Tiroler Arbeiterzeitung

2 Nr. 118, April 2019 FAMILIE & BERUF Das gilt derzeit beim Papamonat GUT ZU WISSEN FACTS Mehr Zeit für Vater und Kind Papamonat. Gleich nach der Geburt für Frau und Kind da sein – das wünschen sich viele Väter. Die AK will darauf einen Rechtsanspruch, wie dies im öffentlichen Dienst gilt. S eit sich der Vizekanzler nach der Geburt seines Kin- des einen Papamonat gegönnt hat, ist dieses Thema plötzlich wieder aktuell geworden. Was im öffentli- chen Dienst längst üblich ist – hier gilt ein Rechts- anspruch auf den Papamonat – muss die Bundesregierung jetzt rasch für alle berufstätigen Väter umsetzen. „Ar- beitnehmer mit Familie sind keine Belastung, sondern wertvoll für ihr Unternehmen und wichtig für die Ge- sellschaft“, sagt AK Präsident Erwin Zangerl. Wir befinden uns im Jahr 2019: Sehr viele Väter wollen heute möglichst viel Zeit mit ih- ren Kindern verbringen. Die Regierung scheint jedoch noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen zu sein. Denn jungen Familien werden bei der Vereinbar- keit von Beruf und Fami- lie zu viele Steine in den Weg gelegt. Zum Bei- spiel beim Papamonat, der ein ideales Angebot für Eltern und Kinder ist. Für den Betrieb ist der Papamonat eine kur- ze und planbare Abwe- senheit ohne einen Cent Verlust, da die Sozial- versicherung die Kosten übernimmt. Trotzdem gibt es noch immer keinen Rechtsan- spruch für Väter. Sie sind auf das Wohlwollen ihrer Chefin oder ihres Chefs an- gewiesen. Die AK weist be- reits seit Jahren darauf hin, dass dieser Rechtsanspruch längst überfällig ist. Es braucht aber auch finanzi- elle Anreize. Um jungen Fami- lien das Leben leichter zu machen, muss es zusätzliches Geld für den Papamonat geben. Die EU sieht in ihrer neuen Work-Life-Balance- Richtlinie als Mindestmaß einen Anspruch auf zehn Tage Auszeit für Väter nach der Geburt vor. In dieser Zeit soll es eine Geldleistung geben. In Österreich gibt es für einen Monat einen „Fa- milienzeitbonus“ in der Höhe von nur 700 Euro, die noch dazu vom Kinderbetreuungsgeld für Väter wieder abgezogen werden. Außerdem gibt es keinen Rechtsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber und keinen Kündigungs- schutz. Aus der AK Arbeitsrechtsbera- tung sieht man, dass viele Väter den Fa- milienzeitbonus darum gar nicht erst in Anspruch nehmen. AK Präsident Erwin Zangerl verlangt: „Die Regierung soll den Papamonat jetzt rasch um- setzen! Es braucht einen echten Einkommensersatz statt nur 700 Euro, die hinten beim Kinderbe- treuungsgeld für die Väterkarenz wieder abgezwickt werden. Und es braucht einen Rechts- anspruch und Kündigungs- schutz gegenüber dem Arbeit- geber. Die zehn Tage, die in der EU-Richtlinie vorgesehen sind, sollen auf einen Monat ausgeweitet werden. Das ist in einem wirtschaftlich reichen Land wie Österreich leistbar.“ Anders als im öffentlichen Dienst ist in der Privatwirt- schaft der Papamonat noch nicht die Regel, aber in ei- nigen Kollektivverträgen gibt es Regelungen dazu. Generell aber haben die meisten Väter in der Pri- vatwirtschaft noch we- nig Möglichkeiten, sich eine Auszeit zu nehmen, wenn ihr Kind zur Welt kommt. