Previous Page  12 / 24 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 12 / 24 Next Page
Page Background

Teilweise Übernahme

heißt, dass der Pflegebedürftige einzelne Verrichtungen nicht durchführen

kann und diese dann vom pflegenden Angehörigen übernommen werden (z.B. Rücken waschen

oder Füße waschen, Getränke vorbereiten).

Vollständige Übernahme

heißt, dass die Betreuungs- und Pflegeperson die Verrichtung vollstän-

dig übernimmt, da der Pflegebedürftige nicht in der Lage ist, diese selbst auszuführen.

Beispiel:

BESONDERHEITEN/ERSCHWERNISSE DER BETREUUNG

sind Ereignisse, welche die Betreuung erschweren, wie z.B. Schmerzen, Gelenksversteifungen,

Wunden, Persönlichkeits- und Verhaltensänderungen, Sturzgefährdung oder Gegenwehr durch

den Pflegebedürftigen.

Werden für Pflege- und Betreuungstätigkeiten 2 Personen benötigt, dann dokumentieren Sie

dies ebenfalls unter diesen Punkt.

Art der Hilfe

Anleitung/

Beaufsichtigung

notwendig

Unterstützung

notwendig

Teilweise

Übernahme not-

wendig

Vollständige Über-

nahme notwendig

x

x

x

x

x

x

x

x

x