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Manche Vermieter / Hausverwaltungen führen keine richtige Wohnungsüber-

gabe in der Wohnung selber durch – das läuft dann so ab: Du unterschreibst

den Mietvertrag in dem Räumlichkeiten der Hausverwaltung und bekommst

dort auch gleich die Schlüssel zur Wohnung. Die meisten Punkte, die im

Übergabeprotokoll stehen sollten, finden sich im Mietvertrag (z. B. die Liste der

Einrichtungsgegenstände bzw. welche und wie viele Schlüssel du bekommen

hast). Bestehe darauf, dass auch die dir wichtigen zusätzlichen Angaben im

Vertrag gemacht werden: z. B. die Mängel und Schäden, die du schon bei der

Besichtigung mit dem Makler gesehen hast, und die du akzeptieren kannst

(wie Kratzer im Parkett). Das sichert dich ab, dass diese Schäden bei Beendi-

gung des Mietverhältnisses nicht dir angerechnet werden.

Nach einer solchen„Übergabe“ solltest du gleich in die Wohnung gehen,

am besten mit (einem) Zeugen, und direkt prüfen, ob die Wohnung in dem

Zustand ist, den ihr vereinbart habt, oder ob Schäden vorliegen, die dir noch

unbekannt waren, oder ob etwas fehlt. Das solltest du dann sofort schriftlich

bemängeln – mit der Unterschrift des Zeugen.

FOLGENDE PUNKTE SOLLTEN IM PROTOKOLL

ZUR WOHNUNGSÜBERGABE VERMERKT SEIN:

„

„

Der allgemeine

Renovierungszustand

der Wohnung

„

„

Eine

Liste aller Einrichtungsgegenstände

(Beispiel: Einbauküche mit E-Herd samt

Cerankochfeld der Marke X, Geschirrspüler der Marke X, Waschtisch der Marke X)

„

„

Der

Zustand

und das (ungefähre) Alter

jedes Einrichtungsgegenstandes

(Beispiel: Gas-

kombitherme Marke X, funktionstüchtig, Baujahr 2008, letzte vom Vermieter oder Vormieter

durchgeführte Wartung der Therme am: Datum)

„

„

Art und Zustand der Oberflächen

(Beispiel: Vorzimmer Linoleumboden, fleckig; in WZ und

SZ Parkett, mit teilweise tiefen Kratzern; im Bad weiße Fliesen, drei gesprungen; Duschtasse

mit Duschabtrennung aus Plexiglas)

„

„

Fotos

der oben genannten Merkmale/ Ausstattungen/ Einrichtungen/ Mängel als Beilage

„

„

Eventuelle, vorher besprochene Schäden, und ob sie vom Vermieter behoben wurden bzw.

bis wann sie behoben werden

„

„

Die

Strom- und Gaszählerstände

„

„

Gegebenenfalls

Mängel

, die erst bei der Wohnungsübergabe aufgefallen sind

„

„

Die A

nzahl der Schlüssel

, die übergeben wurden

„

„

Die Funktion der übergebenen Schlüssel:

Zu welchen Türen/ Räumen gehören sie? (Bei-

spiel: 2 Postkastenschlüssel, 2 Haustürschlüssel, 3 Wohnungsschlüssel, 1 Kellerabteilschlüssel)