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Wer ist AK Mitglied?
Das umfangreiche Service der Arbeiterkammer Tirol können
grundsätzlich alle in Tirol in einem Beschäftigungsverhält-
nis stehenden Tiroler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
also alle Arbeiter, Angestellten und Vertragsbediensteten,
einschließlich der Lehrlinge, in Anspruch nehmen. Sie alle
sind AK Mitglieder. Ausnahmen betreffen vor allem den Be-
reich Hoheitsverwaltung/Öffentlicher Dienst (z. B. Polizei,
Justiz, Landesbehörden, Lehrer) sowie Beschäftigte der
Land- und Forstwirtschaft. Mitglieder der AK Tirol sind auch
geringfügig beschäftigte Personen und Arbeitslose, diese
Gruppen zahlen jedoch, wie auch die Lehrlinge, keinen AK
Beitrag.
Der AK Beitrag
Die Leistungen der AK werden durch den Beitrag der kam-
merzugehörigen Arbeitnehmer finanziert. Diese Kammerum-
lage beträgt monatlich 0,5 Prozent des Bruttoeinkommens
bis zur Höchstbemessungsgrundlage in der Sozialversiche-
rung. Der Beitrag wird mit der Sozialversicherung abgezo-
gen. Für diesen Beitrag erhalten Sie als AK Mitglied jede
Menge Leistungen!