Tiroler Arbeiterzeitung

A RBEIT & R ECHT 8 Nr. 117, März 2019 © MG /stock.adobe.com Recht auf Arbeitszeugnis I hr Arbeitgeber muss Ihnen am Ende des Arbeitsverhältnisses ein einfaches Arbeitszeugnis ausstellen. Allerdings nur, wenn Sie es verlangen. Es muss allgemeine Angaben zur Person des Arbeitnehmers, die genaue Bezeichnung des Arbeitgebers, die Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie Art der Tätigkeit enthal- ten. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf ein Zeugnis, das Angaben über die Qualität der Leistungen enthält („qualifi- ziertes Dienstzeugnis“). Klares Bild E in Dienstzeugnis darf in Inhalt und Form nichts enthal- ten, das Arbeitnehmern das Erlangen einer neuen Stelle erschwert. Aus der Beschreibung der Tätigkeit muss sich der Zeugnisleser ein klares Bild machen können, welche Arbeiten der Arbeitnehmer erbracht hat. Eine inner- oder überbetrieb- liche Funktion als Interessenvertreter (Betriebsrat, Gewerk- schaft) darf im Zeugnis nicht erwähnt werden. Zwischenzeugnis A uch während des aufrechten Dienstverhältnisses kann der Arbeitnehmer ein Zeugnis, nämlich das sogenannte Zwi- schenzeugnis, verlangen. Die Ausstellung eines Zwischenzeug- nisses lässt den Anspruch auf ein Endzeugnis unberührt. Wenn Sie ein Zeugnis haben wollen, müssen Sie Ihre Bitte nicht begründen, weder für ein End- noch für ein Zwischenzeugnis. Die Kosten für ein Endzeugnis muss der Arbeitgeber überneh- men, die Kosten für ein Zwischenzeugnis kann der Arbeitgeber jedoch vom Arbeitnehmer verlangen. D amit es zu keinen Problemen kommt, sollten Sie die Aus- stellung eines Dienstzeugnisses immer sofort nach Been- digung eines Arbeitsverhältnisses schriftlich verlangen. Denn selbst wenn Sie rechtlich gesehen länger dazu Zeit hätten, ist nicht sicher, ob ein Zeugnis überhaupt noch ausgestellt werden kann, etwa weil es die Firma nicht mehr gibt. Am besten schriftlich E ntspricht das Zeugnis inhaltlich und/oder formal nicht den Vorschriften, so können Sie ein korrektes Zeugnis ver- langen. Weisen Sie ein qualifiziertes Zeugnis als mangelhaft zurück, ist Ihr Chef nicht verpflichtet, die Formulierungen zu ändern, sondern er kann auch nur ein einfaches Dienstzeug- nis ausstellen. Der Haken: Bei Vorlage eines bloß „gesetz- lichen“ Zeugnisses kann der neue Chef den Eindruck bekom- men, dass ein qualifiziertes Zeugnis unterblieben ist, weil der Arbeitgeber mit den Leistungen unzufrieden war. W enn sich Ihr (Ex-) Arbeitgeber weigert, ein Zeugnis aus- zustellen oder zu berichtigen, falls es inhaltlich oder for- mal nicht dem Gesetz entspricht, sollten Sie Ihren Anspruch beim Arbeitgeber schriftlich einfordern. Setzen Sie ihm eine Nachfrist und weisen Sie auch darauf hin, dass Sie anson- sten den Rechtsweg beschreiten. Weigert sich der Arbeitgeber weiterhin, können Sie Ihren Anspruch auf ein Dienstzeugnis vor dem Arbeits- und Sozialgericht geltend machen. Nicht zufrieden? Kein Zeugnis? In höchsten Tönen… Geheimcodes B ei einem qualifizierten Zeugnis sollte die Beurteilung Ihrer Leistung unbedingt und wo immer möglich in höchsten Tönen (im Superlativ) formuliert sein! Denn nur dann ist es ein sehr gutes Zeugnis. Mitarbeiter, die stets zur „vollsten Zufriedenheit“ gearbeitet haben, sind vom ehema- ligen Dienstgeber mit der Note 1 bedacht worden. G erade in qualifizierten Zeugnissen kann sich hinter auf den ersten Blick positiven Formulierungen, eine Botschaft verstecken, die letztlich eine negative Wertung bedeutet! „Herr B. hat sich stets als integrative, kommunikationsstarke Persönlichkeit ins Team eingebracht.