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ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag erfolgt mittels Formular (Muster im Anhang).

Das Formular erhalten Sie unter anderem:

PVA

Gemeinden

Gesundheits- und Sozialsprengel

Arbeiterkammer Tirol

Hausärzte

Internet

(https://www.help.gv.at)

Der Antrag ist bei der pensionsauszahlenden Stelle einzubringen.

DAUER

Ab Antragstellung kann es etwa 4 bis 6 Wochen bis zur Untersuchung durch den Arzt oder durch

das diplomierte Pflegepersonal dauern. Der begutachtende Arzt bzw. die begutachtende Pflege-

person kündigen ihren Besuch an.

Während der Untersuchung kann eine Vertrauensperson (z.B. Angehörige, Pflegeperson) anwe-

send sein, selbst dann, wenn der Begutachtende dies nicht möchte.

Bis zur Erteilung des schriftlichen Bescheides vergehen ca. 2 bis 3 Monate. Das Pflegegeld wird

ab dem nächstfolgenden Monatsersten der Antragstellung zugesprochen.

KLAGEMÖGLICHKEIT

Ist der Antragsteller mit dem Inhalt des zugestellten Bescheides nicht einverstanden, weil entwe-

der die Pflegestufe als zu niedrig erscheint oder aber überhaupt kein Pflegegeld zugesprochen

wurde, kann eine Klage an das Landesgericht Innsbruck als Arbeits- und Sozialgericht einge-

bracht werden. Die Klage ist formlos und innerhalb von 3 Monaten ab Zustellung des Bescheides

einzubringen.

Die Klage kann entweder an

die pensionsauszahlende Stelle (PVA) oder

direkt an das Gericht

gesandt werden.

Wird die Klage bei der PVA eingebracht, leitet die Pensionsversicherungsanstalt diese an das

Gericht weiter.

Die Arbeiterkammer Tirol übernimmt für ihre Mitglieder das Einbringen der Klage bei Gericht.