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L&R Sozialforschung

Wiedereinstiegsmonitoring

Tirol

14 Glossar zum Wiedereinstiegsmonitoring

Dieses Konzept des Wiedereinstiegsmonitorings wurde von L&R Sozialforschung in

Kooperation mit der Arbeiterkammer Wien ausgearbeitet. In der aktuellen, zweiten

Fassung des Wiedereinstiegsmonitorings beläuft sich der Zeitraum der beobachteten

Kohorten auf die Jahre 2006 bis 2012. Erwerbsverläufe konnten bis zum 30.6.2014

beobachtet werden.

Weiters wurden auch neue Datenquellen einbezogen. So war es erstmals möglich,

personenbezogene Daten der Krankenkassen zum Bezug von Kinderbetreuungsgeld

unter Wahrung des Datenschutzes mit den Daten der Arbeitsmarkt- und Erwerbskar-

rierendatenbank von L&R Sozialforschung zu verbinden.

Dank der neu hinzugekommenen Informationen wurde es möglich, neue Themen zu

bearbeiten. Zu diesen zählen etwa die Frage der partnerschaftlichen Teilung der Kin-

derauszeit, Betrachtungen zu Erwerbsverläufen von AlleinerzieherInnen oder die

Frage der Wirkungen konkreter Modelle des Bezugs des Kinderbetreuungsgelds auf

den Wiedereinstieg.

Nicht zuletzt konnte in der aktuellen Fassung des Wiedereinstiegsmonitorings auch

zum ersten Mal eine Vielzahl von Detailtabellen für jedes Bundesland erstellt werden.

14.1 Grundlegende Definitionen

Wir sprechen vom Beginn einer

Kinderauszeit

,

wenn Frauen eine Geburt zu verzeichnen haben und ab diesem Datum während

der folgenden 36 Monate mindestens

ein Monat

Kinderbetreuungsgeldbezug

aufweisen. Das Geburtsdatum stellt in jenen Fällen den Beginn der Kinderauszeit

dar.

wenn Männer mindestens

ein Monat

eines Kinderbetreuungsgeldbezugs aufwei-

sen. Der Beginn des KBG-Bezugs stellt in jenen Fällen auch gleichzeitig den Be-

ginn der Kinderauszeit dar.

Zum

definierten Personenkreis des Wiedereinstiegsmonitorings

zählen Frauen

und Männer, welche in der Vorkarriere unselbstständig beschäftigt, in Vormer-

kung/Bezug von AMS-Transferleistungen oder erwerbsfern waren.

4

Personen mit

einer Kinderauszeit, welche im Vorzeitraum einer selbständigen Erwerbstätigkeit

nachgingen bzw. als BeamtInnen tätig waren, müssen aus Datengründen

5

aus der

Untersuchungsgruppe ausgeschlossen werden.

Im Zuge vorhergehender Analysen wurde festgestellt, dass

Männer oftmals

wäh-

rend des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld - ganz im Gegensatz zu Frauen -

be-

reits bestehende Erwerbsverhältnisse einfach weiterführen anstelle sich eine

4

Durch die Einbeziehung von erwerbsfernen Personen und TransferleistungsbezieherInnen hat das

Wiedereinstiegsmonitoring in manchen Fällen eher den Charakter eines Einstiegsmonitorings. Die

Begriffe „Wiedereinstiegsmonitoring“ und Wiedereinstieg wurden aber aus Gründen der Vereinfa-

chung fast flächendeckend verwendet.

5

Grund ist, dass im Unterschied zu Standardbeschäftigten bei diesen Erwerbsgruppen in der Regel

keine Unterbrechung in den Versicherungszeiten zu sehen ist und somit auch keine validen Wieder-

einstiegsprozesse nachgezeichnet werden können.