Teilweise Übernahme
heißt, dass der Pflegebedürftige einzelne Verrichtungen nicht durchführen
kann und diese dann vom pflegenden Angehörigen übernommen werden (z.B. Rücken waschen
oder Füße waschen, Getränke vorbereiten).
Vollständige Übernahme
heißt, dass die Betreuungs- und Pflegeperson die Verrichtung vollstän-
dig übernimmt, da der Pflegebedürftige nicht in der Lage ist, diese selbst auszuführen.
Beispiel:
BESONDERHEITEN/ERSCHWERNISSE DER BETREUUNG
sind Ereignisse, welche die Betreuung erschweren, wie z.B. Schmerzen, Gelenksversteifungen,
Wunden, Persönlichkeits- und Verhaltensänderungen, Sturzgefährdung oder Gegenwehr durch
den Pflegebedürftigen.
Werden für Pflege- und Betreuungstätigkeiten 2 Personen benötigt, dann dokumentieren Sie
dies ebenfalls unter diesen Punkt.
Art der Hilfe
Anleitung/
Beaufsichtigung
notwendig
Unterstützung
notwendig
Teilweise
Übernahme not-
wendig
Vollständige Über-
nahme notwendig
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