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Voraussetzungen
für einen Mietvertrag
Wenn du eine schöne Wohnung gefunden und dich mit dem Maklerbüro
bzw. der Vermieterin oder dem Vermieter geeinigt hast, fehlt nur noch
der Mietvertrag!
Worauf du dabei achten solltest, erfährst du auf den
folgenden Seiten.
Generell kann jede und jeder ab dem 18. Geburtstag, also mit Vollendung
des 18. Lebensjahres, einen Mietvertrag – natürlich auch jeden anderen
Vertrag – abschließen. Solltest du von Zuhause ausziehen wollen und
noch keine 18 sein, gibt es eine Sonderregelung.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
MIETVERTRÄGE FÜR
JUGENDLICHE UNTER 18
Auch mündige Minderjährige (Jugendliche ab 14) können einen
Mietvertrag eingehen. Allerdings muss dafür eine der zwei Grund-
voraussetzungen erfüllt sein:
Die oder der Jugendliche hat ein regelmäßiges Einkommen –
wie eine Lehrlingsentschädigung -, also so hoch, dass er oder
sie sich die monatliche Miete davon gut leisten kann.
Die Eltern (bzw. Erziehungsberechtigten) haben dem Mietertrag
zugestimmt.
Sind die Einkünfte der bzw. des Jugendlichen also zu niedrig, kann
der Mietvertrag zwar abgeschlossen werden, aber es tritt erst in Kraft,
wenn die Eltern/Erziehungsberechtigten ausdrücklich zustimmen.