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sam mit Mitarbeitern der Arbeitsinspektorate und der AUVA

überprüfen die AK Experten bei Betriebsbesuchen, ob ar-

beits-, sozialversicherungs- und arbeitnehmerschutzrecht-

liche Vorschriften eingehalten werden.

Außerdem können sie die Besichtigung von Arbeitsstätten

bzw. Dienstwohnungen bei den zuständigen Arbeitsinspek-

toraten beantragen. Daneben stehen die AK Experten nicht

nur den Betriebsräten und Sicherheitsvertrauenspersonen,

sondern allen Beschäftigten bei offenen Fragen oder Pro-

blemen zur Sicherheit am Arbeitsplatz zur Verfügung.

Betriebsservice, AK Innsbruck

Tel. 0800/22 55 22 - 1906,

betriebsservice@ak-tirol.com

Arbeitslosenversicherung

Sehr viele Fragen bei Beendigung eines Arbeitsverhält-

nisses betreffen die Bestimmungen des Arbeitslosenversi-

cherungsgesetzes. Dabei geht es unter anderem darum, wie

lange man beschäftigt gewesen sein muss, um Anspruch zu

haben, oder um das Problem, ob die vom Arbeitsmarktser-

vice vermittelte Tätigkeit zumutbar ist oder nicht.

Sozialrecht, AK Innsbruck

Tel. 0800/22 55 22 - 1616,

sozialpolitik@ak-tirol.com