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Voraussetzungen

für einen Mietvertrag

Wenn du eine schöne Wohnung gefunden und dich mit dem Maklerbüro

bzw. der Vermieterin oder dem Vermieter geeinigt hast, fehlt nur noch

der Mietvertrag!

Worauf du dabei achten solltest, erfährst du auf den

folgenden Seiten.

Generell kann jede und jeder ab dem 18. Geburtstag, also mit Vollendung

des 18. Lebensjahres, einen Mietvertrag – natürlich auch jeden anderen

Vertrag – abschließen. Solltest du von Zuhause ausziehen wollen und

noch keine 18 sein, gibt es eine Sonderregelung.

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

MIETVERTRÄGE FÜR

JUGENDLICHE UNTER 18

Auch mündige Minderjährige (Jugendliche ab 14) können einen

Mietvertrag eingehen. Allerdings muss dafür eine der zwei Grund-

voraussetzungen erfüllt sein:

„

„

Die oder der Jugendliche hat ein regelmäßiges Einkommen –

wie eine Lehrlingsentschädigung -, also so hoch, dass er oder

sie sich die monatliche Miete davon gut leisten kann.

„

„

Die Eltern (bzw. Erziehungsberechtigten) haben dem Mietertrag

zugestimmt.

Sind die Einkünfte der bzw. des Jugendlichen also zu niedrig, kann

der Mietvertrag zwar abgeschlossen werden, aber es tritt erst in Kraft,

wenn die Eltern/Erziehungsberechtigten ausdrücklich zustimmen.