Tiroler Arbeiterzeitung

POSITIONEN 10 Nr. 116, Februar 2019 © kichigin19 /stock.adobe.com AKTUELLE SEMINARE www.b .tirol einsteigen.umsteigen. aufsteigen. Beratungs- und Ausbildungs- programm der AK Tirol für Wiedereinsteigerinnen: zu 100 % gefördert Bürokaufmann/-frau - Lehrgang zur Vorbereitung auf die LAP Start am 4. März 2019 Ausbildung der Ausbilder Start am 4. März 2019 A1.1 Intensiv-Sprachkurse in E, F, I, SP und RU Start am 8. März 2019 Befähigungskurs Elektrotechnik Start am 11. März 2019 Europäischer Computer Führerschein Standard Start am 1. April 2019 Kosmetik Lehrgang - Halbtageskurs Teil 1 Start am 6. Mai 2019 Personalverrechnung - Grundlagen Start am 22. Mai 2019 W ährend die Finanzkrise vor zehn Jahren zahl- lose Existenzen zer- störte, hatte sie doch auch ein gute Seite: Zumindest für d ie Reichsten der Reichen. So hat sich seit 2008 die Zahl der Milli- ardäre nahezu verdoppelt – mitt- lerweile besitzen 26 der reichsten Personen so viel wie die ärmere Hälfte der Weltbevölkerung, ge- schätzte 4,1 Milliarden Menschen. Diese vor kurzem von der globa- len Nothilfe- und Entwicklungsor- ganisation Oxfam vorgelegten Zahlen zeigen deutlich, wie sehr die soziale Ungleichheit wächst. Und dies nicht mehr in langen Zeiträumen, son- dern immer sprunghafter: So sind nach Einschätzungen der Oxfam-Experten die Vermögen aller Milliardäre im ver- gangenen Jahr um 2,5 Milliarden Dollar gestiegen – und zwar täglich. Die Schief- lage bei der Vermö- gensverteilung wird immer größer… Die Mitte verschwindet. Diese Ungleichheit ist auch in Deutsch- land nicht anders. So konnten die deutschen Milliardäre 2018 ihre Vermögen um 20 Prozent vergrö- ßern, was weit über der weltweiten Steigerungsrate von Milliarden- Vermögen liegt. Das reichste Pro- zent der Deutschen besitzt damit so viel wie die 87 ärmeren Prozent der deutschen Bevölkerung. Dabei galt hier 2017 jedes fünfte Kind als arm, mit 15,8 Prozent liegt laut Oxfam die Armutsquote auf dem höchsten Stand seit 1996… Aber auch in Österreich sind Vermögen massiv ungleich ver- teilt, wie die Vermögenserhebung der Oesterreichischen National- bank zeigt. Demnach besitzt das reichste Prozent der Österreicher 40 % des Nettovermögens. Ins- gesamt besitzen die reichsten 10 % mehr als die restlichen 90 % der Bevölkerung. Die Vermö- gensungleichheit bleibt damit auf konstant hohem Niveau und zählt – neben Deutschland – zu den höchsten in ganz Europa. Damit verschwindet auch das Bild einer Gesellschaft der Mitte. Die Kluft zwischen „oben“ und „unten“ wird immer größer. Negative Konsequenzen. Die Auswirkungen dieser Entwicklung sind gravierend: Wer viel Vermö- gen besitzt, kann politisch Einfluss nehmen, durchaus auch auf Kosten der Bevölkerung. „Wenn wenige Menschen das gesamte Vermögen besitzen, fragen sich viele, warum Superreiche kaum belastet werden, während der Großteil der Steuer- last von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern getragen wird. Wird die Mittelschicht immer mehr ausgedünnt, zerbricht ir- gendwann auch das Gesellschafts- gefüge“, warnt AK Präsident Er- win Zangerl. Problematisch ist dabei auch die Tatsache, dass die hohe Ungleichheit über Generati- onen weitervererbt wird. Gerade in Österreich sind Erbschaften ein zentraler Grund für die ungleiche Verteilung von Vermögen. Wiede- rum profitiert davon der, der reich ist: Während nur einer von drei Haushalten der unteren 90 % erbt, erben innerhalb der reichsten 10 % drei von vier Haushalten… Analyse. Die Schieflage bei der Vermögensverteilung verstärkt sich immer mehr: nicht nur weltweit, sondern auch in Österreich. Auch hier werden die Reichen immer reicher… GUT ZU WISSEN