Tiroler Arbeiterzeitung

K ONSUMENT & R ECHT 8 Nr. 118, April 2019 D ie Bestellung eines TV- Gerätes im Onlineshop des großen österreichi- schen Elektronikdiscoun- ters electronic4you sollte schnell erledigt sein – würde man meinen. Insbesondere rund um den soge- nannten „Black Friday“, an dem sich Unternehmen regelrechte Preisschlachten mit Rabatten oft jenseits der 50 Prozent liefern. Der letzte Black Friday kostete einen Unterländer Konsumenten jedoch viele schlaflose Nächte. Denn trotz Bestätigung der Be- stellung, einer rechtswirksamen vertraglichen Vereinbarung via E-Mail und bereits erfolgter Zah- lung wurde die Bestellung vom Unternehmen storniert. Nicht nur das: Anschließend wurde ihm das Gerät erneut angeboten – zum fast doppelten Preis (!). Der Unterlän- der wehrte sich dagegen und argu- mentierte rechtlich völlig korrekt. Doch die Verantwortlichen von electronic4you blieben stur. Mit Hilfe der AK Tirol kam der Kunde jedoch zu seinem Recht – und zu seinem Fernseher. Spießrutenlauf. Es begann alles an einem Novembertag des letzten Jahres, als sich Markus L. * rund um den Black Friday im Internet auf die Suche nach einem Elektro- nikschnäppchen machte. „Bis zu 70 % Rabatt“ wurden da auf der Seite des österreichischen Elektro- nikdiscounters electronic4you im Rahmen des „Black Friday Week- end“ versprochen. Schnell wurde Herr L. auch im Onlineshop des Unternehmens fündig. Um 949 € wurde ein schickes Fernsehgerät mit vielen technischen Raffines- sen angeboten, das ihm gefiel. Die Bestellung wurde abgeschickt: Es folgte die übliche Eingangsbestä- tigung – allerdings bedeutet dies noch keinen gültigen Kaufvertrag, denn dieser kommt nach den all- gemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens erst mit der Zusendung einer separa- ten Vertragsbestätigung oder der Warenlieferung zu Stande. Einige Stunden später erhielt der Kunde jedoch die Bestätigung: „Sehr ge- ehrter Herr L., hiermit bestätigen wir den Vertragsschluss […]“, stand im E-Mail des Elektro- nikdiscounters. Der Unterländer konnte nun sicher sein, dass die Bestellung ange- nommen worden war. Die Zahlung über Paypal war bereits in die Wege geleitet. Kurz darauf erhielt der Unter- länder ein weiteres E-Mail mit dem Hinweis „Ware wur- de versendet“ . Am nächsten Tag folgte jedoch die Überraschung. In einem weiteren E-Mail wurde dem Käufer mitgeteilt, dass der Vertrag storniert wurde. Herr L. schrieb daraufhin mehrfach an den Discounter und wies auf die AGB des Unternehmens hin, nach de- nen ein rechtswirksamer Vertrag bestand. Von Seiten von electro- nic4you verwies man allerdings auf einen „Übertragungsfehler“ sowie einen „offensichtlichen Irr- tum“ , entschuldigte sich und über- wies den bereits bezahlten Kauf- preis zurück. Gleichzeitig bot man Herrn L. das TV-Gerät nun um 1.799 Euro an, also zu einem rund 90 % höheren Preis. Daraufhin wandte sich Herr L. an die Exper- ten des AK Konsumentenschut- zes, die nun intervenierten. Späte Einsicht. electronic4- you ließ sich aber selbst von der fundierten Expertise nicht beein- drucken. Die AK Juristen gaben jedoch nicht auf: Da die electronic- 4you GmbH Trägerin des österrei- chischen E-Commerce-Gütezei- chens ist (siehe Infobox), wurde der Weg über ein Schlichtungs- verfahren gewählt, um noch einen letzten außerstreitigen Versuch zur gütlichen Einigung vor der möglichen gerichtlichen Klage zu unternehmen. In solch einem Fall droht uneinsichtigen und unkoo- perativen Unternehmen sogar der Entzug des Gütezeichens. Dieser juristische Schachzug wirkte schließlich: Der Elektro- nic-Discounter zeigte Einsicht und lenkte ein. Ende März erhielt Herr L. sein TV-Gerät, verspätet, aber wie bestellt. TV-Nepp. Im Zuge des Black Friday kaufte ein Tiroler Kunde ein TV-Gerät bei electronic4you. Der Vertrag war rechtswirksam, trotzdem wurde er vom Verkäufer storniert. Ein klarer Fall für die AK Konsumentenschützer. „Black Friday“-Streit gewonnen Was Nachbarn (nicht) dürfen AK KITZBÜHEL E-Commerce-Gütezeichen Langes Warten aufs TV-Gerät: Mithilfe der AK Tirol setzte sich ein Unterländer erfolgreich gegen die fragwürdige Rechtsauffassung eines Elektronic-Discounters zur Wehr. D as österreichische E-Commerce-Gütezeichen wird an Unternehmen vergeben, welche On- lineshops betreiben und sich dabei verpflichtend an strenge Kriterien halten. Damit soll die rechts- konforme Umsetzung des Konsumentenschutzes garantiert und die unkomplizierte einvernehm- liche Einigung im Streitfall gefördert werden. Hat man als Konsument mit einem solchen Unternehmen ein Problem in Zusammenhang mit einer Bestellung im Onlineshop, kann man sich an die Schlichtungsstelle des Gütezeichens wenden. Der Unternehmer ist aufgrund der aktuellen Vergabekriterien (u. a.) sowohl zur Teilnahme am Schlichtungs- verfahren, als auch zur Annahme eines entsprechenden Lösungsvorschlags verpflichtet. Hält er sich nicht daran, droht ihm ein Entziehungsverfahren. Ein allfälliger Entzug des Gütezeichens wird im Internet publiziert. * Name von der Red. geändert E gal ob am Land oder in der Stadt, im eigenen Haus oder in der Mietwohnung – nur ganz selten wird das ohne Nachbarn möglich sein: Das enge Zusammenleben sorgt dabei fast unweigerlich für hohes Konfliktpotential. Was Sie z. B. bei Lärm- oder Geruchsbeläs- tigung machen können, erfahren Sie beim kostenlosen AK Infoabend „Was Nachbarn (nicht) dürfen“ am Dienstag, 7. Mai, ab 19 Uhr in der AK Kitzbühel, Rennfeld 13 . Gleich anmelden unter 0800/22 55 22 – 3252 oder kitzbuehel@ak-tirol.com Fallen für Mieter und Vermieter D as Mietrecht ist ein äußerst undurchsichtiger Paragraphen- dschungel. Worauf zu achten ist und wie Sie möglichen Schwierigkeiten rechtzeitig gegensteuern können, erfahren Sie beim kostenlosen AK Infoabend „Fallen für Mieter und Vermieter“ am Dienstag, 7. Mai, um 19 Uhr in der AK Kufstein, Arkaden- platz 2 . Ein AK Wohnrechtsexperte gibt Antworten auf häufige Fragen wie: Wann gilt das Mietrechtsgesetz? Wie schauts aus mit Kündigung und Kaution? Was sind Betriebskosten? Eine Anmeldung für den Infoabend ist erforderlich unter 0800/22 55 22 – 3333 oder kufstein@ak-tirol.com AK KUFSTEIN © Tom Bayer/stock.adobe.com © Sergey Ryzhov/stock.adobe.com

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