Previous Page  7 / 80 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 7 / 80 Next Page
Page Background

5

Wer ist AK Mitglied?

Das umfangreiche Service der Arbeiterkammer Tirol können

grundsätzlich alle in Tirol in einem Beschäftigungsverhält-

nis stehenden Tiroler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,

also alle Arbeiter, Angestellten und Vertragsbediensteten,

einschließlich der Lehrlinge, in Anspruch nehmen. Sie alle

sind AK Mitglieder. Ausnahmen betreffen vor allem den Be-

reich Hoheitsverwaltung/Öffentlicher Dienst (z. B. Polizei,

Justiz, Landesbehörden, Lehrer) sowie Beschäftigte der

Land- und Forstwirtschaft. Mitglieder der AK Tirol sind auch

geringfügig beschäftigte Personen und Arbeitslose, diese

Gruppen zahlen jedoch, wie auch die Lehrlinge, keinen AK

Beitrag.

Der AK Beitrag

Die Leistungen der AK werden durch den Beitrag der kam-

merzugehörigen Arbeitnehmer finanziert. Diese Kammerum-

lage beträgt monatlich 0,5 Prozent des Bruttoeinkommens

bis zur Höchstbemessungsgrundlage in der Sozialversiche-

rung. Der Beitrag wird mit der Sozialversicherung abgezo-

gen. Für diesen Beitrag erhalten Sie als AK Mitglied jede

Menge Leistungen!