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AK
-Infoservice
TIPP:
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Verlangen Sie von jedem Arbeitgeber, bei dem Sie ein Dienstverhält-
nis beenden, ein Dienstzeugnis.
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Lassen Sie den Inhalt bei der Arbeiterkammer überprüfen, wenn Sie
Zweifel an der Korrektheit haben.
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Für die Ausstellung des Dienstzeugnisses darf der Arbeitgeber keine
Kosten verrechnen. Arbeitszeugnisse sind ab 1.1.2002 nicht mehr zu
vergebühren.
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Dienstzeugnisse sind beim Arbeits- und Sozialgericht einklagbar, und
zwar innerhalb von 30 Jahren ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Fordert Ihr Arbeitgeber Sie auf, das Zeugnis selbst zu verfassen, sollten
Sie dies nur tun, wenn Sie darin wirklich Routine haben!
DIE BEWERBUNG PER E-MAIL
Aufgrund der Schnelligkeit gegenüber der normalen Briefpost wird eine
Bewerbung per E-Mail immer beliebter. Die Kriterien für eine schriftliche
Bewerbung sollten jedoch auch bei dieser Art der Bewerbung unbedingt
beachtet werden. Im Falle einer Online-Bewerbung oder per E-Mail drü-
cken Sie Ihre Aufgeschlossenheit gegenüber Kommunikationsmedien
aus.
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Geben Sie eine seriöse E-Mail-Adresse an!
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Entscheiden Sie sich für eine Vollbewerbung oder eine Kurzbewer-
bung
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Keine HTML-Mails!
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Anhang im pdf-Format (Lesbarkeit)
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Achten Sie auf die Größe des Anhangs
Manche Unternehmen löschen ab einer bestimmten Größenordnung
beim Empfang automatisch den Anhang.
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Signatur (mit allen wesentlichen Kontaktdaten) nicht vergessen!
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Schicken Sie sich selbst vor dem Versand an das Unternehmen ein
Testmail!