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AK

-Infoservice

programm Ihres Computers. Von bereits “abgegriffenen“ Bewerbungs-

unterlagen sollten Sie wieder einmal neue Kopien anfertigen lassen.

Das Bewerbungsschreiben geht juristisch in den Besitz des Emp-

fängers über, die beigefügten Unterlagen (niemals Originale schicken!!)

verbleiben jedoch im Besitz des Absenders. Der Rücksendeaufforde-

rung wird von den Personalabteilungen der Unternehmen oftmals nur

sehr zögerlich nachgekommen.

Bewerbungsunterlagen sollten per Post – jedoch nicht eingeschrie-

ben – oder per E-mail verschickt werden. Die Zahl der Attachements

sollte nicht zu groß sein und sie sollten in gebräuchlichen Formaten

(Word, Acrobat Reader, ...) verpackt sein.

Schneiden Sie die Bewerbungsunterlagen generell auf die Bewer-

bungssituation zu!

Zeugnisse

Folgende Zeugnisse sollten Sie in Kopie dem Bewerbungsschreiben an-

fügen:

Zeugnis des höchsten Schulabschlusses

(Berufschule, Maturazeugnis, Universitätsabschluss,...)

Dienstzeugnisse der früheren Vergangenheit Dienstzeugnisse der

letzten drei Dienstgeber,

Abschlusszeugnisse von fachlich wichtigen Kursen, eventuell auch

von Weiterbildungsveranstaltungen.

Dienstzeugnis

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer auf sein Verlangen bei

Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis über die

Dauer und die Art der Dienstleistung auszustellen. Verlangt der Arbeitneh-

mer während der Dauer des Dienstverhältnisses ein Zeugnis, so ist ihm

ein solches auszustellen. Eintragungen und Anmerkungen im Zeugnis,