Tiroler Arbeiterzeitung

8 Nr. 120, Juni 2019 THEMA: URLAUB & RECHT Die 10 besten Tipps für Wenn Sie sich für ein Urlaubsziel entschieden haben, klären Sie unbedingt ab, ob es sich um ein Pauschalreiseangebot handelt, damit ist man am besten abgesichert. Die dabei inkludierten Vorteile reichen von umfangreichen Informationspflichten des Reiseunterneh- mens über einen umfassenden Insolvenzschutz, das Recht zur Übertragung der Reise an eine andere Person bis hin zu Schadenersatzansprüchen für entgangene Urlaubsfreude. Eine Pauschalreise entsteht durch Buchung einer Kombination von mindestens zwei unterschiedlichen Reiseleistungen aus den Kategorien Personenbeförderung, Unterbrin- gung, Kfz-Vermietung und anderer touristischer Leistung. Durch die neuen Regelungen bei Buchungen seit 1.7.2018 wurde der Anwendungsbereich insofern erweitert, als nun auch die Fahrzeugmiete als eigenständige Reiseleistung gilt. Für Buchungen seit 1.7.2018 neu eingeführt wurde auch die Kategorie der verbundenen Rei- seleistungen. Diese ist ebenfalls eine Kombination von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise. Der Unterschied zur Pauschalreisebuchung besteht darin, dass über Vermittlung eines Unternehmers anlässlich eines einzigen Besuches bzw. Kontakts mit einer Vertriebsstelle (Reisebüro oder online) separate Verträge mit verschiedenen Leistungserbrin- gern und getrennter Zahlung abgeschlossen werden. Reisende, die eine verbundene Reiseleistung buchen, haben das Recht auf besondere Informationen und Insolvenzschutz, aber keine darüber hinausgehenden Ansprüche, die nur Pauschalreisende in An- spruch nehmen können. Achten Sie bei der Buchung genau auf Bezeichnungen und Informationen zu den angebotenen Leistungen und fragen Sie im Zweifel immer beim betreffenden Unternehmen nach. Welche Art von Reiseleistung Sie buchen, ist entscheidend für die daraus abzuleitenden Rechtsfolgen, Ihre Ansprüche und Durchsetzungsmöglichkeiten. Beachten Sie, dass Ihre Zahlungen nur bei Pauschalreisen und verbundenen Reise- leistungen gegen Insolvenz abgesichert sein müssen, nicht aber etwa bei individuellen Nur-Flug-Buchungen. Tipp 1: Die richtige Wahl Tipp 2: Buchen im Netz Tipp 3: Achtung: Rücktritt! Tipp 4: Richtig stornieren Tipp 5: Pass, Visum & Co. Weil allzu vertrauensselige Buchungen im Internet Konsumenten immer wieder teuer zu stehen kommen, sollte man folgendes beachten: Kontrollieren Sie vor der Onlinebuchung noch einmal in Ruhe alle Daten. Die Korrektur von Eingabefehlern im Nachhinein kann teuer werden. Insbesondere beim Buchen von Flügen müssen die Daten mit jenen im Reisepass übereinstimmen, andernfalls kann die Airline sogar die Beförde- rung verweigern. Kontrollieren Sie die Informationen über den Reiseveranstalter, Anschrift und Kontakt- möglichkeit und vergewissern Sie sich (immer vor Bekanntgabe Ihrer Kreditkartennummer), dass der Veranstalter eine Insolvenzabsicherung hat. Unmittelbar nach der Buchung müssen Sie eine schriftliche Bestätigung erhalten, die noch einmal alle relevanten Reise- und Kontaktdaten enthalten muss. Bei Online-Buchungen seit 1.7.2018 auch zu beachten ist, dass eine „verbundene Online-Buchung“ (auch „Click-through-Buchung“ genannt) eine Pauschalreise begründet: Das Unternehmen, mit dem der erste Vertrag geschlossen wurde, leitet den Namen des Reisenden, Zahlungsdaten und seine E-Mail-Adresse an ein anderes Unternehmen weiter und der Reisende schließt dort binnen 24 Stunden ab Erhalt der Bestätigung der ersten Reiseleistung einen weiteren Vertrag zum Zweck derselben Reise ab. Zu unterscheiden ist: Wird im Rahmen eines Online-Buchungsverfahrens binnen 24 Stunden nach Buchung einer Reiseleistung eine weitere, gezielt vermittelte Reiseleistung eines anderen Anbieters gebucht, ohne dass die Daten des Reisenden weitergeleitet wurden, dann liegt eine verbundene Reiseleistung vor. Bei einer Reisebuchung gibt es kein gesetzlich verankertes Rücktrittsrecht, dies gilt auch bei Online-Reisebuchungen, egal ob über ein Reisebüro oder direkt beim Anbieter gebucht wird. Nachträgliches Umbuchen kann hohe Kosten verursachen, teilweise ist es sogar unmöglich. Es gibt Flugtickets, die nicht umbuchbar sind. Daher ist besonders wichtig, sich vor der Bu- chung zu den jeweils angebotenen Leistungen und den geltenden Bedingungen im Detail zu informieren. Wer die Reise nicht antreten kann oder will, dem werden Stornogebühren verrechnet. Bei langfristigen Pauschalreisebuchungen betra- gen diese etwa ab 10 % des Reisepreises, um vieles teurer kann es bei kurzfristigen Buchungen oder Nur-Flug-Tickets in der günstigs- ten Preiskategorie werden – mit bis zu 100 % Stornogebühren! Hier kann eine Stornoversicherung helfen, aber auch eine solche greift nur in bestimmten Fällen. Daher vor Abschluss von (Reise-)Versicherungen immer die konkreten Bedingungen prüfen. Auf der Homepage des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres, finden man aktuelle Informationen sowie die Einreisebestimmungen für österreichische Staatsbürger. Zu Pass- und Visumbestimmungen, Fristen und Versicherungen muss auch das Reisebüro informieren. Achtung: Für Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, können weitere besondere Bestimmungen gelten. © auremar /adobe.xtock.com Gut informiert. Ob Sie die schönste Zeit des am besten? Was gilt bei Flugreisen? Was tun,

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