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Ihre Aufgabe ist es:
Vermieterinnen bzw. Vermieter und Interessentinnen
bzw. Interessent zusammenzubringen
Zwischen den beiden Parteien einen Mietvertrag abzuschließen
Für einen Vertragsabschluss ist oft sowohl von der Vermieterin bzw.
dem Vermieter als auch der zukünftigen Mieterin oder dem zukünftigen
Mieter eine Provision zu bezahlen.
Für die Höhe der Provision gibt es klare Regeln:
Bemessungsgrundlage ist der monatliche Bruttomietzins der betreffenden Wohnung.
Bruttomietzins = Hauptmietzins + Betriebskosten – ohne die fällige Umsatzsteuer von 10%.
Der Makler darf die Umsatzsteuer von 20%, die er zu bezahlen hat, auf die zukünftige Mieterin
bzw. den zukünftigen Mieter überwälzen.
Provision bei unbefristeten bzw. auf mehr als 3 Jahre befristeten Mietverträgen:
maximal das Zweifache des monatlichen Bruttomietzinses
Provision bei auf 3 oder weniger Jahre befristeten Mietverträgen:
maximal 1 Bruttomonatsmiete
Provision, wenn der Makler gleichzeitig die Hausverwaltung betreibt:
maximal die Hälfte der in den beiden Punkten davor angeführten sonst
geltenden Höchstprovisionen
RECHENBEISPIEL:
Deine zukünftige Monatsmiete sieht so aus:
Hauptmietzins (HMZ)
€
628,50
Betriebskosten (BK)
€
105,13
Zwischensumme
€
733,63
= Bemessungsgrundlage für die Provision
+ 10 %
€
73,36
Gesamtmiete
€
806,99
+ Provision bei auf max. 3 Jahre
befristetem Mietvertrag
€
733,63
+ 20 % USt
€
880,36
+ Provision bei unbefristetem Mietvertrag
€
1.467,26
+ 20 % USt
€
1.760,71
ACHTUNG:
Verträge mit Laufzeiten von
3 Jahren 1 Monat oder 4 Jahren
bedeuten, dass du die doppelte
Provision zahlen musst. Dies ist
nur ein Vorteil für die Makler und
bringt weder der Vermieterin
bzw. dem Vermieter noch dir
etwas. Versuche daher entweder
auf genau 3 Jahre oder 5 und
mehr Jahre zu verhandeln.
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