Tiroler Arbeiterzeitung

Teuer. Auf zahlreiche Eigentümer von Mietkaufwohnungen kommen saftige Nachzahlungen zu. Grund dafür ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vomMärz 2018. W OHNEN & R ECHT 8 Nr. 114, Jänner 2019 © Sebastian Kaulitzki /stock.adobe.com I m März 2018 traf der Ver- waltungsgerichtshof (VwGH) eine folgenreiche Entschei- dung: Betroffen von ihr sind Wohnungseigentümer, die in den vergangenen Jahren eine Miet- kaufwohnung von einer gemein- nützigen Bauvereinigung erwor- ben haben. Denn nun gilt: Auch bei geförderten Mietkaufwoh- nungen wird nicht der tatsächli- che Kaufpreis als Bemessungs- grundlage der Eintragungsgebühr herangezogen, sondern der Ver- kehrswert, der bei einer Veräu- ßerung üblicherweise zu erzielen wäre. Die Folge: Zahlreiche Be- troffene müssen hunderte Euro an Eintragungsgebühren nachzahlen. Rückwirkende Forderung. Be- reits seit 2016 ist in Kaufverträgen über Mietkaufwohnungen neben dem Kaufpreis auch der am freien Markt erzielbare Verkehrswert des Objekts anzuführen. Nun wird die Differenz zwischen der vom Käu- fer bereits bezahlten und der jetzt anhand des Verkehrswertes neu er- mittelten Eintragungsgebühr von den Gerichten eingefordert. Vielfach sind auch Käufe betrof- fen, die vor dem 1.1.2016 stattge- funden haben, selbst wenn in einer Wohnanlage der Verkauf einzelner Wohnungen erst nach diesem Zeit- punkt erfolgt ist. In diesen Fällen beziehen sich die Gerichte auf die Verkehrswerte, die in späteren Kaufverträgen enthalten sind. Die- se Werte werden dann auf bereits vor 2016 durchgeführte Käufe umgelegt. So ist es möglich, bis zu fünf Jahre rückwirkend Eintra- gungsgebühren nachzufordern. Ungerechte Praxis. Für die be- troffenen Käufer ist diese Vor- gangsweise nicht nur unverständ- lich, sondern auch ungerecht, denn sie haben keinerlei Einfluss auf die Festlegung des Verkehrswertes in den Kaufverträgen. Die Bau- vereinigung hat dem Käufer den Verkehrswert lediglich bekannt- zugeben. Erst im Fall der tatsäch- lichen Vorschreibung des Diffe- renzbetrags durch den Bauträger bei einem vorzeitigen Verkauf der Wohnung kann der ursprüngliche Käufer den festgelegten Verkehrs- wert gerichtlich überprüfen lassen. Ferner gelten für gemeinnützige Bauvereinigungen klare Regeln für die Bestimmung des Fixpreises. Nachdem der VwGH festgestellt hat, dass gemeinnützige Miet- käufe Schenkungen innerhalb der Familie gleichzusetzen sind, be- darf es einer gesetzlichen Klarstel- lung im Gerichtsgebührengesetz: Im geförderten Mietkaufbereich muss wieder der gesetzliche Fix- preis zur Bemessung der Grunder- werbsteuer herangezogen werden. Denn der Beigeschmack bleibt, dass sich der Staat durch Einfüh- rung der Spekulationsfrist nach Eigentumserwerb im Jahr 2016 im geförderten Wohnbau noch zusätzliche Einnahmequellen er- schließen will. Blendende Geschäfte. Da sich die Preisspirale im Tiroler Woh- nungssektor seit Jahrenungebremst nach oben dreht, steigen auch die Preise geförderter Mietkaufwoh- nungen. Bei der Ermittlung des Kaufpreises ist nämlich auch der Verkehrswert des Kaufobjektes am freien Markt zu berücksichtigen. Zuletzt erhöhten sich auf Druck des Prüfverbandes der gemeinnüt- zigen Bauvereinigungen die Preise geförderter Mietkaufwohnungen um durchschnittlich bis zu 9.000 Euro. Der Prüfverband kritisierte nämlich, dass die gemeinnützigen Bauvereinigungen die Wohnungen zu billig verkaufen würden. Sofern dieser Trend weiter an- hält, ist auch der Kauf einer Miet- kaufwohnung für immer mehr Ti- rolerinnen und Tiroler kaum noch