend ist, ob der Arbeitgeber den Verbrauch des Urlaubs aktiv an- geboten hat. „Das Urteil gilt auch für Öster- reich. Und es bringt einige Neue- rungen“, stellt dazu Arbeiterkam- mer-Präsident Erwin Zangerl klar. „Es bezieht sich nämlich auf die europäische Grundrechtecharta und besagt, dass Arbeitnehmerin- nen bzw. Arbeitnehmer dort fest- geschriebene Rechte auch gegen anderslautendes nationales Recht durchsetzen können.“ Bahnbrechend ist die Begrün- dung: Denn das EuGH-Urteil bezieht sich nicht nur auf die das Urlaubsrecht regelnde EU- Arbeitszeitrichtlinie, sondern auch auf die europäische Grund- rechtecharta, in der das Recht auf bezahlten Urlaub ebenfalls enthal- ten ist. Im Unterschied zur Richt- linie gehört die Grundrechtechar- ta dem sogenannten Primärrecht der EU an, sie steht also auf der höchsten Stufe der Rechtsordnung der EU. Der EuGH hat mit diesem Urteil ausgesagt, dass Beschäf- tigte auch gegenüber ihrem pri- vaten Arbeitgeber den Anspruch aus dem EU-Urlaubsrecht auf- grund des Vorrangs der Grund- rechtecharta vor nationalem Recht durchsetzen können. Das war nur unter Berufung auf die Richtlinie bisher nicht möglich. Beweislastumkehr. Neu ist auch, dass nun nicht der Arbeitnehmer als Kläger beweisen muss, dass er keine Möglichkeit hatte, den Ur- laub zu verbrauchen, sondern der Arbeitgeber zu beweisen hat, dass er den Arbeitnehmer aufgefordert hat, seinen Urlaub zu nehmen. Der Beschäftigte muss auch ausdrück- lich auf den drohenden Verfall des Urlaubes seitens des Dienstgebers hingewiesen werden. Vorzeitiger Austritt & Folgen. Ein weiterer Paragraph des ös- terreichischen Urlaubsgesetzes bewirkt, dass Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer bei unbe- gründetem Austritt den Anspruch auf Auszahlung des offenen Ur- laubsanspruchs für das laufende Urlaubsjahr verlieren. „Ob dies aufgrund der nunmeh- rigen Judikatur weiterhin haltbar ist, kann angezweifelt werden“, so Zangerl dazu. Denn es müsste nun die Urlaubsersatzleistung auch bei unbegründetem Austritt gel- tend gemacht werden können. AK Präsident Zangerl abschließend: „Nachdem die AK Tirol bereits vor Jahren eine Gesetzesinitiati- ve gegen diese unfaire Regelung eingebracht hat, werden wir diese Rechtsfrage bei nächster Gelegen- heit dem Europäischen Gerichts- hof zur Entscheidung vorlegen, um hier Klarheit zu schaffen.“ Offener Urlaub ist zu bezahlen Bahnbrechend. Das EuGH-Urteil bezieht sich nicht nur auf die das Urlaubsrecht regelnde EU-Arbeitszeitrichtlinie, sondern auch auf die europäische Grundrechtecharta. Urteil. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Offener Urlaubsanspruch muss bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt werden und verfällt nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. © Sikov/stock.adobe.com

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