PRAKTISCHE TIPPS Fallen für Mieter und Vermieter Lernen leicht gemacht B evor Sie einen Mietvertrag unterschreiben, sollten Sie die Vereinbarungen genau prüfen. Denn das Mietrecht ist ein äußerst undurchsichtiger Paragraphen­ dschungel. Worauf zu achten ist und wie Sie möglichen Schwierigkeiten rechtzeitig gegensteuern können, erfahren Sie beim kostenlosen AK Infoabend „Fallen für Mieter und Vermieter“ am Dienstag, 26. Febru- ar, um 19.30 Uhr im Hotel Maria Theresia in Hall, Reimmichlstraße 25 . Ein AK Wohnrechtsexperte gibt Antworten auf häufige Fragen wie: Wann gilt das Mietrechtsgesetz? Wie schauts aus mit Kündigung, Kaution oder Ausmalen? Was sind Betriebs­ kosten? Wer bezahlt die Repara­ turen und was tun bei Schimmel in der Wohnung? Eine Anmeldung ist erforderlich unter der Hotline 0800/22 55 22 – 3838 oder hall@ak-tirol.com D u bist klüger, als du glaubst. Du musst nur wissen, wie du richtig lernst. Beim kostenlosen AK Infoabend „Lernen leicht gemacht“ am Dienstag, 12. März, um 19 Uhr in der AK Kitzbü- hel, Rennfeld 13 , erfahren Schüler, Eltern, Studenten und Arbeitnehmer, wie es klappen kann. Dazu gibt es die besten Tipps nach den neuesten Erkenntnissen der Gehirnforschung – auch für die praktische Umsetzung. So fällt Lernen lernen leichter, für Schule, Beruf und Alltag. Anmeldung erforder­ lich unter 0800/22 55 22 – 3252 oder kitzbuehel@ak-tirol.com Ungleich verteilt DAS GILT 2019: NEUE WERTE & WICHTIGE ÄNDERUNGEN 1. Pensionserhöhung Die Pensionserhöhung richtet sich nach dem Gesamtpensionseinkommen (GPE). Beträgt das GPE einer Person • Nicht mehr als € 1.115,00 monatlich..............2,6% • Über € 1.115,00 bis zu € 1.500,00 monatlich einen linear absinkenden Wert zwischen..........2,6% und 2% • Über € 1.500,00 bis zu € 3.402,00 monatlich...2% • Über € 3.402,00 monatlich .......................€ 68,00 2. Familienbeihilfe Die Höhe der Familienbeihilfe ist abhängig vom Alter des Kindes sowie der Anzahl der Kinder. Alter des Kindes Betrag pro Monat ab Geburt € 114,00 ab 3 Jahren € 121,90 ab 10 Jahren € 141,50 ab 19 Jahren € 165,10 Der monatliche Gesamtbetrag erhöht sich durch die Geschwisterstaffelung für jedes Kind, wenn sie: • Für 2 Kinder gewährt wird, um € 7,10 für jedes Kind • Für 3 Kinder gewährt wird, um € 17,40 für jedes Kind • Für 4 Kinder gewährt wird, um € 26,50 für jedes Kind • Für 5 Kinder gewährt wird, um € 32,00 für jedes Kind • Für 6 Kinder gewährt wird, um € 35,70 für jedes Kind • Für 7 und mehr Kinder gewährt wird, um € 52,00 für jedes Kind Erhöhungsbetrag für behindertes Kind € 155,90 Gleichzeitig mit der Familienbeihilfe wird der Kinderabsetzbetrag von € 58,40 für jedes Kind ausbezahlt. 3. Kinderbetreuungsgeld Für Geburten ab 1.3.2017: Zwei Systeme: Kinderbetreuungsgeld-Konto (Grundvariante und flexible Variante) oder einkommensabhängiges Kinder­ betreuungsgeld Bezug durch einen Elternteil: bis zu € 12.366 Maximal 365 Tage täglich € 33,88 Grundvariante (12 Monate) mtl. ca. € 1.000,00 Maximal 851 Tage täglich € 14,53 Flexible Variante (ca. 28 Monate) mtl. ca. € 436,00 Bezug durch beide Elternteile: bis zu € 15.449 (plus € 1.000 Partnerschaftsbonus bei Aufteilung von zumind. 60:40) Maximal 456 Tage täglich € 33,88 Grundvariante (ca. 15 Monate) mtl. ca. € 1.000,00 Maximal 1.063 Tage täglich € 14,53 Flexible Variante (ca. 35 Monate) mtl. ca. € 436,00 Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld Umstellung auf Tage: 365 Tage (Bezug durch einen Elternteil) bzw. 426 Tage (durch beide Eltern). Es beträgt 80% des (fik­ tiven) Wochengeldes, max. € 2.000,00 pro Monat. Tipp: Der Kinderbetreuungsgeld-Rechner ist auf der Home­ page des BM für Familie und Jugend (www.bmfj.gv.at ) abruf­ bar. Zuverdienstgrenze und Beihilfe auf Anfrage! Familienzeitbonus: Gebührt in Höhe von € 22,60 täglich, wenn der Vater ununterbrochen 28-31 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 91 Tage ab der Geburt seine Erwerbstätigkeit unterbricht. Der Familienzeitbonus ist mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren (kein Kündigungsschutz). Achtung: Anrechnung auf ein später vom Vater bezogenes Kinderbetreuungsgeld. 