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Kündigung

Bei den meisten Mietverträgen hast du eine

Kündigungsfrist von

3 Monaten

. Sprich, wenn du die Wohnung

schriftlich

zum Monatsende

gekündigt hast, musst du die Miete noch 3 Monate lang bezahlen und

kannst in dieser Zeit die Wohnung ganz normal weiter nutzen.

ÜBERNAHME VON

MIETVERTRÄGEN

Im Prinzip kannst du auch bei priva-

ten Wohnungen in einen bestehen-

den Mietvertrag eintreten, wenn

du mit dem ursprünglichen Mieter

nahe verwandt bist und du die an-

deren gesetzlichen Voraussetzun-

gen erfüllst.

Bei einer Privatwoh-

nung empfiehlt es sich jedoch

immer, sich für den konkreten

Fall beraten zu lassen!

DIEWOHNUNGSÜBERGABE

DEINE RECHTE AUS DEM MIETVERTRAG

DEINE RECHTE ALS MIETER

Dadurch, dass du den Mietvertrag unterschreibst und den Mietzins bezahlst,

erwirbst du dir in Bezug auf die betreffende Wohnung bestimmte Rechte.

Alles über deine Pflichten, die sich daraus ergeben, findest du in den

anschließenden Kapiteln.

Das Nutzungsrecht

Dein wichtigstes Recht aus dem Mietvertrag ist das

alleinige Nutzungsrecht

an der im

Mietvertrag beschriebenen Wohnung – inklusive der mitvermieteten Nebenräume wie z. B.

ein Kellerabteil. Das heißt auch, dass sich keiner gegen deinen Willen Zugang zur Wohnung

verschaffen darf.

Auch der Vermieter nicht!

Und natürlich darf dir auch niemand den

Zugang zu deiner Wohnung verwehren.

Das Recht auf Schlüssel und Reserveschlüssel

Der Mietvertrag verpflichtet den Vermieter dazu, dir

uneingeschränkten Zutritt

zur Wohnung, ihren Nebenräumen und den Zugängen zu geben. Er muss dir auf

seine

Kosten die dazu nötigen Schlüssel

zur Verfügung stellen: den für das Haustor,

den für die Wohnung und gegebenenfalls auch den für das Kellerabteil.