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf ei- nen Papamonat. Väter sind daher vom guten Willen des Arbeitgebers abhängig. Auch ein Kündigungsschutz im Papa- monat fehlt. Dabei wäre ein rechtlich gut abgesi- cherter Papamonat ein wichtiges Signal für eine mehr partnerschaftliche Teilung. Väter können früh eine tiefere Beziehung zum Kind entwickeln und sich aktiv in die Betreuung einbringen. © detailblick-foto /stock.adobe.com So können Eltern Steuern sparen Gut zu wissen. Seit Anfang des Jahres können Sie den Familienbonus Plus beantragen: Pro Monat stehen Ihnen jetzt 125 Euro pro Kind (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs) zu. S eit 1.1.2019 gilt der Fa- milienbonus Plus – er soll Familien mit Kindern ent- lasten: Sophie lebt vom leiblichen Vater ihrer achtjährigen Tochter getrennt; Vater Martin kümmert sich aber auch weiterhin – u. a. finanziell – um die gemein- same Tochter. Sophie und Martin würden gerne den Familienbonus beantragen, wissen aber nicht, wer von ihnen Anspruch darauf hat. Deshalb informieren sie sich bei einem AK Steuerrechtsex- perten, der ihnen erklärt, dass sie zwei Möglichkeiten haben: Sie können untereinander ausma- chen, wer von ihnen den Betrag in voller Höhe (bei Kindern unter 18 Jahren: 125 Euro pro Monat) be- ziehen soll, oder diesen aufteilen. Da beide Elternteile die Kinder- betreuungskosten gleichermaßen tragen, finden sie, dass der Fa- milienbonus gerecht unter ihnen aufgeteilt werden sollte: Sophie und Martin erhalten in Zukunft also jeweils die Hälfte des monat- lichen Betrages, sprich 62,50 Euro. Bei monatlicher Inanspruch- nahme über den Lohnzettel ist das E30-Formular auszufüllen und beim Arbeitgeber abzuge- ben. Bei jährlicher Inanspruch- nahme ist der Familienbonus im Rahmen der Arbeitnehmer- veranlagung (Steuerausgleich) mittels Beiblatt L1k geltend zu machen. Sophie und Martin hätten sich aber auch einfach die neue AK Broschüre holen können; darin hätten sie alle Viel Neues für werdende Eltern M it einer Schwangerschaft beginnt ein neuer Lebensab- schnitt und es ergeben sich dement- sprechend viele Fragen. Antworten erhalten angehende Mütter und Väter beim kostenlosen AK Infoabend „in- formiert.eltern.werden“ am Donners- tag, 25. April, ab 19 Uhr in der AK Imst, Rathausstraße 1 . Im Rahmen der Infoveranstaltung finden insgesamt vier Kurzvorträge zum Thema Eltern- und Schwan- gerschaft statt: Zwei Exper- tinnen und ein Experte referie- ren über „Das Recht der Eltern am Arbeitsplatz“, „Finanzielles rund um Geburt und Baby“, „Kinderbetreuungsgeld“ und „Ein Kind verändert vieles“. Im Anschluss an jeden Vortrag haben Sie die Mög- lichkeit, den Experten Fragen zu stellen. Anmeldung unter 0800/22 55 22 – 3131 oder imst@ak-tirol.com AK IMST © Rawpixel.com /stock.adobe.com relevanten Informationen zum Thema „Steuertipps für Eltern“ gefunden. Die Broschüre können Sie ab sofort unter 0800/22 55 22 – 1466 anfordern oder auf www.ak-tirol.com herun- terladen. D er Papamonat, das ist ein Mo- nat Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes. Darauf gibt es leider derzeit keinen generellen Rechtsanspruch. Väter müssen den Papamonat mit ihrer Firma einvernehmlich vereinbaren. Aber in einigen Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und im öf- fentlichen Dienst gibt es inzwischen Regelungen, die den Vätern der jeweiligen Branche einen Papamo- nat ermöglichen. Wichtig ist der Zeitrahmen: Der Papamonat und der dazugehörige Familienzeitbonus können frühestens ab der Rück- kehr von Mutter und Kind aus dem Spital beantragt werden. Zur Finanzierung des Papamonats gibt es den „Familienzeitbonus“. Dieser beträgt Euro 22,60 täglich. Der Vater kann unter vier fixen Bezugsvarianten wählen: 28, 29, 30 oder 31 Tage. Der Bezug muss vollständig innerhalb der ersten 91 Tage ab Geburt konsumiert worden sein. Er muss exakt für den gleichen Zeitraum bei der Krankenkasse beantragt werden, der der Vereinba- rung mit der Firma entspricht. Wenn sich die Väter später für eine Karenz entscheiden, wird der Familienbonus wieder vom Kinder- betreuungsgeld abgezogen.

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