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L&R Sozialforschung

Wiedereinstiegsmonitoring

1 Einleitung

Nachfolgend werden die Ergebnisse der dritten Fassung des

Wiedereinstiegsmoni-

torings der Arbeiterkammer Wien für das Bundesland Tirol

dargestellt. Im Mittel-

punkt steht die Frage, wie in Österreich Erwerbsverläufe rund um die Elternkarenz

beschaffen sind und welche Veränderungen und Trendverschiebungen sich im Be-

obachtungszeitraum der Kohorten 2006 bis 2014

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bei Personen in bzw. mit Kinder-

auszeit ausfindig machen lassen. Um diesen Themenkomplex adäquat beantworten

zu können, wurde der Fokus auf soziodemographische und -ökonomische Einfluss-

faktoren sowie spezifische Erwerbscharakteristika gelegt, die sich in der Folge als

förderlich oder hinderlich für einen erfolgreichen Wiedereinstieg ins Erwerbsleben

erweisen können.

Im Vergleich zur vorhergehenden Fassung des Wiedereinstiegsmonitorings, welche

Ergebnisse für die Kohorte 2006 bis 2012 auswies und behandelte, gibt es in der

neuen Fassung einige inhaltliche Erweiterungen. Es wurden zusätzliche Daten inte-

griert (bspw. die Höhe des Kinderbetreuungsgeld-Bezugs) und neue Indikatoren er-

stellt (bspw. Median Unterbrechungsdauer und Einkommen), die tiefere Einblicke in

die Situation von Personen in Kinderauszeit ermöglichen.

Ein wesentlicher Begriff im Zusammenhang mit dem Wiedereinstiegsmonitoring ist

die Kinderauszeit, welche definitionsgemäß mit dem Bezug des Kinderbetreuungs-

geldes zusammenfällt, wenn dieser mindestens eine Dauer von einem Monat auf-

weist. Dabei ist zu beachten, dass nachfolgende Daten zu Männern und Frauen in

Kinderauszeit nur bedingt miteinander verglichen werden können, da sich die zu

Grunde liegenden Definitionen und darauf aufbauende Indikatoren geschlechtsspezi-

fisch unterscheiden: Während bei Frauen die Geburt des Kindes das Definitionser-

eignis und damit den Beginn der Kinderauszeit darstellt, trifft dies bei Männern auf

den Bezugsbeginn zu. Das heißt, der Beginn der Kinderauszeit ist bei den Männern

etwas später anzusiedeln als bei den zugehörigen Frauen. Näheres hierzu ist dem

Glossar zu entnehmen. Ab dem Eintritt in die Kinderauszeit werden Prozesse des

Einstiegs bzw. des Nicht-Wiedereinstiegs

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in das Erwerbssystem dargestellt.

Zum definierten Personenkreis des Wiedereinstiegsmonitorings zählen Frauen und

Männer, welche in der Vorkarriere – das heißt im definierten einjährigen Beobach-

tungszeitraum – unselbstständig beschäftigt, in Vormerkung/Bezug von Transferleis-

tungen oder erwerbsfern waren. Zum gegebenen Zeitpunkt können Kinderauszeiten,

deren Beginn auf die Jahre 2006 bis 2014 entfällt, untersucht werden. Alle Personen,

welche auf Basis des Beginns der Kinderauszeit einem Kalenderjahr zugerechnet

werden können, werden in einer Kohorte zusammengefasst.

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Bei Analysen zur partnerschaftlichen Teilung aus Sicht der Frauen musste die Kohorte 2014 aus den

Analysen ausgeschlossen werden, da Männer bis zu drei Jahre nach der Frau einen KBG-Bezug

aufweisen können (bei Wahl des langen Bezugsmodells 30+6). In der Kohorte 2014 besteht dem-

nach zum vorliegenden Zeitpunkt eine zu geringe Nachbeobachtungsspanne, da Männer aus dieser

Kohorte noch bis 2017 die Möglichkeit auf einen entsprechenden Bezug haben.

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Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse spielen weder im Zusammenhang mit dem Kriterium des

Wiedereinstiegs noch im Zusammenhang mit der Beschäftigungssituation vor Eintritt in die Kinder-

auszeit eine Rolle. Berücksichtigung bei der Bewertung von Wiedereinstiegsprozessen finden dem-

nach ausschließlich Dienstverträge, Freie Dienstverträge oder selbstständig Erwerbstätige über der

Geringfügigkeitsgrenze von mindestens drei Monaten Dauer.