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Manche Vermieter / Hausverwaltungen führen keine richtige Wohnungsüber-
gabe in der Wohnung selber durch – das läuft dann so ab: Du unterschreibst
den Mietvertrag in dem Räumlichkeiten der Hausverwaltung und bekommst
dort auch gleich die Schlüssel zur Wohnung. Die meisten Punkte, die im
Übergabeprotokoll stehen sollten, finden sich im Mietvertrag (z. B. die Liste der
Einrichtungsgegenstände bzw. welche und wie viele Schlüssel du bekommen
hast). Bestehe darauf, dass auch die dir wichtigen zusätzlichen Angaben im
Vertrag gemacht werden: z. B. die Mängel und Schäden, die du schon bei der
Besichtigung mit dem Makler gesehen hast, und die du akzeptieren kannst
(wie Kratzer im Parkett). Das sichert dich ab, dass diese Schäden bei Beendi-
gung des Mietverhältnisses nicht dir angerechnet werden.
Nach einer solchen„Übergabe“ solltest du gleich in die Wohnung gehen,
am besten mit (einem) Zeugen, und direkt prüfen, ob die Wohnung in dem
Zustand ist, den ihr vereinbart habt, oder ob Schäden vorliegen, die dir noch
unbekannt waren, oder ob etwas fehlt. Das solltest du dann sofort schriftlich
bemängeln – mit der Unterschrift des Zeugen.
FOLGENDE PUNKTE SOLLTEN IM PROTOKOLL
ZUR WOHNUNGSÜBERGABE VERMERKT SEIN:
Der allgemeine
Renovierungszustand
der Wohnung
Eine
Liste aller Einrichtungsgegenstände
(Beispiel: Einbauküche mit E-Herd samt
Cerankochfeld der Marke X, Geschirrspüler der Marke X, Waschtisch der Marke X)
Der
Zustand
und das (ungefähre) Alter
jedes Einrichtungsgegenstandes
(Beispiel: Gas-
kombitherme Marke X, funktionstüchtig, Baujahr 2008, letzte vom Vermieter oder Vormieter
durchgeführte Wartung der Therme am: Datum)
Art und Zustand der Oberflächen
(Beispiel: Vorzimmer Linoleumboden, fleckig; in WZ und
SZ Parkett, mit teilweise tiefen Kratzern; im Bad weiße Fliesen, drei gesprungen; Duschtasse
mit Duschabtrennung aus Plexiglas)
Fotos
der oben genannten Merkmale/ Ausstattungen/ Einrichtungen/ Mängel als Beilage
Eventuelle, vorher besprochene Schäden, und ob sie vom Vermieter behoben wurden bzw.
bis wann sie behoben werden
Die
Strom- und Gaszählerstände
Gegebenenfalls
Mängel
, die erst bei der Wohnungsübergabe aufgefallen sind
Die A
nzahl der Schlüssel
, die übergeben wurden
Die Funktion der übergebenen Schlüssel:
Zu welchen Türen/ Räumen gehören sie? (Bei-
spiel: 2 Postkastenschlüssel, 2 Haustürschlüssel, 3 Wohnungsschlüssel, 1 Kellerabteilschlüssel)