“ Klartext: Vor lauter Plaudern ist er kaum zum Arbeiten gekommen. „Frau A. verfügte über Fachwissen und zeigte großes Selbstvertrauen.“ Klartext: Große Klappe, wenig dahinter. „Frau R. hat die übertragenen Arbeiten ordnungsgemäß erledigt.“ Klartext: Ordnungsgemäß schon, aber sonst zeigte sie nur wenig Eigeninitiative. „Herr K. setzte sich insbesondere für die Belange der Belegschaft ein.“ Klartext: Ein Mitarbeiter, der sich nicht alles gefallen lässt. Dienstzeugnis ist Pflicht Vorsicht. Nicht selten hängt das Rennen um den neuen Arbeitsplatz auch von den Dienstzeugnissen der Bewerber ab. Aber oft verstecken sich hinter positiven Formulierungen negative Beurteilungen. M i t 25 Millionen verkauften Tonträgern weltweit ist NENA eine der erfolg- reichsten deutschen Künstlerinnen aller Zeiten und ein internationales Pop-Phäno- men. Ihre energiegeladene Bühnenpräsenz ist genauso einmalig und mitreißend wie ihre Stimme. Überzeugen davon können sich Fans und solche, die es werden möchten am Do. 4. Juli , wenn Nena mit ihrer „Nichts versäumt“-Open-Air-Tour auf der Festungsarena Kufstein Halt macht. Inklusive all ihrer Hits wie „Nur geträumt“, „Leuchtturm“, „? (Fragezeichen)“, „Rette mich“, „Liebe ist“ und natürlich ihren „99 Luftballons“. Deshalb rasch mitspielen und Karten gewinnen (siehe rechts)! NENA: NICHTS VERSÄUMT Deutsch-Pop-Queen auf großer Tour EINFACH GEWINNEN MIT DER AZ A lles ist erlaubt – 1.000 Jahre EAV! Unter diesem Motto ist die Erste Allgemeine Verunsicherung heuer auf großer Abschiedstournee. Mit im Gepäck das aktuelle Studio- Album und die vielen großen Hits von „Ba-Ba-Banküberfall“ über „Küss die Hand schöne Frau“ bis zu „Schnippel schnipp“. Am Do. 27. Juni gastiert die EAV ab 20 Uhr auf der Festung Kufstein und verspricht Unterhaltung mit Haltung: Lieder mit viel Humor, aber auch gespickt mit viel Sozialkritik. Mit etwas Glück können Sie mit der AK Tirol Karten gewinnen (siehe rechts). I m Rahmen der Latino-Tour 2019 macht Semino Rossi mit 12-köp- figer Band auch auf der Festung Kufstein Station: am Do. 16. Mai, ab 20 Uhr . Der argentinische Superstar erfüllt sich mit diesem außergewöhn- lichen Programm einen Herzens- wunsch. „Ich habe auf den richtigen Augenblick gewartet, um in meiner Muttersprache zu singen“, freut sich der 56-Jährige auf diesen musika- lischen Ausflug zu seinen Wurzeln. Gewinnen Sie mit der Tiroler Arbei- terzeitung Karten (siehe rechts) und erleben Sie Leidenschaft gepaart mit melodiösen Rhythmen. ABSCHIED UNPLUGGED Die EAV live Semino Rossi Mitmachen & gewinnen. Wenn Sie Karten für eine der Veranstaltungen gewinnen wollen, mailen Sie an ak@tirol.com, schicken ein Fax an 0512/5340 – 1290 oder schreiben an AK Tirol, Maximilianstraße 7, 6020 Innsbruck, Stichwort: „Nena“, „Semino“ oder „EAV“ . Einsendeschluss ist der 10. April 2019 . Namen, Adresse und Telefonnummer nicht vergessen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, keine Barablöse möglich. Ihre personenbezogenen Daten (Name,Adresse,eMail, Telefonnummer) werden von der AKTirol ausschließlich für die Teilnahme und Abwicklung des jeweiligen Gewinnspiels verwendet und nach der Auslosung oder Ausspielung gelöscht.Ausführliche Informationen gemäß der DSGVO finden Sie unter https://tirol.arbei - terkammer.at/Datenschutz_ (DSGVO).html. © Heiko_Laschitzki-Laugh-Peas-GmbH Es gibt noch einige weitere Zeugnis-Geheimcodes. Lassen Sie daher am besten Ihr Dienstzeugnis von einem Arbeitsrechtsex- perten der AK Tirol prüfen.

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