4. Ausgleichszulagenrichtsätze in der Pensionsversicherung 1. Alleinstehende Pensionisten ...............€ 933,06 2. Bezieher einer Eigenpension, mit mindestens 360 Beitragsmonaten der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit...................................€ 1.048,57 3. Ehepaare im gemeinsamen Haushalt ..€ 1.398,97 4. Halbwaisen bis zum 24. Lebensjahr ....€ 343,19 Vollwaisen bis zum 24. Lebensjahr.......€ 515,30 Halbwaisen über dem 24. Lebensjahr ......€ 609,85 Vollwaisen über dem 24. Lebensjahr ...€ 933,06 5. Richtsatzerhöhung pro Kind ................€ 143,97 6. Die Lehrlingsentschädigung wird bei der Bemessung der Ausgleichszulage nicht berücksichtigt bis zum Betrag von .......€ 225,50 5. Kinderzuschuss in der Pensionsversicherung ............................€ 29,07 6. Pflegegeld Stufe 1 ....................................................€ 157,30 bei Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 65 Std. im Monat. Stufe 2 .................................................................... € 290,00 bei Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 95 Std./Monat Stufe 3 .................................................................... € 451,80 bei Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 120 Std. im Monat. Stufe 4 .................................................................... € 677,60 bei Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 160 Std. im Monat. Stufe 5 .................................................................... € 920,30 bei Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 180 Std. im Monat, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist. Stufe 6 .................................................................. € 1.285,20 bei Pflegebedarf von durchschn. mehr als 180 Std./Monat, wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauerndeAnwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahr­ scheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist. Stufe 7 .................................................................. € 1.688,90 bei Pflegebedarf von durchschn. mehr als 180 Std./Monat, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funkt. Umsetzung möglich sind oder ein gleichzuachtender Zustand vorliegt. 7. Geringfügigkeitsgrenze gem. § 5 ASVG bei monatlichem Verdienst bis ...................€ 446,81 besteht keine Vollversicherungspflicht. 8. Beiträge zur freiwilligen Versicherung Der Beitrag zur freiwilligen Pensionsversicherung beträgt für Arbeiter und Angestellte Medieninhaber und Herausgeber: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol, 6020 Innsbruck, Maximilianstraße 7 Redaktion: Dr. Elmar Schiffkorn, Mag. Christine Man- dl, Gertraud Walch, Mag. Henrik Eder, Armin Muigg Druck: Intergraphik GmbH, 6020 Innsbruck, Ing. Etzelstraße 30 Die von der AK Tirol angebotenen Leistungen kommen ausschließlich ihren Mitgliedern zugute. Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. AK TIROLER ARBEITERZEITUNG – AK AKTUELL IMPRESSUM Zeitung für Arbeit und Konsumentenschutz der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol © Andrey Kiselev /stock.adobe.com

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