zu finanzieren. Fixpreise müssen deshalb transparent und fair von der außer Kontrolle geratenen Preissituation am freien Immobili- enmarkt entkoppelt werden. Zudem mangelt es an einer ver- bindlichen Kalkulierbarkeit des Kaufpreises, da dieser in der Regel erst 10 Jahre nach Bezug der Woh- nung festgelegt wird. DieArbeiter- kammer Tirol fordert diesbezüglch bereits seit langem ein Umdenken und tritt dafür ein, dass der Kauf- preis für Mietkaufwohnungen bereits im Mietvertrag festgelegt werden muss. Mieten. Kaufen. Nachzahlen ... I m Jahr 1874 in Wien uraufgeführt, gilt „Die Fledermaus“ von Johann Strauß als Höhepunkt der Goldenen Operet- tenära. Das mitreißende und meisterhaft orchestrierte Werk steht in Kufstein am Programm des Operettensommers 2019. Mit der AK Tirol können Sie gratis dabei sein: Wir verlosen Karten für die Vorstel- lungen am Sonntag, 4. August, 17 Uhr, und Freitag, 9. August, 20 Uhr (Details siehe rechts). Tauchen Sie ein in die adelige Welt von damals und erleben Sie die humorvolle „Rache der Fledermaus“ mit bekannten Liedern wie „Brüderlein, Schwesterlein“ und „Trinke Liebchen, trinke schnell (Glücklich ist, wer vergisst)“. L assen Sie sich auf die faszinieren- de Insel Kuba entführen, erliegen Sie dem Charme und Schwung eines charaktervollen Landes und genießen Sie einen Abend lang authentische Karibik-Atmosphäre. Havanna sehen, hören und fühlen steht im Mittel- punkt des Tanz-Musicals „Havana Nights“ am Sonntag, 7. April, ab 19 Uhr im Congress Innsbruck, Saal Tirol . 28 hochkarätige Künstler sind Botschafter der Lebensfreude und versprühen mit heißen Rhythmen die gute Laune Kubas. Mit der AK Tirol können Sie Karten gewinnen, Details siehe rechts. TANZ-MUSICAL Havana Nights Mitmachen & gewinnen. Wenn Sie Karten für eine der Veranstaltungen gewinnen wol- len, mailen Sie an ak@tirol.com , schicken ein Fax an 0512/5340 – 1290 oder schreiben an AK Tirol, Maximilianstraße 7, 6020 Inns- bruck, Stichwort: „Fledermaus“ (gewünschtes Datum angeben!), „Ambros“ oder „Havana Nights“. Einsendeschluss ist der 31. Jänner 2019. Name, Adresse und Telefonnummer nicht vergessen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, keine Barablöse möglich. Ihre personenbezogenen Daten (Name,Adresse,eMail, Telefonnummer) werden von der AKTirol ausschließlich für die Teilnahme und Abwicklung des jeweiligen Gewinnspiels verwendet und nach der Auslosung oder Ausspielung gelöscht.Ausführliche Informationen gemäß der DSGVO finden Sie unter https://tirol.arbei - terkammer.at/Datenschutz_ (DSGVO).html. OPERETTENSOMMER 2019 Die Fledermaus landet in Kufstein august 2019 www.OPERETTENSOMMER.COM EINFACH GEWINNEN MIT DER AZ Akut. Viele Wohnungseigentümer, die in den vergangenen Jahren eine Mietkaufwohnung von einer gemeinnützigen Bauvereinigung erworben haben, erhalten derzeit unerfreuliche Post von den Gerichten. Mehrere hundert Euro an Eintragungsgebühren werden nachgefordert. U nplugged, akustisch, reduziert ... Ambros pur! Seit mehr als zehn Jahren sucht Wolfgang Ambros den direkten Draht zum Publikum und spielt seine Lieder nur mit zwei Musiker-Kollegen, reduziert auf das Wesentliche. Auch die „Gschichtln“ zwischen den Liedern sind Ambros pur: humorvoll, harmonisch, melan- cholisch und wunderbar österrei- chisch. Am Samstag, 9. März, um 20 Uhr spielt die Austropop-Legende alle großen Hits aus über 40 Jahren im Congress Innsbruck, Saal Tirol . Mit der AK Tirol können Sie Karten gewinnen, siehe rechts. AUSTROPOP Ambros pur!

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