Previous Page  8 / 40 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 8 / 40 Next Page
Page Background

8

Ihre Aufgabe ist es:

„

„

Vermieterinnen bzw. Vermieter und Interessentinnen

bzw. Interessent zusammenzubringen

„

„

Zwischen den beiden Parteien einen Mietvertrag abzuschließen

Für einen Vertragsabschluss ist oft sowohl von der Vermieterin bzw.

dem Vermieter als auch der zukünftigen Mieterin oder dem zukünftigen

Mieter eine Provision zu bezahlen.

Für die Höhe der Provision gibt es klare Regeln:

„

„

Bemessungsgrundlage ist der monatliche Bruttomietzins der betreffenden Wohnung.

„

„

Bruttomietzins = Hauptmietzins + Betriebskosten – ohne die fällige Umsatzsteuer von 10%.

„

„

Der Makler darf die Umsatzsteuer von 20%, die er zu bezahlen hat, auf die zukünftige Mieterin

bzw. den zukünftigen Mieter überwälzen.

„

„

Provision bei unbefristeten bzw. auf mehr als 3 Jahre befristeten Mietverträgen:

maximal das Zweifache des monatlichen Bruttomietzinses

„

„

Provision bei auf 3 oder weniger Jahre befristeten Mietverträgen:

maximal 1 Bruttomonatsmiete

„

„

Provision, wenn der Makler gleichzeitig die Hausverwaltung betreibt:

maximal die Hälfte der in den beiden Punkten davor angeführten sonst

geltenden Höchstprovisionen

RECHENBEISPIEL:

Deine zukünftige Monatsmiete sieht so aus:

Hauptmietzins (HMZ)

628,50

Betriebskosten (BK)

105,13

Zwischensumme

733,63

= Bemessungsgrundlage für die Provision

+ 10 %

73,36

Gesamtmiete

806,99

+ Provision bei auf max. 3 Jahre

befristetem Mietvertrag

733,63

+ 20 % USt

880,36

+ Provision bei unbefristetem Mietvertrag

1.467,26

+ 20 % USt

1.760,71

ACHTUNG:

Verträge mit Laufzeiten von

3 Jahren 1 Monat oder 4 Jahren

bedeuten, dass du die doppelte

Provision zahlen musst. Dies ist

nur ein Vorteil für die Makler und

bringt weder der Vermieterin

bzw. dem Vermieter noch dir

etwas. Versuche daher entweder

auf genau 3 Jahre oder 5 und

mehr Jahre zu verhandeln.

DIEWOHNUNGSSUCHE