Tiroler Arbeiterzeitung

11 Nr. 117, März 2019 Gesund alt werden: Wie geht das? I st es überhaupt möglich, gesund alt zu werden? Wie neueste For- schungen zeigen, wirken Umweltfak- toren auf jede einzelne Zelle unseres Körpers. Und je nachdem welchen Faktoren unsere Zellen ausgesetzt sind, wird unser Körper im Laufe unseres Lebens mehr oder weniger zufriedenstellend beeinflusst. Interessierte, die ihre Lebensum- stände beleuchten und verändern möchten, sollten den kostenlosen Infoabend „Gesund alt werden – wie geht das?“ am Mittwoch, 10. April, ab 19.30 Uhr in der AK Telfs, Morit- zenstraße 1 , nicht versäumen. Sie erfahren von DGKP Roland Wegschei- der, MSc, welche Faktoren sich auf das Altern auswirken und wie Sie Ihr biologisches und geistiges Alter posi- tiv beeinflussen können. Der Experte beleuchtet Themen wie soziale Ein- flussfaktoren und wie sich Ernährung, Psychohygiene oder Nahrungskarenz auf unseren Körper auswirken. Gleich anmelden unter Tel. 0800/22 55 22 – 3838 oder telfs@ak-tirol.com U nser Gedächtnis ist ein unglaub- lich mächtiges Werkzeug. Tagtäg- lich hilft es uns, an wichtige und nicht so wichtige Dinge zu denken. Wir erinnern uns an Namen, Nummern, Geheimzahlen, warum wir gerade in der Küche sind oder wo wir den Autoschlüssel hingelegt haben. Ein schlechtes Gedächtnis kann das Le- ben komplizierter gestalten. Doch das Gedächtnis zu verbessern ist erlern- bar. Erfahren Sie, welche Techniken es gibt und wie Sie diese in Ihren Alltag integrieren können: Beim kostenlosen Infoabend „Gedächtnistraining für Beruf und Alltag“ am Donnerstag, 11. April, 19 Uhr, in der AK Imst, Rathausstraße 1 . Gedächtnistrainer Claudius Schlenck wird Ihnen neben Denksport auch Möglichkeiten für Bewegung und diverse Lerntechniken vorstellen. Regelmäßiges Training führt zum Erfolg, daher starten Sie am besten jetzt und melden sich gleich an unter Tel. 0800/22 55 22 – 3150 oder imst@ak-tirol.com S ie leidet bereits seit 18 Jah- ren. Als Simone S.* im Sommer 2001 in einer Ti- roler Wäscherei als Ferial- arbeiterin begann, ahnte niemand, dass dieser Job ihr Leben verän- dern sollte. Damals war sie 15, als sie beim Versuch einen Wäsche- stau zu beheben mit ihrer rechten Hand in die Walzen einer Bügel- maschine geriet. Eine funktionie- rende Abschaltvorrichtung hatte die Maschine nicht, sodass Hand und Unterarm der Jugendlichen zwischen den Walzen einge- klemmt wurden. Verbrennungen dritten Grades waren die Folge. Haut, Muskulatur, Nerven, Ge- lenke: Der Arm der jungen Frau war schwer geschädigt und ist es bis heute. Trotz einer scheinbar klaren Sachlage begann 2002 am Landesgericht Innsbruck ein Sozi- algerichtsverfahren, das bis Ende 2018 dauern sollte. Ein Verfahren, das ohne die Hilfe der Tiroler Ar- beiterkammer für das geschädigte Mädchen aufgrund des enormen Kostenrisikos nicht möglich ge- wesen wäre. Alle gegen eine. Konkret ging es bei dem Verfahren um die Ge- währung einer sogenannten In- tegritätsabgeltung aufgrund des Arbeitsunfalls und der daraus re- sultierenden lebenslangen Behin- derung (siehe Infobox unten) . Und es ging für Simone S. nicht nur gegen dieAllgemeine Unfallversi- cherungsanstalt (AUVA), sondern auch gegen den damaligen Dienst- geber, der sich dem Verfahren als Nebenintervenient angeschlossen hatte. Eine interessante Konstella- tion, vor allem, da das Verfahren haarsträubende Details des Vor- falls ans Tageslicht brachte. So wurde