Tiroler Arbeiterzeitung

M IETE & G ELD 4 Nr. 125, Dezember 2019 Hol dir das Guthaben 2014 S ie haben die Arbeitnehmerver- anlagung für 2014 noch nicht beim Finanzamt eingereicht? Dann warten Sie damit nicht zu lange, denn nach dem 31. Dezember 2019 ist es dafür zu spät und Sie ver- schenken Ihr Steuerguthaben – und damit hart erarbeitetes Einkommen – an den Fiskus. Machen Sie es besser! Ob online oder auf Papier: Nutzen Sie die letz- ten Tage im Jahr, um die Formulare auszufüllen und die zuviel einbehal- tene Steuer zurückzuholen. Anträge können für bis zu fünf Jahre rückwir- kend abgegeben werden, jener für 2014 bis spätestens 31. Dezember 2019 . Falls Sie die Jahre 2015 bis 2018 gleich mitaufarbeiten möch- ten, sollten Sie folgende Änderungen berücksichtigen: • Ab dem Jahr 2016 können keine Topfsonderausgaben für Personen- versicherung und Wohnraumschaf- fung mehr geltend gemacht werden. Verträge oder Bauausführungen, die bis 31. Dezember 2015 abge- schlossen bzw. begonnen wurden, können bis inkl. 2020 abgeschrie- ben werden. • Ab 2017 müssen Kirchenbeitrag und Spenden nicht mehr eingetra- gen werden, diese werden automa- tisch ans Finanzamt weitergeleitet und dort erfasst. Mehr Infos finden Sie in der kosten- losen AK Broschüre „Steuer sparen leicht gemacht“ , erhältlich unter 0800/22 55 22 – 1466 oder auf ak-tirol.com RAN ANS WERK Airbnb: Vorsicht vor Fakes Lockangebote. Die Buchungsplattform Airbnb ist immer wieder Ziel von Abzockern, die mit verlockenden Angeboten nur eines bezwecken: Urlaubssuchende über den Tisch zu ziehen. Die Experten der AK Tirol raten deshalb zur Vorsicht und helfen im Ernstfall. E s war ein einladendes und durchaus glaubwürdiges Inserat: Haus in Kitzbühel zu mieten. Sandra M.* griff zu und mietete das Haus für meh- rere Tage für eine Veranstaltung ihres Arbeitgebers. Kosten: 5.000 Euro. Die Buchung erfolgte über Airbnb. Nachdem die Buchungs- bestätigung eingetroffen war, sollte die Zahlung mittels Kre- ditkarte erfolgen. Und hier hatte Sandra M. großes Glück: Auf- grund eines technischen Problems konnte die Zahlung nicht über die Karte abgewickelt werden. So wandte sich die Konsumentin an die vermeintliche Vermieterin. In einer eMail wurde ihr schließlich mitgeteilt, die Vermie- terin werde sich direkt an Airb- nb wenden und eine korrigierte Rechnung fordern. Der Betrag sei dann auf das angegebene Konto einzuzahlen. Sandra M. erhielt kurz darauf tatsächlich eine Rech- nung, deren Aufmachung sie je- doch stutzig machte. Sie kontak- tierte daher die auf dem Formular angegebene Telefonnummer, am anderen Ende offensichtlich die Betrüger mit Airbnb-Masche. Der Verdacht kam auf, dass es sich hier um einen Betrug han- deln könn te, deshalb wandte sich Sandra M. an die Experten derAK Tirol. Sie hatte Glück, der Betrug wurde verhindert. Auf jeden Fall ist bei Buchungen über Airbnb Vorsicht angebracht, wie die AK Wohnrechtsexperten bestätigen. Sie raten: eMails des Anbieters auf Auffälligkeiten prüfen Im vorliegenden Fall wurde als Vermieterin eine Frau mit einem für Tirol typischen Namen ange- geben, aber die Korrespondenz in Englisch geführt. In der Rechnung selbst wird ein polnisches Konto als Zahlungsreferenz angegeben, wobei der Kontoinhaber einen ita- lienisch klingenden Namen trägt. Sehr viel Auslandsbezug dafür, dass ein Haus in Kitzbühel ange- boten wird. Darauf achten, dass der Anbieter eine verifizierte Identifikation verwendet Bei der Anmeldung auf Airbnb kann man sich als Nutzer verifi- zieren lassen. Dies geschieht etwa durch Hinterlegung einer Aus- weiskopie. Aber es ist auch mög- lich, sich über