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DEINE PFLICHTEN AUS DEM MIETVERTRAG

Deine Pflichten

aus demMietvertrag

Rechte und Pflichten gehören fast immer eng zusammen.

Aus den Rechten ergeben sich Pflichten und deine Pflichten geben einem

Dritten dir gegenüber gewisse Rechte. Ganz konkret beim Mietvertrag:

Kommst du deinen Pflichten als Mieter nicht nach, hat der Vermieter in manchen

Fällen sogar das Recht, dir zu kündigen.

Die Pflicht, sorgsammit demMietgegenstand umzugehen

Da die Wohnung dir ja nicht gehört, musst du schauen, dass du

keinen Schaden

an ihr verursachst. Du darfst

keine

Umbauarbeiten

vornehmen, die nicht mit dem Vermieter abgesprochen sind, und musst die Wohnung pfleglich

behandeln. Zu dieser Pflicht gehört außerdem, dass du auch deinen

Nachbarn gegenüber rücksichtsvoll bist

.

Wohnst du mit anderen zusammen, ist es deine Verantwortung, dass auch sie sich angemessen verhalten.

Die Pflicht, den Mietzins zu bezahlen

Deine wichtigste Pflicht aus dem Mietvertrag ist natürlich die,

die vereinbarte

Miete zum vereinbarten Zinstermin und in voller Höhe

zu bezahlen.

Weitere Pflichten

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Duldungspflicht:

Du musst gewisse Maßnahmen des Vermieters zulassen. Dazu gehören Baumaßnahmen,

Verbesserungsarbeiten und Reparaturen – sowohl in deiner Wohnung als auch am Haus oder in einer anderen

Wohnung, auch wenn diese Arbeiten direkte Auswirkungen auf dich haben. Beispiel dafür wäre ein Wasser-

schaden in der Wohnung unter dir, der nur durch den Boden deines Badezimmers behoben werden kann.

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Du musst

den Vermieter

und andere von ihm beauftragte Personen aus wichtigen Gründen

in deine

Wohnung

lassen, um z. B. Reparaturen durchzuführen. Der Vermieter muss sich aber in angemessener Zeit

vorher ankündigen und den Termin mit dir abstimmen – außer bei Gefahr in Verzug.

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Du musst

Veränderungen deiner Wohnung

zustimmen wenn sie zwingend nötig sind, wie etwa die

Reparatur einer undichten Gasleitung. Auch Maßnahmen, die der Verbesserung des Hauses dienen,

musst du dulden. Allerdings dürfen die Beeinträchtigungen, die dir dadurch entstehen, weder gravierend

noch dauerhaft sein.