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-Infoservice
programm Ihres Computers. Von bereits “abgegriffenen“ Bewerbungs-
unterlagen sollten Sie wieder einmal neue Kopien anfertigen lassen.
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Das Bewerbungsschreiben geht juristisch in den Besitz des Emp-
fängers über, die beigefügten Unterlagen (niemals Originale schicken!!)
verbleiben jedoch im Besitz des Absenders. Der Rücksendeaufforde-
rung wird von den Personalabteilungen der Unternehmen oftmals nur
sehr zögerlich nachgekommen.
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Bewerbungsunterlagen sollten per Post – jedoch nicht eingeschrie-
ben – oder per E-mail verschickt werden. Die Zahl der Attachements
sollte nicht zu groß sein und sie sollten in gebräuchlichen Formaten
(Word, Acrobat Reader, ...) verpackt sein.
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Schneiden Sie die Bewerbungsunterlagen generell auf die Bewer-
bungssituation zu!
Zeugnisse
Folgende Zeugnisse sollten Sie in Kopie dem Bewerbungsschreiben an-
fügen:
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Zeugnis des höchsten Schulabschlusses
(Berufschule, Maturazeugnis, Universitätsabschluss,...)
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Dienstzeugnisse der früheren Vergangenheit Dienstzeugnisse der
letzten drei Dienstgeber,
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Abschlusszeugnisse von fachlich wichtigen Kursen, eventuell auch
von Weiterbildungsveranstaltungen.
Dienstzeugnis
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer auf sein Verlangen bei
Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis über die
Dauer und die Art der Dienstleistung auszustellen. Verlangt der Arbeitneh-
mer während der Dauer des Dienstverhältnisses ein Zeugnis, so ist ihm
ein solches auszustellen. Eintragungen und Anmerkungen im Zeugnis,