sozialer Netzwerke wie etwa Facebook anzumelden, sodass dadurch das Risiko einer Identitätsschummelei etwas sinkt. Bewertungen als Maßstab für die Glaubwürdigkeit nutzen Attraktive Angebote, die eigent- lich zu gut klingen, um wahr zu sein, sollten stutzig machen. Dies noch mehr, wenn das Objekt noch keine oder wenige Bewertungen erhalten hat. Bewertungen sind nur durch Buchungen möglich und erhöhen so das Vertrauen in den Anbieter. Ausschließlich über die Buchungsplattform buchen Airbnb erhält vom Vermieter und dem Mieter eine Gebühr, wobei dem Vermieter eine Service-Ge- bühr von drei Prozent der Miete abgezogen wird. Mieter werden dabei mit einer Gebühr von bis zu zwölf Prozent belastet. Um sich die Gebühr zu sparen, wird manchmal versucht, das Rechts- geschäft außerhalb von Airbnb durch Überweisung auf ein Konto zu verlagern. Diese Vorgehens- weise ist risikoreich, da hier der Verlust der Zahlung droht. Umge- kehrt überweist Airbnb die Miete dem Vermieter erst 24 Stunden nach dem Check-in des Gastes. Weihnachtsgeld gibts nicht für alle Der Kollektivvertrag bringts. Wussten Sie, dass Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und jährliche Lohnerhöhungen nicht gesetzlich garantiert sind? Diese Ansprüche werden erst durch den Kollektivvertrag geregelt. V on vielen herbeigesehnt, ist das Weihnachtsgeld aber doch längst nicht selbst- verständlich für alle. Denn Sonderzahlungen, wie z. B. auch das Urlaubsgeld, jährliche Lohner- höhungen und andere wichtige Re- gelungen zugunsten der Beschäf- tigten sind keineswegs gesetzlich garantiert (Ausnahme: öffentlicher Dienst)! Vielmehr werden sie Jahr für Jahr in Kollektivverträgen (KV) von den Gewerkschaften mit der Wirtschaftskammer als überbetriebliche Interessenvertre- tungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ausgehandelt. In den KV werden Höhe und Zahlungstermin für das Urlaubs- und Weihnachtsgeld geregelt so- wie wichtige wechselseitige Rech- te und Pflichten, wie Arbeitszeit oder Entlohnung. Auch rechtsgül- tige Mindestlöhne werden ausge- handelt, denn gesetzlich garan- tierte Mindestlöhne gibt es fast nie. Auf einen Blick: • Wenn kein KV zur Anwendung kommt und Sonderzahlungen nicht vereinbart sind, werden sie nicht bezahlt. • Ansonsten beträgt das Weih- nachtsgeld meist ein Monatsge- halt bzw. einen Monatslohn, in manchen Branchen auch weniger. Regelmäßig geleistete Überstun- den und Prämien müssen dann enthalten sein, wenn dies im KV steht oder vereinbart ist. • Teilzeit- oder geringfügig Be- schäftigten stehen Sonderzah- lungen zu, wenn es der KV vorsieht oder die- se auch sonst im Be- trieb bezahlt werden. STEUER P ro Jahr werden mehr als 450 Kollektivverträge abge- schlossen. 860 gelten derzeit in Österreich, und 95 % aller Arbeit- nehmer genießen deren Schutz (in Deutschland gilt dies nur für etwa die Hälfte und in den USA für knappe 14 %). Wenn aber die automatische Mitgliedschaft bei den Kammern fällt, sieht es auch in Österreich anders aus: Dann gibt es keine Legitimation, für ganze Branchen zu verhandeln, und jeder Betrieb kann sich aussuchen, ob für ihn ein KV gilt und ob er Mindestlohn und Weihnachtsgeld zahlt. Der KV • schafft gleiche Mindeststandards und Wettbewerbsbedingungen, • schützt vor Ausbeutung und Lohndumping, • verhindert, dass Beschäftigte ge- geneinander ausgespielt werden, • schafft mehr Gleichgewicht zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Kollektivverträge © olly /stock.adobe.com © Jürgen Fälchle /stock.adobe.com © Gina Sanders /stock.adobe.com * Name von der Red. geändert

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