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sam mit Mitarbeitern der Arbeitsinspektorate und der AUVA
überprüfen die AK Experten bei Betriebsbesuchen, ob ar-
beits-, sozialversicherungs- und arbeitnehmerschutzrecht-
liche Vorschriften eingehalten werden.
Außerdem können sie die Besichtigung von Arbeitsstätten
bzw. Dienstwohnungen bei den zuständigen Arbeitsinspek-
toraten beantragen. Daneben stehen die AK Experten nicht
nur den Betriebsräten und Sicherheitsvertrauenspersonen,
sondern allen Beschäftigten bei offenen Fragen oder Pro-
blemen zur Sicherheit am Arbeitsplatz zur Verfügung.
Betriebsservice, AK Innsbruck
Tel. 0800/22 55 22 - 1906,
betriebsservice@ak-tirol.comArbeitslosenversicherung
Sehr viele Fragen bei Beendigung eines Arbeitsverhält-
nisses betreffen die Bestimmungen des Arbeitslosenversi-
cherungsgesetzes. Dabei geht es unter anderem darum, wie
lange man beschäftigt gewesen sein muss, um Anspruch zu
haben, oder um das Problem, ob die vom Arbeitsmarktser-
vice vermittelte Tätigkeit zumutbar ist oder nicht.
Sozialrecht, AK Innsbruck
Tel. 0800/22 55 22 - 1616,
sozialpolitik@ak-tirol.com