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AK

-Infoservice

TIPP:

Verlangen Sie von jedem Arbeitgeber, bei dem Sie ein Dienstverhält-

nis beenden, ein Dienstzeugnis.

Lassen Sie den Inhalt bei der Arbeiterkammer überprüfen, wenn Sie

Zweifel an der Korrektheit haben.

Für die Ausstellung des Dienstzeugnisses darf der Arbeitgeber keine

Kosten verrechnen. Arbeitszeugnisse sind ab 1.1.2002 nicht mehr zu

vergebühren.

Dienstzeugnisse sind beim Arbeits- und Sozialgericht einklagbar, und

zwar innerhalb von 30 Jahren ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Fordert Ihr Arbeitgeber Sie auf, das Zeugnis selbst zu verfassen, sollten

Sie dies nur tun, wenn Sie darin wirklich Routine haben!

DIE BEWERBUNG PER E-MAIL

Aufgrund der Schnelligkeit gegenüber der normalen Briefpost wird eine

Bewerbung per E-Mail immer beliebter. Die Kriterien für eine schriftliche

Bewerbung sollten jedoch auch bei dieser Art der Bewerbung unbedingt

beachtet werden. Im Falle einer Online-Bewerbung oder per E-Mail drü-

cken Sie Ihre Aufgeschlossenheit gegenüber Kommunikationsmedien

aus.

Geben Sie eine seriöse E-Mail-Adresse an!

Entscheiden Sie sich für eine Vollbewerbung oder eine Kurzbewer-

bung

Keine HTML-Mails!

Anhang im pdf-Format (Lesbarkeit)

Achten Sie auf die Größe des Anhangs

Manche Unternehmen löschen ab einer bestimmten Größenordnung

beim Empfang automatisch den Anhang.

Signatur (mit allen wesentlichen Kontaktdaten) nicht vergessen!

Schicken Sie sich selbst vor dem Versand an das Unternehmen ein

Testmail!