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Kündigung
Bei den meisten Mietverträgen hast du eine
Kündigungsfrist von
3 Monaten
. Sprich, wenn du die Wohnung
schriftlich
zum Monatsende
gekündigt hast, musst du die Miete noch 3 Monate lang bezahlen und
kannst in dieser Zeit die Wohnung ganz normal weiter nutzen.
ÜBERNAHME VON
MIETVERTRÄGEN
Im Prinzip kannst du auch bei priva-
ten Wohnungen in einen bestehen-
den Mietvertrag eintreten, wenn
du mit dem ursprünglichen Mieter
nahe verwandt bist und du die an-
deren gesetzlichen Voraussetzun-
gen erfüllst.
Bei einer Privatwoh-
nung empfiehlt es sich jedoch
immer, sich für den konkreten
Fall beraten zu lassen!
DIEWOHNUNGSÜBERGABE
DEINE RECHTE AUS DEM MIETVERTRAG
DEINE RECHTE ALS MIETER
Dadurch, dass du den Mietvertrag unterschreibst und den Mietzins bezahlst,
erwirbst du dir in Bezug auf die betreffende Wohnung bestimmte Rechte.
Alles über deine Pflichten, die sich daraus ergeben, findest du in den
anschließenden Kapiteln.
Das Nutzungsrecht
Dein wichtigstes Recht aus dem Mietvertrag ist das
alleinige Nutzungsrecht
an der im
Mietvertrag beschriebenen Wohnung – inklusive der mitvermieteten Nebenräume wie z. B.
ein Kellerabteil. Das heißt auch, dass sich keiner gegen deinen Willen Zugang zur Wohnung
verschaffen darf.
Auch der Vermieter nicht!
Und natürlich darf dir auch niemand den
Zugang zu deiner Wohnung verwehren.
Das Recht auf Schlüssel und Reserveschlüssel
Der Mietvertrag verpflichtet den Vermieter dazu, dir
uneingeschränkten Zutritt
zur Wohnung, ihren Nebenräumen und den Zugängen zu geben. Er muss dir auf
seine
Kosten die dazu nötigen Schlüssel
zur Verfügung stellen: den für das Haustor,
den für die Wohnung und gegebenenfalls auch den für das Kellerabteil.