klar, dass weder der Dienstgeber noch irgendeine an- dere Mitarbeiterin Simone S. über die Sicherheitseinrichtungen der Bügelmaschine oder die beim Bü- geln einzuhaltendenVorsichts- und Sicherheitsmaßnahmen aufgeklärt hatte. Noch dazu wies die Ma- schine, an der es zum Unfall kam, eine Fehlfunkton auf, über die alle anderen Beschäfigten Bescheid wussten, ebenso der Arbeitgeber. Trotzdem begann ein jahrelanger zermürbender Rechtsstreit, bei dem der Frage nachgegangen wur- de, ob der mittlerweile 33-Jährigen nun diese Entschädigungsleistung zusteht oder nicht. AK setzt sich durch. Doch die Sozialrechtsexperten der Tiroler Arbeiterkammer begleiteten Si- mone S. durch die Instanzen. Bis zum endgültigen Urteil. Und in diesem wird ausgeführt, dass jeder Arbeitsunfall, der sich im Betrieb des Arbeitgebers ereig- net, sowie jede Verletzung von Ar- beitnehmerschutzvorschriften im weitesten Sinn der Sphäre des Ar- beitgebers zuzurechnen sind. Der Anspruch auf eine Integritätsabgel- tung begründet sich zudem nicht nur aufgrund von Übertretungen der Arbeitnehmerschutzvorschrif- ten durch den Arbeitgeber bzw. ihm gleichgestellte Personen, son- dern sie wird auch durch eine grob fahrlässige Übertretung durch Ar- beitskollegen wirksam. Schlussendlich wurde Simo- ne S. höchstgerichtlich bestä- tigt, dass ihr eine entsprechende Geldleistung zusteht. Ohne Hilfe der AK wäre die Frau nicht zu ih- rem Recht gekommen, zumal sich am Ende Kosten von mehr als 160.000 Euro angehäuft hatten. Obwohl das Urteil letztlich zu ihren Gunsten ausfiel: Simone S. wird trotzdem nie vergessen, was im Sommer 2001 geschehen ist… Lange Jahre des Wartens AK Erfolg. Nach fast zwanzig Jahren und tausenden Seiten an Akten konnte die AK Tirol einer heute 33-Jährigen zu ihrem Recht verhelfen. Sie wurde als junge Ferialarbeiterin Opfer eines Arbeitsunfalls, der vermeidbar gewesen wäre. Arbeitsunfall. 2001 erleidet eine 15-jährige Ferialarbeiterin schwerste Verbrennungen. Von einer Integritätsabgeltung wollte die AUVA nichts wissen. Die AK half. Symbolbild © kirov1969/stock.adobe.com Gedächtnistraining für Beruf und Alltag S OZIALES & R ECHT INFOABEND AK TELFS INFOABEND AK IMST * Name von der Red. geändert G emäß § 213 a ASVG gebührt Versicherten, wenn ein Arbeitsunfall durch die grob fahrlässige Außerachtlassung von Arbeitnehmerschutzvorschriften verursacht wurde und der Versi- cherte dadurch eine erhebliche und dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Integrität erlitten hat, seitens der Allgemeinen Unfallversicherungs- anstalt eine sogenannte Integri- tätsabgeltung. Integritätsabgeltung Beschäftigte dürfen nicht Angst haben, wegen Krankheit ihren Job zu verlieren. Deshalb fordert die AK: Wer sich im Krankenstand befindet, darf nicht gekündigt werden! Neben fairer Entlohnung müssen die Arbeitsbedingungen besser werden. Die Arbeitszeit muss verkürzt und mobile, leistbare Betreuungsdienste müssen ausgebaut werden. Die Abschaffung der kalten Progression würde eine deutliche Entlastung der Arbeitnehmer darstellen. Daher fordert die AK kein weiteres Zuwarten, sondern ein rasches Aus für die versteckte Steuer! Für Sie gefordert: Pflege aufwerten! Was dieArbeiterkammer Tirol für ihre Mitglieder leistet und fordert AK: Voller Einsatz für soziale Gerechtigkeit Für Sie gefordert: Kündigungsschutz Für Sie gefordert: Aus für kalte Progression

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