Tiroler Arbeiterzeitung

A RBEIT & R ECHT 6 Nr. 120, Juni 2019 So geht Arbeitszeit: Zwische AK Tipp. Von A wie Ausnahmen bei der Normalarbeitszeit bis Z wie Zeitausgleich: Die Arbeitsrechtsexperten der AK erklären, was in puncto Arbeitszeit gilt, was Ihnen rechtlich zusteht und worauf Sie achten müssen. D as Gesetz geht zunächst von einer Normalarbeitszeit von 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche aus. Viele Kollektivverträge sehen jedoch eine verkürzte wöchentliche Normalarbeitszeit (z. B. 38,5 Wochenstunden) vor. Außerdem sind einige Ausnahmen von der täglichen Normalarbeitszeit zulässig. A rbeiten Sie mehr als sechs Stunden pro Tag, steht Ihnen eine halbstündige Pause zu. Ist es im Interesse der Arbeitnehmer oder aus betrieblichen Gründen notwendig, kann diese Pause in zwei Pausen zu je 15 Minuten oder drei Pausen zu je 10 Minuten geteilt werden. Bei Betrieben mit einem Betriebsrat ist eine derartige Teilung nur mit seiner Zustimmung zulässig. Achtung: Pausen sind keine Arbeitszeit und werden daher in der Regel nicht bezahlt! N utzen Sie dazu den AK Zeitspeicher, den es nun auch als App gibt. Einfach www.ak-zeitspeicher.at auf dem Handy aufrufen. So können Sie ihre Arbeitsaufzeichnungen immer aktuell halten! B ezüglich der Verteilung der Wochenarbeitszeit auf die einzelnen Arbeitstage gibt es viele Ausnahmen. Zum Beispiel ist eine tägliche Normalarbeitszeit von neun Stunden erlaubt, wenn dadurch eine verlängerte Wochen(end)ruhe erreicht wird („kurzer Freitag“). Weiters darf beispielsweise in Zusammenhang mit der Einarbeitung von „Fenstertagen“ die täg- liche Normalarbeitszeit während eines Zeitraums von 13 Wochen zehn Stunden pro Tag betragen. Bei Gleit- zeitvereinbarungen beträgt oftmals die tägliche Normalar- beitszeit zehn Stunden. Seit der generellen Einführung des 12-Stunden-Tages im Jahr 2018 kann bei Gleitzeit sogar eine tägliche Normalarbeitszeit von 12 Stunden und daher auch eine wöchentliche Normalarbeitszeit von 60 Stunden vereinbart werden. Im Falle der Vereinbarung einer 4-Tage-Woche ist eine tägliche Normalarbeitszeit von 10 Stunden zulässig. Weitere Aus- nahmen von der Verteilung der Normalarbeitszeit gelten im Han- del, bei zulässiger Vereinbarung eines Durchrechnungszeitraumes im Kollektivvertrag und bei Vorliegen von Arbeitsbereitschaft. Normalarbeitszeit Ruhepausen Arbeitszeit aufzeichnen Einteilung der Normalarbeitszeit D ie Verteilung der Arbeitszeit ist zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu vereinbaren. Eine 40-Stunden- Woche kann z. B. folgendermaßen eingeteilt werden: Mo - Fr 8 – 16.30 Uhr oder Mo - Do 8 – 17.30 und Fr 8 – 12 Uhr Tipp: Vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber schriftlich die konkrete Verteilung der Arbeitszeit! Ausnahmen Unter Arbeitszeit versteht man die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit mit Ausnahme der Ruhepausen. Die Tagesarbeitszeit ist die Arbeitszeit innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von 24 Stunden; die Wochenarbeitszeit ist die Arbeitszeit innerhalb des Zeitraumes Montag bis Sonntag. AK © Alexander Borisenko /stock.adobe.com

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